Der Analystenverband DVFA will den Ruf der Analysten wieder aufpolieren und hat eine Neufassung der Standesrichtlinien sowie Vorschläge für eine bessere Vergleichbarkeit von Unternehmensratings unterbreitet. Die wichtigsten Änderungen:
1. Verbot des Eigenhandels von Wertpapieren, für die der jeweilige Analyst zuständig ist.
2. Kontrolle und Freigabe von Researchberichten nach dem sogenannten "Vier-Augen-Prinzip": Jede Analyse muss von einem zweiten Kollegen überprüft werden.
3. Potenzielle Interessenskonflikte innerhalb eines Finanzinstituts, wie sie zum Beispiel bei einer Bewertung des Unternehmens und der gleichzeitigen Betreuung des Börsenganges auftreten können, sind offen zu legen.
4. Privatanleger dürfen das Standesgericht anrufen. Das Standesgericht der DVFA arbeitet nach privatrechtlichen Grundsätzen und kann bei Verstößen Geldbußen bis zu 5000 Euro verhängen sowie geführte Mitglieder aus dem Verband ausschließen.
5. Analysten müssen die Informationsquellen und den Informationsumfang zur Bewertung eines Unternehmens offen legen, ebenso die angewandten Methoden, die zur Urteilsfindung führen.
Der Analystenverband hat nach eigenen Angaben mehr als 1200 persönliche Mitglieder - dies entspricht etwa 80 Prozent der im engen Sinne als Analysten arbeitenden Kapitalmarktexperten.
www.dvfa.de
1. Verbot des Eigenhandels von Wertpapieren, für die der jeweilige Analyst zuständig ist.
2. Kontrolle und Freigabe von Researchberichten nach dem sogenannten "Vier-Augen-Prinzip": Jede Analyse muss von einem zweiten Kollegen überprüft werden.
3. Potenzielle Interessenskonflikte innerhalb eines Finanzinstituts, wie sie zum Beispiel bei einer Bewertung des Unternehmens und der gleichzeitigen Betreuung des Börsenganges auftreten können, sind offen zu legen.
4. Privatanleger dürfen das Standesgericht anrufen. Das Standesgericht der DVFA arbeitet nach privatrechtlichen Grundsätzen und kann bei Verstößen Geldbußen bis zu 5000 Euro verhängen sowie geführte Mitglieder aus dem Verband ausschließen.
5. Analysten müssen die Informationsquellen und den Informationsumfang zur Bewertung eines Unternehmens offen legen, ebenso die angewandten Methoden, die zur Urteilsfindung führen.
Der Analystenverband hat nach eigenen Angaben mehr als 1200 persönliche Mitglieder - dies entspricht etwa 80 Prozent der im engen Sinne als Analysten arbeitenden Kapitalmarktexperten.
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