Handhabung von Wertpapieren im Zusammenhang mit Cannabis
17.07.2018
Clearstream Banking1 informiert die Kunden, dass im Hinblick auf die bevorstehende Einführung des Projet de Loi 7253, das die Chambre des Députés in Luxemburg am 28. Juni 2018 verabschiedet hat, Clearstream Banking die in der Kundenmitteilung A18095 beschriebenen Abwicklungsbeschränkungen für Wertpapiere von Unternehmen, die in erster Linie direkt oder indirekt im Bereich des medizinischen Cannabis tätig sind, ab dem 19. Juli 2018 aufheben wird.
Die Liste der von der Aufhebung der Beschränkungen betroffenen Wertpapiere und eine aktualisierte Liste der beschränkten Wertpapiere sind im Anhang verfügbar.
www.clearstream.com/clearstream-en/.../settlement/a18102/98078
Attachments
www.clearstream.com/blob/98072/...02-cannabis-medical-data.pdf
www.clearstream.com/blob/97738/...095-list-securities-data.pdf