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Nanofocus-akt.: was wird die Zukunft bringen ?

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NanoFocus kein aktueller Kurs verfügbar
 
SolarBull:

Nanofocus-akt.: was wird die Zukunft bringen ?

3
07.11.06 13:38
laut des damaligen Beitrags von F.M. hat Nanof. namenhaften Kunden wie ThyssenK, BASF Infineon und BMW; das gerade zunehmende Auslandsgeschäft lässt gute Chancen erahnen.

Laut einer News vom 2.11.: Geschäft mit dem Weltmarktführer im Forensikbereich ausgebaut;

Könnte Nanofocus interessant werden ?

( diese Aussage stellt wie immer weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von
Wertpapieren dar; sie stellt keine Kauf oder Verkaufsempfehlung dar)

Was wird uns die Zunkuft bringen, was meint Ihr zu Nanofocus ?
213 Beiträge ausgeblendet.
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Phaeton:

Ich denke

 
07.09.20 20:44
jetzt wird erst mal die Zeit der Zocker anbrechen. Die Aktie wird in nächster Zeit sehr volatil sein.
Das wird zumindest interessanter, als diese totale Bewegungslosigkeit der letzten Monate.
JuPePo:

Der Aktienkurs innerhalb von 3 Tagen ...

 
10.09.20 15:02
praktisch halbiert.  Das muss doch für Herrn Gais, der dazu noch  im Aufsichtsrat von NanoFokus sitzt, ein
wahres Desaster sein.

Kann man sich  vorstellen, dass er bzw. die Carl Mahr Holding mit der (einfachen) Mehrheit der Anteile den Plänen des Vorstandes für die Kapitalherabsetzung und anschl. Kap.Erhöhung zustimmt ?

Wenn ja, welchen Nutzen hätte die Holding davon?  Hat sich Herr Gais nicht schlicht und einfach verzockt?
JuPePo:

Im Aktiengesetz recherchiert...

 
11.09.20 15:29
Ich habe mich immer gefragt - und dies auch schon in diesem Forum thematisiert - , zu welchem Zweck Herr Gais bzw. die Carl Mahr Holding  die Mehrheit der Aktien der NanoFokus AG (mindestens 50,1% der Anteile = einfache Mehrheit) angestrebt hat.  
Nachdem ich von der geplanten Kap.Herabsetzung und anschl. Kap.Heraufsetzung gelesen und  im Aktiengesetz gestöbert habe, ist mir die Antwort wie Schuppen von den Augen gefallen:
Nach § 237 Absatz 1 Satz 1 AktG können Aktien zwangsweise  o d e r  nach Erwerb durch die Gesellschaft eingezogen werden.
Nach § 237 Absatz 3 Nr. 1 AktG brauchen die Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nicht befolgt zu werden, wenn Aktien, auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist (Anmerkung von mir: die sich also im Besitz der Aktionäre befinden) , der Gesellschaft unentgeltlich  zur Verfügung gestellt werden.
§ 237 Abs. 4  Satz 1 AktG besagt, dass auch in den Fällen von Absatz 3 die Kapitalherabsetzung durch Einziehung nur von der Hauptversammlung beschlossen werden kann.
Nach § 237 Abs.4 Satz 2 AktG genügt für den Beschluss  die  e i n f a c h e  Stimmenmehrheit .

Und genau da liegt der Hase im Pfeffer.  Man erinnere sich: Die AG plant auf einer außerordentlichen HV am 5.11.2020 u.a. darüber abstimmen zu lassen, dass - so habe ich es verstanden - jeder Aktionär 2 von 3 in seinem Besitz befindlichen Aktien der AG  u n e n t g e l t i c h  zur Verfügung stellt, welche von der AG dann  e i n g e z o g e n  werden.  

