Frick
Begründung für Entscheidung gegen Pressefreiheit:
Landgericht Hamburg sorgt sich um Markus Fricks Ruf
„Die Rechtspraxis des Landgerichts Hamburg gefährdet die Pressefreiheit (Foto: Claus-Joachim Dickow)
Bereits mehrmals mussten wir an dieser Stelle über unseren Rechtsstreit mit Markus Frick berichten. Der ehemals als Stimme des Geldes bekannte “Börsenexperte” - so bezeichnet ihn das Landgericht Hamburg - hatte Aktien-Blog bereits vor Monaten eine einstweilige Verfügung zukommen lassen, weil wir in einem Artikel vom Sommer 2008 über einen Arrest eines Kleinanlegers gegenüber Frick berichtet haben, der nach einer außergerichtlichen Einigung beider Parteien Monate nach Erscheinen unseres Artikels nicht mehr vorlag. Der Vorwurf Fricks nachdem er sich mit seinen ehemaligen Gläubigern im Stillen geeinigt hat: Aktien-Blog hält inzwischen falsche Informationen auf seinen Seiten bereit. Unsere Argumentation: Erstens war dieser Artikel Monate alt und mit einem Datum gekennzeichnet, zweitens erfolgte die Einigung zwischen Frick und dessen vermeintlichem Opfer im Stillen und ohne unsere Kenntnis.“..............
Nachdem wir eine kostenpflichtige Abmahnung des “Börsenexperten” ignoriert hatten, bediente sich Markus Frick in Person seines Anwalts Dominik Höch des Landgerichts Hamburg und erwirkte eine einstweilige Verfügung. Unser prompter Widerspruch gegen diese Verfügung des Gerichts wurde abgelehnt. Monate später erreichte uns sogar eine Begründung des Landgerichts, die auf wenigen Seiten mehrmals vom Persönlichkeitsrecht des “Börsenexperten” Frick spricht, das Wort Pressefreiheit jedoch nicht einmal erwähnt.
Berufsverbot für Blogger und Online-Journalisten?
Zwar erkennt das Landgericht Hamburg an, dass unser Artikel zum Zeitpunkt seines Erscheinens korrekt war, doch gebe es nach der Einigung zwischen Frick und dessen ehemaligen Gläubigern keinen Grund mehr für diese Berichterstattung. Da der besagte Artikel selbst nach mehr als einem Jahr nach seinem Erscheinen noch immer über Suchmaschinen oder Links zu erreichen sei, nutze selbst die Kennzeichnung des Artikels als “alt” nichts - das Persönlichkeitsrecht des “Börsenexperten” Frick werde nach Ansicht des Landgerichts durch das bloße Bereithalten des Artikels verletzt.“...........
Quelle: aktien-blog.com/...landgericht-hamburg-markus-frick-00505.html
Im Interesse aller Onlinemedien und Blogs:
Unterstützen Sie Aktien-Blog im Kampf für mehr Pressefreiheit
Selbst im Visier der Staatsanwaltschaft: Markus Frick geht mit zweifelhaften Mitteln gegen Aktien-Blog vor.
Die jüngste Begründung des Landgerichts Hamburg zu Gunsten von Markus Frick hat nicht nur uns stutzig werden lassen. Viele Leser äußerten Ihren Unmut über die oberflächliche Argumentation des Gerichts und boten uns ihre Hilfe an. Aus diesem Grund geben wir Ihnen nun die Möglichkeit, Aktien-Blog in seinem Kampf für freie Berichterstattung im Internet auch finanziell zu unterstützen. Sämtliche Zahlungen werden ausschließlich zur Finanzierung des Rechtsstreits mit Markus Frick verwendet.“.................
