Amictus schließt Vergleich bei Anfechtungsklagen
30. Mai 2008, 07:31
Anlässlich des mins vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth hat sich die Amictus AG, vormals BinTec Communications AG, mit den vier Aktionären, die gegen die von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft gefassten Beschlüsse Anfechtungs- bzw. hilfsweise Nichtigkeitsklagen erhoben haben, auf einen Vergleich geeinigt. Im Rahmen des Vergleichs haben die Kläger ihre Anfechtungsklagen gegen Erstattung der Rechtsanwaltskosten sowie der Gerichtsgebühren zurückgenommen. Die Amictus AG leistet die Zahlungen nach Durchführung der auf der Hauptversammlung beschlossenen Kapitalerhöhung. Mit der Beendigung der Gerichtsverfahren können die von der Hauptversammlung beschlossenen Kapitalmaßnahmen nun in das Handelsregister eingetragen und umgesetzt werden.
In der Vielfalt der Möglichkeiten und Antworten liegt der Schlüssel und die Weisheit der Massen.