Allein diese Maßnahme würde zunächst bewirken, dass der Aktionär rein rechnerisch 2 Drittel seines Kapitaleinsatzes verliert. Ob dieser Verlust durch die danach geplante Zusammenlegung von 3 zu einer Aktie und durch die dann zu erfolgende Kapitalerhöhung jemals kompensiert wird, ist utopisch und unrealistisch.  
Wie zuvor aus dem AktG zitiert, genügt also auf der ao HV am 5.11.2020 die  e i n f a c h e  Mehrheit des (virtuell) anwesenden Aktienkapitals, um die Kapitalherabsetzung auf Basis des freiwilligen Verzichts auf 2 von 3 Aktien durchzusetzen. Das Perfide daran ist, dass  die  e i n f a c h e  Mehrheit (50,1 %)   schon allein durch Carl Mahr Holding abgebildet ist. Selbst wenn alle übrigen Aktionäre - darunter alle Kleinaktionäre -   theoretisch gegen die Pläne der AG stimmen würden -  es würde überhaupt nicht nützen. Denn Herr Gais  als Vertreter der Carl Mahr Holding würde alle überstimmen.  Dass er den Plänen der NanoFokus AG auf der ao HV in vollem Umfang  zustimmen wird, dürfte völlig klar sein. Da er selbst im Aufsichtsrat der AG sitzt, dürfte ebenso klar sein, dass die Pläne des Vorstandes der  AG mit ihm bzw. dem restl. AR abgestimmt und somit gewollt sind.  

Vorbehaltlich weiterer Recherchen (Einschaltung der BaFin ?)  steht für mich erst mal als Ergebnis, dass durch diesen - kann man sagen miesen ? - und wahrscheinlich gleichwohl legalen  Trick des Herrn Gais  eine für die NanoFokus AG elegante und schmerzlose Enteignung von Aktionären erfolgen wird.
Worin der Mehrwert dieser geplanten Aktion auf der ao HV  für Herrn Gais bzw. die Carl Mahr Holding kurz- oder mittelfristig besteht, kann hier erst mal dahingestellt bleiben.  

https://www.ariva.de/news/...erufung-einer-ausserordentlichen-8716461






Zeitungsleser:

Soll man gutes Geld schlechtem Geld hinterherwerfe

 
11.09.20 16:15
Die Kapitalherabsetzung ist nur ein technischer Akt, um den Mindestpreis von einem einem Euro zu erreichen. Es entsteht Ihnen durch die Kapitalherabsetzung selbst keinen Schaden. Es entsteht Ihnen lediglich einen Verwässerungsschaden, wenn Sie nicht an der Kapitalerhöhung teilnehmen und Ihr Bezugsrecht nicht ausüben. Für die Kapitalerhöhung benötigt man normalerweise eine 2/3 Mehrheit. In § 20 der Satzung (siehe Hauptversammlung -> aktuelle Satzung) ist allerdings geregelt, dass eine einfache Mehrheit genügt. Die Frage, die sich jeder stellen muss. Macht es überhaupt Sinn, schlechtem Geld ständig gutes Geld hinterherwerfen.  Diejenigen, die von Nanofocus überzeugt sind, werden wieder Kohle reinbuttern und diejenigen, die nicht überzeugt sind und es sich nicht leisten können, haben sich schon lange verabschiedet und verfolgen das Trauerspiel am Rande. Ich selbst könnte es mir als kleiner Angestellter gar nicht leisten, ständig was nachschießen zu müssen um einer Verwässerung zu entgehen. Ich habe rd. 20 Aktiengesellschaften im Depot. Würden alle 20 Aktiengesellschaften jährlich eine Kapitalmaßnahme durchführen und ich müsste bei jeder Gesellschaft jährlich etwas hinzubuttern statt zu kassieren, wäre ich verloren. Ist man im öffentlichen Dienst tätig, Beamter, Ingenieur in einem Konzern mit guter betrieblicher Altersvorsorge sieht es wohl anders aus.

JuPePo:

#Zeitungsleser...

 
11.09.20 18:55
liest sich zwar plausibel.  Kann jedoch meine Befürchtung nicht beseitigen, dass mir ein weitaus größerer Schaden entstehen wird als nur ein Verwässerungsschaden für den Fall, dass ich bei der K-Erhöhung mein Bezugsrecht nicht ausübe.
Zum einen ist faktisch bzw. buchmäßig  ja schon durch die Ankündigung der beabsichtigten Kapitalmaßnahmen ein Vermögensschaden  entstanden, weil der Aktienkurs  von einem Niveau um die 0,74 € vor der Ankündigung auf heute 0,46 € (Börse Stgt.)  einbrach.
Selbst wenn im Zuge der K-Herabsetzung 3 Aktien (3x 0,74 € = 2,22 € - Stand vor der Ankündigung)  zu einer Aktie zusammengefasst werden zu einem Nennwert von  1,38 € (3x 0,46 € )  - dann wäre  - Stand heute - pro Aktie rein rechnerisch bereits ein Buchverlust von 0,28 € bzw. 37,8  % eingetreten.

Dazu käme dann noch der besagte Verwässerungsschaden aus der K-Erhöhung, wenn ich mein Bezugsrecht nicht ausüben würde. Wobei ja noch gar nicht bekannt ist, wie hoch der Bezugspreis für die neuen Aktien sein wird - das ist ja eine weitere Unbekannte, die von Bedeutung ist.

Wie man´s auch dreht und wendet - es wird  für die Kleinanleger ein dickes Verlustgeschäft draus, sofern man sich auf dem Niveau der letzten Monate eingekauft hat. Und Herr Gais wird an der ao HV das Seinige dazu beitragen.  

Zeitungsleser:

Ich seh das so

 
11.09.20 19:26
Es ist ohne Kapitalherabsetzung einfach nicht möglich weitere Finanzierungsmaßnahmen, die das Eigenkapital stärken, durchzuführen. Kein Investor wird bereit sein für ein Anteil  > 1 Euro zu zahlen, wenn er den gleichen Anteil für 0,75 Euro an der Börse erwerben kann.

Sie dürfen nicht vergessen, dass der gesamte Unternehmenswert nach der Kapitalherabsetzung nur noch auf 2,457 Mio. Anteile entfallen. JÜ: 1000 : 7372 = 0,135 alt; nun: 1000 : 2,457= 0,41 EPS neu

Bsp:
Ein Unternehmen (ausgegeben wurden 100 Anteile zu 1 Euro) erwirtschaftet 10.000 Euro pro Jahr
Der Aktionär A hält 10 Prozent der Anteile (=10) und erhält 1.000 Euro vom Gewinn.
Das Unternehmen nimmt eine Kapitalherabsetzung vor  (25 Anteile zu 4 Euro)
Der Aktionär hält weiterhin 10 Prozent der Anteile (=2,5) und bekommt weiterhin 1.000 Euro Gewinn p.a.
(Verkleinert auf 71%) vergrößern
Nanofocus-akt.: was wird die Zukunft bringen ? 1200984
Zeitungsleser:

Verbrennungsmaschine

 
11.09.20 19:43
"Zum einen ist faktisch bzw. buchmäßig  ja schon durch die Ankündigung der beabsichtigten Kapitalmaßnahmen ein Vermögensschaden  entstanden, weil der Aktienkurs  von einem Niveau um die 0,74 € vor der Ankündigung auf heute 0,46 € (Börse Stgt.)  einbrach. "

Das hängt eher damit zusammen, dass die Gesellschaft abermals zugeben musste, dass sie von innen heraus nicht überlebensfähig ist. Diese Kapitalmaßnahme wird auch daran nichts ändern. Weitere Kapitalmaßnahmen werden folgen müssen, wenn man nichts ändert.  
JuPePo:

BaFin eingeschaltet...

 
08.10.20 10:24
Habe nach reiflicher Überlegung eine ausführlich begründete Anzeige gegen die verantwortlich Handelnden der Carl Mahr Holding GmbH bzw. der NanoFokus AG bei der BaFin erstattet wegen des Verdachts der Marktmanipulation.
Was da an der ao HV am 5.11. geplant und im Vorfeld dazu abgelaufen ist, kann nach meinem Rechtsempfinden nicht rechtens sein.  

