Planar Semiconductor AG
Hamburg
Amtsgericht Hamburg HRB 116838
ISIN
DE000A1TNW41Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Planar Semiconductor AG
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Mittwoch, den 15.01.2014, um 09.00 Uhr,
in dem Konferenzraum K 05 des Airport Conference Centers, Flughafen Frankfurt, Hugo-Eckener-Ring, 60547 Frankfurt am Main (Terminal 1), stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein:
Die Tagesordnung geben wir wie folgt bekannt:
Tagesordnung:
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Planar Semiconductor AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2012 beendete Geschäftsjahr der Gesellschaft
Es wird darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 sowie der Lagebericht des Vorstands und der Bericht des Aufsichtsrats in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Heinrich-Barth-Str. 30, 20146 Hamburg) ausliegen. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine Abschrift der Unterlagen. Ferner können die genannten Unterlagen im Internet unter
www.planarsemiconductor.com (dort unter dem Begriff Investors) eingesehen werden.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Verlust auf neue Rechnung vorzutragen.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das am 31. Dezember 2012 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2012 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Aktionäre zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter nachstehend genannter Adresse der Anmeldestelle anmelden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 25. Dezember 2013, 00.00 Uhr („Nachweisstichtag) beziehen und in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Die Bestätigung muss in deutscher und englischer Sprache verfasst sein. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 08. Januar 2014, 24.00 Uhr unter folgender Adresse zugehen:
Planar Semiconductor AG
c/o Concord Capital AG
Mainzer Landstr. 123
60327 Frankfurt am Main
Fax-Nr. +49 69 2713879 11 oder E-Mail: planarhv@concordcapital.de
Bedeutung des Nachweisstichtages
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat auch keine Bedeutung für die Dividendenberechnung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung sowie der Nachweis des Aktienbesitzes erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform; der Widderruf einer erteilten Vollmacht erfolgt durch Erklärung in Textform oder formfrei durch persönliches Erscheinen des Aktionärs bzw. Vollmachtgebers auf der Hauptversammlung. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung. Für die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf steht nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung:
Planar Semiconductor AG
c/o Concord Capital AG
Mainzer Landstr. 123
60327 Frankfurt am Main
Fax-Nr. +49 69 2713879 11 oder E-Mail: planarhv@concordcapital.de
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG
Ergänzungen der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals, das entspricht zur Zeit 1.471.732 Aktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 24 Tag vor der Versammlung, also bis zum 23. Dezember 2013, 24.00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
Planar Semiconductor AG
Büro des Vorstandsvorsitzenden
Heinrich-Barth-Str. 30
20146 Hamburg
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind. Bei der Berechnung dieser drei Monate bestehen nach § 70 AktG bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die hiermit ausdrücklich verwiesen wird.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetadresse
www.planarsemiconductor.com bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge (§ 126 Abs. 1, § 127 AktG)
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Tagesordnungspunkten zu übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie spätestens 14 Tage vor der Versammlung, d.h. spätestens bis zum 31. Dezember 2013, 24.00 Uhr, an folgende Adresse zu richten:
Planar Semiconductor AG
– Hauptversammlung –
Heinrich-Barth-Str. 30
20146 Hamburg
Fax-Nr. +49 69 2713879 11 oder E-Mail: planarhv@concordcapital.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht. Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden wir zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter
www.planarsemiconductor.com (dort unter dem Begriff Investors) veröffentlichen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerecht Übermittlung an die Gesellschaft bleibt unberührt.
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und den im Konzernabschluss eingebunden Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgerechten Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen (z.B. keine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen). Nach der Satzung ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich zu bemessen.
Veröffentlichungen im Internet
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.planarsemiconductor.com (dort unter dem Begriff Investors) zur Verfügung.
Eingaben
Alle an die Gesellschaft gerichteten Eingaben im Zusammenhang mit der Hauptversammlung richten Sie bitte an die folgende Adresse:
Planar Semiconductor AG
– Hauptversammlung –
Heinrich-Barth-Str. 30
20146 Hamburg
Fax-Nr. +49 69 2713879 11 oder E-Mail: planarhv@concordcapital.de
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 29.434.633 Stückaktien, die auf den Inhaber lauten, mit ebenso vielen Stimmrechten. Es bestehen also 29.434.633 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Planar Semiconductor AG
Der Vorstand:
Randhawa, Rubinder Singh
www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet + "Planar"