Sicherungs- und Kontrollkonzept
Die umfassenden Möglichkeiten des MIC rund um die Wertpapieranlage haben Sie zuvor ausführlich kennengelernt, die vielfältigen Gelegenheiten zur Vertiefung des Fachwissens folgen im nächsten Kapitel. Zudem ist, wie im folgenden beschrieben wird, auch das Sicherungs- und Kontrollkonzept des MIC in seinem Gesamtumfang wegweisend in Deutschland:
1.) Anlagestrategie: Das Gemeinschaftsdepot erschließt mit seiner flexiblen Anlagestrategie die Chancen der internationalen Wertpapiermärkte. Über eine breite, international gestreute Titelauswahl nutzen wir gemäß der Portfoliotheorie die Möglichkeiten der Risikostreuung und somit Risikominderung aus.
2.) Keine Kredite, keine Termingeschäfte: Unabhängig davon, daß wir ohnehin jeder Privatperson von Wertpapierkäufen auf Kredit grundsätzlich abraten, ist eine Kreditaufnahme unsererseits, ohne schriftlicher Zustimmung aller mehr als 2.000 Gesellschafter/innen, bankenseitig ausgeschlossen. Gleiches gilt auch für Options- und Futuregeschäfte, so daß eine Nachschusspflicht und somit Haftung über die investierten Gelder hinaus nicht entstehen kann (ausführlicher zu Punkt "1." und "2." siehe zuvor unter "MIC-Gemeinschaftsdepot").
3.) Bank: Sie selbst werden Konto- und Depotmitinhaber bei unserer Hausbank - natürlich müssen Sie hierzu nicht extra in die Münchner Innenstadt reisen, sondern Sie können bundesweit zu jeder beliebigen Filiale der Dresdner Bank AG gehen (ausführlicher siehe unter "Wie werden Sie Gesellschafter/in des MIC"). Entsprechend dem oben Geschriebenen wird hier im Rahmen Ihres Aufnahmeprozesses der Passus bzgl. der unbeschränkten Haftung auf der Kontoeröffnungskarte gestrichen und auf die Höhe Ihrer Kapitalanlage beschränkt!
4.) Kontrollausschuß: Aufgabe des von der jährlichen Gesellschafterversammlung gewählten Kontrollausschusses ist es, sich von den Angelegenheiten des MIC persönlich zu unterrichten, die Geschäftsbücher und die Geschäftspapiere einzusehen und sich aus ihnen einen Überblick über den Stand des Gesellschaftsvermögens zu verschaffen. Hierzu gehört insbesondere der Vergleich zwischen den Angaben in der Gesellschaftsabrechnung und dem entsprechenden Ausweis der konto- und depotführenden Bank (Wertpapierabrechnungen, Kontostände, Depotaufstellung). Anmerkung: Der MIC war unseres Wissens der erste Wertpapierclub in Deutschland überhaupt, welcher - auf Anregung von Andreas Grünewald - einen Kontrollausschuß eingesetzt hat. Weitere Informationen zu dieser internen Kontrollinstanz sowie insbesondere auch zu der fachlichen Eignung der gewählten Personen finden Sie unter "Kontrollausschuß".
5.) Wirtschaftsprüfer: Als externe Kontrollinstanz überprüft ein unabhängiges Wirtschaftsprüfungsunternehmen regelmäßig die einzelnen Monatsabschlüsse sowie die Quartalsberichte des MIC. Hierzu gehört auch die Kontrolle der vertragskonformen Mittelverwendung, die Einhaltung der Anlagerichtlinien sowie die korrekte Verbuchung der Einzahlungen und die ordnungsgemäße Ausführung der Auszahlungen.
6.) Informationen und Transparenz: Über unsere Internetseiten, die jährlich bundesweit etwa 50 Fachveranstaltungen, die Gesellschafterversammlungen inklusive Berichten des Kontrollausschusses, des Anlageausschusses und des Wirtschaftsprüfers sowie den regelmäßigen schriftlichen Informationen sind Sie fortlaufend und sehr umfassend über den MIC und das Gemeinschaftsdepot informiert. Auch diese Informationsvielfalt, Offenheit und Transparenz des MIC - sowohl unseren Gesellschafter/innen als auch sämtlichen Interessenten und Gästen gegenüber - ist unseres Wissens einzigartig in Deutschland!
7.) Mitsprache-, Mitentscheidungs- und Kontrollrechte: Zudem können Sie über die zuvor unter Punkt "6." aufgezeigten Wege jederzeit durch Ihre (Anlage-)Ideen und (Verbesserungs-)Vorschläge das "Clubleben" aktiv mitgestalten und verfolgen. Der MIC achtet als einer der wenigen sehr darauf, daß trotz der Größe die für alle Beteiligten wertvollen "Clubstrukturen" erhalten bleiben (ausführlicher zu Punkt "6." sowie hierzu siehe unter den jeweiligen Abschnitten: "Online-Team", "Fachveranstaltungen", "Gesellschafterversammlung", "Anlageausschuß", "Kontrollausschuß" und "Ausführliche Informationen")!
8.) Zulassung: Die im Rahmen der MIC-Geschäftsführung in Deutschland seit 01.01.1998 erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 bis 3 Kreditwesengesetz (KWG) werden von der FIVV FINANZINFORMATION & VERMÖGENSVERWALTUNG Aktiengesellschaft (FIVV AG) erbracht (siehe auch unter "Geschäftsführung" sowie unter "Information über die Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Anlegern - Hinweis gemäß §23a Kreditwesengesetz"). Bevor Sie einem Wertpapierclub beitreten, hinterfragen Sie bitte genau, wie hier dieser Punkt rund um die Erlaubnis des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen erfüllt wird. Achten Sie insbesondere auch auf den Unterschied zwischen einer Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) und § 64e KWG (nähere Informationen hierzu sowie eine Auflistung der zugelassenen Unternehmen erhalten Sie zum Beispiel auf den Internetseiten des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen unter www.bakred.de/liste/fdi.htm).