Allerdings verbinde ich damit keine allzu großen Hoffnungen, dass diese Behörde willens und in der Lage ist, die Rechte der Kleinanleger wirkungsvoll zu vertreten (Stichwort Wirecard-Skandal) . Trotzdem ist es mir den Versuch wert. Manchmal geschehen ja noch Zeichen und Wunder.  
b336870:

JuPePo: BaFin # 222

 
08.10.20 13:41
Respekt zu Deinem handeln. Kann Dich in deiner Meinung nur unterstützen. Ist eine Schweinerei.

Typisches Beispiel : So sollen Kleinanleger zur Kasse gebeten werden.   - Hoffe es klappt -
JuPePo:

b336870

 
08.10.20 15:33
Danke für den Zuspruch.  
Zeitungsleser:

Kurs spiegelt Ertragslage wieder

 
08.10.20 22:12
Wegen Verdacht der Marktmanipulation? Welche Rechtsgrundlage soll denn hier greifen?
Den Kleinanlegern wird doch sogar volles Bezugsrecht gewährt, damit es zu keinem Verwässerungsschaden kommt. Für NF interessiert sich doch kaum jemand. Eine Manipulation kann ich nicht erkennen. Dann wären doch sicherlich auch schon Kapitalrechtsexperten und Rechtsanwälte im Forum unterwegs.  
JuPePo:

Wenn Sie, Herr Zeitungsleser...

 
09.10.20 10:15
keine Manipulation erkennen wollen oder können, ist das   I h r e  Sache.  Ich sehe eine solche sehr wohl und ich habe sie gegenüber der BaFin auch sehr ausführlich begründet.  
Ich hege schon die Hoffnung, dass man sich dort zur Beurteilung der Sachlage etwas mehr Zeit nimmt und sich zumindest den einen oder anderen fragwürdigen Aspekt  von den Betroffenen erklären lässt, bevor man vielleicht zum gleichen Urteil kommt wie Sie in Ihrer offensichtlichen Allwissenheit.  

"Schau mer mal", würde ein bekannter Zeitgenosse dazu anmerken.

Nichts für ungut:  Ihre eindeutigen Erklärungsversuche an der einen oder anderen Stelle bestärken mich in der Überzeugung, dass es verschwendete Zeit wäre, zu versuchen, Ihre Fragen zu beantworten.  
Phaeton:

ich bin mal gespannt,

 
13.10.20 12:03
was passiert, wenn nach dem Reverse-Split 3:1 der Aktienkurs immer noch nicht über 1€ liegt.
Dann können ja keine neuen Aktien ausgegeben werden.
Irgendwie werden die den Kurs wahrscheinlich dahingehend manipulieren, dass er zum geforderten Zeitpunkt dann doch kurzfristig über 1€ liegt.
JuPePo:

BaFin prüft...

 
29.10.20 12:49
Habe vor ein paar Tagen Post von der BaFin bekommen. Meine Anzeige wurde dort zum Anlass genommen, zu prüfen,  ob Tatbestände auf  Insiderhandel und/oder Marktmanipulation gemäß Artikel 14 bzw. Artikel 15 der Marktmissbrauchsverordnung vorliegen.  Das können  bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten sein oder Straftaten.
Ich werte die Prüfung  zumindest als Teilerfolg. Denn wäre meine Anzeige abwegig,  hätte man mir wahrscheinlich eine anderslautende Mitteilung gemacht.
Ob das Ergebnis der Prüfung dazu führt,  dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, muss dahingestellt bleiben.
Die BaFin wies vorsorglich darauf hin, dass sie aus Gründen der gesetzl. Verschwiegenheitspflicht außerstande ist, mir über den Fortgang und das Ergebnis der Prüfung Informationen zu geben.  
Zeitungsleser:

