"8. Juni 2009: Informationen an die Aktionäre
Das schweizerische Obligationenrecht sieht vor, dass Gesellschaften innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres den Jahresbericht und die Jahresrechnung sowie den Bericht der Revisionsstelle der Generalversammlung zur Genehmigung vorzulegen hat. Durch das leider erfolgte Delisting unserer Aktie an der Börse in Frankfurt mussten sämtliche Kräfte für die Bemühungen um ein Neulisting gebündelt werden. Andere administrative Aktivitäten wurden dadurch etwas zurückgestellt worden. Die Prüfung der Jahresrechnung ist zur Zeit in Arbeit und wir hoffen, dass wir bis Ende August 2009 die ordentliche Generalversammlung durchführen können. Wir bitten um entsprechende Geduld und entschuldigen uns für die entstandenen Verzögerungen."
Damit dürfte das Re-Listing wohl ins Wasser fallen? Wer glaubt daran, dass eine Deutsche Börse ein Unternehmen aufnimmt, dass sich nicht an die gesetzlichen Offenbarungsregeln hält?
Dann könnten wir auch gleich unsere Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft einreichen!
Gruß
Thomas
Das schweizerische Obligationenrecht sieht vor, dass Gesellschaften innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres den Jahresbericht und die Jahresrechnung sowie den Bericht der Revisionsstelle der Generalversammlung zur Genehmigung vorzulegen hat. Durch das leider erfolgte Delisting unserer Aktie an der Börse in Frankfurt mussten sämtliche Kräfte für die Bemühungen um ein Neulisting gebündelt werden. Andere administrative Aktivitäten wurden dadurch etwas zurückgestellt worden. Die Prüfung der Jahresrechnung ist zur Zeit in Arbeit und wir hoffen, dass wir bis Ende August 2009 die ordentliche Generalversammlung durchführen können. Wir bitten um entsprechende Geduld und entschuldigen uns für die entstandenen Verzögerungen."
Damit dürfte das Re-Listing wohl ins Wasser fallen? Wer glaubt daran, dass eine Deutsche Börse ein Unternehmen aufnimmt, dass sich nicht an die gesetzlichen Offenbarungsregeln hält?
Dann könnten wir auch gleich unsere Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft einreichen!
Gruß
Thomas


Hallo Kataster,

