Ich habe mich immer gefragt - und dies auch schon in diesem Forum thematisiert - , zu welchem Zweck Herr Gais bzw. die Carl Mahr Holding die Mehrheit der Aktien der NanoFokus AG (mindestens 50,1% der Anteile = einfache Mehrheit) angestrebt hat.
Nachdem ich von der geplanten Kap.Herabsetzung und anschl. Kap.Heraufsetzung gelesen und im Aktiengesetz gestöbert habe, ist mir die Antwort wie Schuppen von den Augen gefallen:
Nach § 237 Absatz 1 Satz 1 AktG können Aktien zwangsweise o d e r nach Erwerb durch die Gesellschaft eingezogen werden.
Nach § 237 Absatz 3 Nr. 1 AktG brauchen die Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nicht befolgt zu werden, wenn Aktien, auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist (Anmerkung von mir: die sich also im Besitz der Aktionäre befinden) , der Gesellschaft unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
§ 237 Abs. 4 Satz 1 AktG besagt, dass auch in den Fällen von Absatz 3 die Kapitalherabsetzung durch Einziehung nur von der Hauptversammlung beschlossen werden kann.
Nach § 237 Abs.4 Satz 2 AktG genügt für den Beschluss die e i n f a c h e Stimmenmehrheit .
Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Man erinnere sich: Die AG plant auf einer außerordentlichen HV am 5.11.2020 u.a. darüber abstimmen zu lassen, dass - so habe ich es verstanden - jeder Aktionär 2 von 3 in seinem Besitz befindlichen Aktien der AG u n e n t g e l t i c h zur Verfügung stellt, welche von der AG dann e i n g e z o g e n werden.
Allein diese Maßnahme würde zunächst bewirken, dass der Aktionär rein rechnerisch 2 Drittel seines Kapitaleinsatzes verliert. Ob dieser Verlust durch die danach geplante Zusammenlegung von 3 zu einer Aktie und durch die dann zu erfolgende Kapitalerhöhung jemals kompensiert wird, ist utopisch und unrealistisch.
Wie zuvor aus dem AktG zitiert, genügt also auf der ao HV am 5.11.2020 die e i n f a c h e Mehrheit des (virtuell) anwesenden Aktienkapitals, um die Kapitalherabsetzung auf Basis des freiwilligen Verzichts auf 2 von 3 Aktien durchzusetzen. Das Perfide daran ist, dass die e i n f a c h e Mehrheit (50,1 %) schon allein durch Carl Mahr Holding abgebildet ist. Selbst wenn alle übrigen Aktionäre - darunter alle Kleinaktionäre - theoretisch gegen die Pläne der AG stimmen würden - es würde überhaupt nicht nützen. Denn Herr Gais als Vertreter der Carl Mahr Holding würde alle überstimmen. Dass er den Plänen der NanoFokus AG auf der ao HV in vollem Umfang zustimmen wird, dürfte völlig klar sein. Da er selbst im Aufsichtsrat der AG sitzt, dürfte ebenso klar sein, dass die Pläne des Vorstandes der AG mit ihm bzw. dem restl. AR abgestimmt und somit gewollt sind.
Vorbehaltlich weiterer Recherchen (Einschaltung der BaFin ?) steht für mich erst mal als Ergebnis, dass durch diesen - kann man sagen miesen ? - und wahrscheinlich gleichwohl legalen Trick des Herrn Gais eine für die NanoFokus AG elegante und schmerzlose Enteignung von Aktionären erfolgen wird.
Worin der Mehrwert dieser geplanten Aktion auf der ao HV für Herrn Gais bzw. die Carl Mahr Holding kurz- oder mittelfristig besteht, kann hier erst mal dahingestellt bleiben.
https://www.ariva.de/news/...erufung-einer-ausserordentlichen-8716461