Quelle:
aktien-blog.com/onlinemedien-blogs-pressefreiheit-00506.html
In diesem Sinne:
“Mut steht am Anfang des Handelns, Glück am Ende.” (Demokrit)
rekiwi
Begründung für Entscheidung gegen Pressefreiheit:
Landgericht Hamburg sorgt sich um Markus Fricks Ruf
„Die Rechtspraxis des Landgerichts Hamburg gefährdet die Pressefreiheit (Foto: Claus-Joachim Dickow)
Bereits mehrmals mussten wir an dieser Stelle über unseren Rechtsstreit mit Markus Frick berichten. Der ehemals als Stimme des Geldes bekannte “Börsenexperte” - so bezeichnet ihn das Landgericht Hamburg - hatte Aktien-Blog bereits vor Monaten eine einstweilige Verfügung zukommen lassen, weil wir in einem Artikel vom Sommer 2008 über einen Arrest eines Kleinanlegers gegenüber Frick berichtet haben, der nach einer außergerichtlichen Einigung beider Parteien Monate nach Erscheinen unseres Artikels nicht mehr vorlag. Der Vorwurf Fricks nachdem er sich mit seinen ehemaligen Gläubigern im Stillen geeinigt hat: Aktien-Blog hält inzwischen falsche Informationen auf seinen Seiten bereit. Unsere Argumentation: Erstens war dieser Artikel Monate alt und mit einem Datum gekennzeichnet, zweitens erfolgte die Einigung zwischen Frick und dessen vermeintlichem Opfer im Stillen und ohne unsere Kenntnis.“..............
Nachdem wir eine kostenpflichtige Abmahnung des “Börsenexperten” ignoriert hatten, bediente sich Markus Frick in Person seines Anwalts Dominik Höch des Landgerichts Hamburg und erwirkte eine einstweilige Verfügung. Unser prompter Widerspruch gegen diese Verfügung des Gerichts wurde abgelehnt. Monate später erreichte uns sogar eine Begründung des Landgerichts, die auf wenigen Seiten mehrmals vom Persönlichkeitsrecht des “Börsenexperten” Frick spricht, das Wort Pressefreiheit jedoch nicht einmal erwähnt.
Berufsverbot für Blogger und Online-Journalisten?
Zwar erkennt das Landgericht Hamburg an, dass unser Artikel zum Zeitpunkt seines Erscheinens korrekt war, doch gebe es nach der Einigung zwischen Frick und dessen ehemaligen Gläubigern keinen Grund mehr für diese Berichterstattung. Da der besagte Artikel selbst nach mehr als einem Jahr nach seinem Erscheinen noch immer über Suchmaschinen oder Links zu erreichen sei, nutze selbst die Kennzeichnung des Artikels als “alt” nichts - das Persönlichkeitsrecht des “Börsenexperten” Frick werde nach Ansicht des Landgerichts durch das bloße Bereithalten des Artikels verletzt.“...........
Quelle: aktien-blog.com/...landgericht-hamburg-markus-frick-00505.html
Im Interesse aller Onlinemedien und Blogs:
Unterstützen Sie Aktien-Blog im Kampf für mehr Pressefreiheit
Selbst im Visier der Staatsanwaltschaft: Markus Frick geht mit zweifelhaften Mitteln gegen Aktien-Blog vor.
Die jüngste Begründung des Landgerichts Hamburg zu Gunsten von Markus Frick hat nicht nur uns stutzig werden lassen. Viele Leser äußerten Ihren Unmut über die oberflächliche Argumentation des Gerichts und boten uns ihre Hilfe an. Aus diesem Grund geben wir Ihnen nun die Möglichkeit, Aktien-Blog in seinem Kampf für freie Berichterstattung im Internet auch finanziell zu unterstützen. Sämtliche Zahlungen werden ausschließlich zur Finanzierung des Rechtsstreits mit Markus Frick verwendet.“.................
Quelle:
aktien-blog.com/onlinemedien-blogs-pressefreiheit-00506.html
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“Mut steht am Anfang des Handelns, Glück am Ende.” (Demokrit)
rekiwi
"Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht."