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Maier&Partner (655280)

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Passende Knock-Outs auf Mercedes-Benz Group AG

Strategie Hebel
Steigender Mercedes-Benz Group AG-Kurs 5,06 10,11 15,31
Fallender Mercedes-Benz Group AG-Kurs 4,99 9,66 14,92
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000VK1Y5W3 , DE000VH64MU5 , DE000VJ5VBD0 , DE000VU28BU6 , DE000VD393M5 , DE000VD59201 .Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

Beiträge: 5.770
Zugriffe: 615.888 / Heute: 77
Maier + Partner kein aktueller Kurs verfügbar
 
denpit:

lesen bitte: HV hat "beschlossen" Sorry

 
08.02.12 14:11
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alpine110:

@Hancock

 
08.02.12 14:12
genau so ist es.
Antworten
denpit:

nochmal 5599

 
08.02.12 14:13
Die nichtgezeichneten Aktien wurden bereits an Personen verteilt.

Wie meinste das denn ???
Antworten
denpit:

Hancock

 
08.02.12 14:16
Zu unserem Thema gerade entdeckt:

Amtsgericht Stuttgart Aktenzeichen: HRB 353359 Bekannt gemacht am: 06.02.2012 12:00 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

31.01.2012


Maier + Partner Aktiengesellschaft, Reutlingen, Söderblomstr. 19/1, 72762 Reutlingen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.05.2011 um 7.768.625,00 EUR auf 408.875,00 EUR in vereinfachter Form herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Das Grundkapital ist ferner durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag in Verbindung mit Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrats jeweils vom 10.11.2011 um 817.750,00 EUR auf bis zu 1.226.625,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt in Höhe von 417.125,00 EUR. Der Aufsichtsrat hat aufgrund Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 13.05.2011 am 29.12.2011 die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. Grundkapital nun: 826.000,00 EUR.

Quelle: www.unternehmensregister.de
Antworten
Hancock II:

@denpit

 
08.02.12 14:40

Dem Protokoll der Aufsichtsratssitzung vom 29.12.2011 ist zu entnehmen, dass §4(3) sowie §4(5) der Satzung ersatzlos gestrichen wurden.

Diese Paragraphen betrafen die genehmigte Kapitalerhöhung. Somit ist keine genehmigte Kapitalerhöhung in der Satzung mehr eingetragen.

 

Bzgl. den weiteren Personen: Es wurde ein Paket von 150.000 Aktien und ein Paket von 50.000 Aktien an bislang nicht aufgetauchten Personen vergeben. Das meine ich mit weiteren Personen.

Antworten
denpit:

Hancock

 
08.02.12 15:04
... würde ja bedeuten, dass sich der Aufsichtsrat, so wie von Dir dargestellt, über einen Beschluss der HV hinweg setzt und eigenwillig Satzungen ändert ???

Eingetragen ist die "bis zu Kaptialerhöhung" jedoch - wie auch beschlossen - im Handesregister und das hat Bestand.

Nicht "aufgetauchte Personen", weil nicht Stimmrechtsmitteilungen .. ?? Hatten wir kurz drüber geschrieben ! Von denen existieren ordnungsgemäss ausgefüllte Zeichnungsscheine. Warum Zeichnungsscheine, wenn es nur "verteilte" Aktien sind ... ??

Aber wie auch immer: Lass uns einfach abwarten. Der Weg ist unbestritten angegangen. Es wird sich da noch einiges tun (müssen). Es werden sich, sobald alles eingebucht ist, ein paar zu Wort melden (müssen) und auch Roppelt muss in Kürze den Taktstock schwingen. Was auch immer hier noch eingebracht wird, wird einen gewissen Wert haben ! .... den wird man uns Aktionären nicht schenken !!
Antworten
Pleiteadler:

Man muss zwischen genehmigten Kapital

 
08.02.12 15:05
unterscheiden und das einer ordentlichen KE über Beschlussfassung. Nichts desto trotz wurden die Kapitalmaßnahmen von Gericht eingetragen. Damit hat alles seine Ordnung. Derzeit werden die Depots technisch auf die Registereinträge umgestellt, deshalb die Aussetzung des Kurses, da die ursprüngliche Anzahl Aktien ja nicht mehr existiert.
Es konnten alle Aktionäre an der KE teilnehmen, es wurde keiner gehindert.
Wie sich der Kurs nach Umstellung Depot nun anpasst, bleibt abzuwarten. Da die Anzahl Aktien aber nach Stand heute 826.000 Stück um quasi ein Zehntel reduziert hat, wird der Kurs bei ungefähr letzte Kursfeststellung X 10 stehen. Wären dann ca. 1,35 EUR. Wäre dann eine Bewertung von knapp 1 Mio. EUR für das Unternehmen. Also noch genügend Potential nach oben.
Antworten
Pleiteadler:

Hier hat sich niemand über was hinweggesetzt,

 
08.02.12 15:08
der AR darf auch ohne HV-Beschluss die Satzung straffen, wenn Satzungsklauseln alt und überholt sind. Hier bringt jemand etwas gehörig durcheinander. Satzung, Beschlüsse, Registereinträge  usw. Man kann davon ausgehen, dass das Gericht das alles geprüft hat, ansonsten wäre es nicht eingetragen worden bzw. angefochten, oder?
Antworten
denpit:

#5608 - eben ! @Pleiteadler

 
08.02.12 15:22
.. aber keinen HV Beschluss mal eben aus den Satzungen "streichen".