NanoFocus veröffentlicht Halbjahresabschluss 2020

 
30.10.20 17:26
 - Umsatzrückgang um 32 % auf 3,65 Mio. Euro
 - EBITDA und Halbjahresergebnis leicht unter Vorjahr
 - Kurzarbeit soll bis 2021 fortgesetzt werden
 - Ausblick: Positive Tendenzen, fehlende Planungssicherheit

...
Aufgrund des Aktienkurses von deutlich unter einem Euro ist NanoFocus derzeit praktisch nicht in der Lage, zusätzliche Liquidität durch eine Eigenkapitalerhöhung zu erhalten. Daher soll auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. November 2020 über eine Kapitalherabsetzung und anschließende Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht für bestehende Aktionäre abgestimmt werden....

www.nanofocus.de/investor-relations/...bjahresabschluss-2020/
JuPePo:

Schon klar ....

 
31.10.20 13:14
dass die AG Geld zum Überleben braucht.  Es ist m.E. jedoch das Gebahren von Finanzstrolchen, wie die Kapitalbeschaffung  vonstatten gehen soll. Als Kleinanleger bin ich bereits im Vorfeld durch den Kurseinbruch gewissermaßen teilenteignet worden. Und ich  soll  an der  aoHV zusätzlich enteignet werden, indem ich dem Unternehmen im Verhältnis 1:3   zwei von drei  Aktien schenken soll,  ohne mich dagegen wehren zu können.
Wie ich im Detail zu dieser Auffassung  komme, habe ich bereits a.a.St. ausgeführt. Dass die BaFin den Kleinanlegern helfen kann - darauf gründet meine Hoffnung. Der Ausgang ist ungewiss.  
Zeitungsleser:

Hmm

 
31.10.20 16:02
Ich wünsche Ihnen von ganzem Herzen viel Erfolg. Vielmehr will ich dazu nicht schreiben, sonst bekomme ich von Ihnen wieder einen Einlauf verpasst.  
peterpeter:

Du hast vollkommen recht Zeitungsleser,

 
03.11.20 10:28
bei JuPePo ist Hopfen und Malz verloren, er glaubt noch immer, dass ihm 2 Aktien weggenommen werden .............
Aber ich will es nochmals versuchen: Derzeitige Marktkapitalisierung 2,43 Mio EUR bei 7.373.480 Aktien bei Kurs 0,33.
Dann stellt ein einziger Aktionär (und es ist wirklich nur einer lieber JuPePo) dem Unternehmen 2 Aktien unentgeltlich zur Einziehung zur Verfügung. Somit sind es dann 7.373.478 Aktien. Dann erfolgt die Kapitalherabsetzung im Verhältnis 3:1. Somit gibt es dann nur mehr 2.457.826 Aktien. Wenn ich dann die jetzige Marktkapitalisierung von 2,43 Mio durch die neue Anzahl von Aktien dividiere, ist der Kurs rein rechnerisch bei 0,99 (also 3x so hoch). Somit gibt es rein rechnerisch durch die Kapitalherabsetzung keinen Verlust für Sie JuPePo.
JuPePo:

Wir werden sehen...

 
03.11.20 15:30
bei wem wirklich Hopfen und Malz verloren ist, wenn das Ganze mit etwas Zeitabstand dann mal über die Bühne gegangen ist.  Sollte ich mich derart geirrt haben, bin gerne bereit, das dann auch einzugestehen.  
Phaeton:

@peterpeter Du hast vollkommen recht

 
03.11.20 19:01
Der umgekehrte Fall wird ja noch viel häufiger gemacht. Apple hat z.B. im August einen Aktiensplit 4:1 durchgeführt, d.h. jeder Aktionär hatte dann plötzlich 4x mehr Aktien in seinem Depot, war aber natürlich nicht plötzlich 4x reicher, denn die Aktie war natürlich auch nur noch 1/4 so viel wert. Dadurch wollte man die Aktie aber für Kleinanleger wieder interessanter machen, denn es besteht eine gewisse psychologische Hemmschwelle, sich Aktien zu kaufen, die so hoch im Kurs stehen. Wenn die Apple Aktie dann plötzlich nur noch <150€ kostet tun sich die Leute leichter, weil sie glauben ein Schnäppchen zu machen und vermuten, die Aktie würde dann irgendwann mal alte Höhen erreichen. Die Zahl der Aktien die im Umlauf sind und die Marktkapitalisierung spielt bei manchen Leuten eher eine Nebenrolle.
Phaeton:

Diese aktuellen Kursbewegungen

 
19.11.20 20:13
sind ja eigentlich durch nichts gerechtfertigt.
JuPePo:

Seit längerer Zeit keine News...

 
21.01.21 11:03
Verdächtig ruhig - jedenfalls nach außen - geht es seit geraumer Zeit bei NanoFokus zum Thema Kapitalherab- bzw. Heraufsetzung zu. Auch die WebSite gibt darüber keinen Aufschluss. Ein schlechtes Zeichen ?
Zeitungsleser:

NanoFocus AG: Kapitalherabsetzung umgesetzt

 
05.02.21 16:40
NanoFocus AG: Kapitalherabsetzung umgesetzt

Oberhausen, den 05.02.2021 - Die NanoFocus AG (ISIN: DE0005400667) hat die auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. November 2020 beschlossene Kapitalherabsetzung umgesetzt. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 5. Januar 2021. Der Kapitalschnitt erfolgte im Verhältnis 3:1.
Die Depotbanken sollten die Depotbestände an Stückaktien der NanoFocus AG am 3. Februar 2021 (abends) umgebucht haben. Für je drei alte Aktien sollten die Aktionäre je eine neue konvertierte Aktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 erhalten haben.
Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen ergeben, werden sich die Depotbanken auf Weisung ihrer Kunden bis zum 18. Februar 2021 um einen Spitzenausgleich bemühen.
Zeitungsleser:

NanoFocus veröffentlicht vorläufige Zahlen für 202

 
19.03.21 13:42
- EBITDA in 2020 leicht positiv und damit über Prognose
- Umsatzrückgang in 2020 auf rund 8,4 Mio. Euro
- Jahresstart 2021 von Corona-bedingten Einschränkungen geprägt

Das vorläufige Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) wurde im Jahr 2020 ebenfalls verbessert, war jedoch mit rund -0,9 Mio. Euro wie erwartet negativ (2019: -1,85 Mio. Euro).

Mit schlanken Kostenstrukturen hat NanoFocus die Grundlage geschaffen, um die nachhaltige Profitabilität zu erreichen. Für dieses Ziel bedarf es - wie in der Vergangenheit bereits kommuniziert - ein Umsatzniveau von rund 10 Mio. Euro. Wann dieses Niveau erreicht werden kann, ist derzeit noch nicht absehbar.

Eine Prognose für das laufende Jahr wird im Rahmen des Geschäftsberichts 2020 erfolgen. Die Veröffentlichung wird voraussichtlich am 15. Juni 2021 erfolgen.
JuPePo:

Zeit für ein Resümee...

 
30.03.21 14:46
Mit etwas zeitlichem Abstand zu den erfolgten Kapitalmaßnahmen ist für meine Belange festzustellen, dass ich - gemessen am heutigen Kursniveau von ca. 1,00 € - mit 46,5 % in den Miesen bin. Daran haben auch die Klugscheißereien des doppelten Peter und anderer nichts geändert.
Aus heutiger Sicht ist die Investition in NANOFOKUS also eindeutig als Fehlinvestition zu sehen. Dabei wenig tröstlich ist, dass ich wahrscheinlich nicht der Einzige bin, der das für sich selber feststellen muss.  

Ursächlich für das Desaster ist und bleibt die "Intervention" von Stephan Gais , GF der Mahr-Holding GmbH, der das Kapitalrisiko mit seinen Aufkäufen von Aktien der NANOFOKUS AG einfach nicht mehr alleine tragen wollte, sondern dafür gesorgt hat, dass es verallgemeinert  - also auf   a l l e   Aktionäre umgelegt - wurde. Da habe ich eben einfach Pech gehabt, dass es dann auch mich getroffen hat.  
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