Und ja, das Gericht wird es schon korrekt geprüft und entsprechend eingetragen haben, ( #5604)
Antworten
Hancock II:

Was ist mit diesem Satz?

 
08.02.12 15:44

Der Beschluss über die Kapitalerhöhung wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 13. Februar 2012 die Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen ist.

Antworten
denpit:

#5610

 
08.02.12 16:01
Hancock: Sagt doch alles aus (!) ?? Die auf der HV beschlossene Maßnahme musste bis zum 13.02.12 ins Handelsregister eingetragen sein, ansonsten wäre der Beschluss ungültig geworden und alle eingesammelte Kohle hätte rückgezahlt werden müssen.

Aber Achtung: Der Beschluss zur Kapitalerhöhung. Schau auch bitte dazu die AdHoc vom 06.12.11

http://www.ariva.de/news/...vom-9-bis-22-Dezember-2011-Ad-hoc-3911488

Die Maßnahme ist aber nun eingetragen und damit in trockenen Tüchern. Siehe dazu bitte nochmal in #5604
Antworten
Hancock II:

Wie auch immer

 
08.02.12 16:11

Ich bin der Meinung sie können keine 400K mehr verteilen.

Lassen wir uns über die weitere Entwicklung überraschen.

Antworten
M.Minninger:

@Hancock

 
08.02.12 17:39
Die Kapitalerhöhung von 817.750  neuen Aktien wurde nur zur Hälfte gezeichnet.

Heisst :

Knapp über 400K an neuen Aktien wurden nicht an den Mann/Frau gebracht.

Das neue Grundkapital von 826.000 Euro ist bereits im Handelsregister eingetragen.

Ca. 400K an neuen Aktien, können jetzt nur noch,  durch die Einberufung einer neuen  HV beschlossen und genehmigt werden.

Sollte  jetzt demnächst  der Handel mit den neuen Aktien starten, wäre eine Aktienanzahl
von 826.000 Stück vorhanden.
Antworten
tgler:

hat jmd infos wann der handel startet?

 
08.02.12 17:41
...
Antworten
M.Minninger:

@tgler

 
08.02.12 18:01
Genau nicht, müsste aber in den nächsten Handelstagen geschehen.

Eingetragen ist alles, fehlt jetzt nur noch die börsentechnische Umsetzung.
Antworten
denpit:

MM

 
08.02.12 18:47
Bist Du Dir mit #5613 sicher ??

Schau mal bitte:
Durch das genehmigte Kapital (§ 202 bis § 206 AktG) ermächtigt die Hauptversammlung den Vorstand für längstens 5 Jahre, das Grundkapital bis maximal 50 % des bisherigen Grundkapitals zu erhöhen. Es dient der Erleichterung der Kapitalbeschaffung und gewährt dem Vorstand die Möglichkeit, den richtigen Zeitpunkt für die Kapitalerhöhung auszuwählen (Kapitalmarktverhältnisse zum Emissionszeitpunkt), ohne eine erneuten Beschluss durch die Hauptversammlung einholen zu müssen.

Aus: de.wikipedia.org/wiki/Kapitalerhöhung

Aber wie auch immer: Lass uns Wartehalle kommt ... ;)
Antworten
denpit:

Moah hasse ich die Auto-Korrektur

 
08.02.12 18:51
Wartehalle = abwarten was
Antworten
yesplease:

brauche 14.000 stück ausserbörslich

 
08.02.12 19:06
yesplease: brauche 14.000 stück ausserbörslich


wer ist an einem verkauf an mich per heute, via schnigge, interessiert?
anfragen bitte an mein w-o account mit fon nr und email. vielen dank.
würde 13 cent bieten, was meiner meinung nach s. fair ist,   letzte woche standen sie schliesslich bei 8 cent
Antworten
M.Minninger:

@denpit

 
08.02.12 19:13
Yep

----Kapitalerhöhungen bei der AG [Bearbeiten]Das AktG befasst sich in den §§ 182 bis 206 AktG sehr ausführlich mit den verschiedenen Arten der Kapitalerhöhung. Generell wird dabei unterschieden zwischen der effektiven und der nominellen Kapitalerhöhung. Effektive Kapitalerhöhungen führen zu einer betraglichen Erhöhung des Eigenkapitals, nominelle bedeuten lediglich eine Verschiebung zu Lasten der Rücklagen und zu Gunsten des Grundkapitals (Passivtausch). Allen Kapitalerhöhungen ist gemeinsam, dass sie vorher durch die Hauptversammlung zu beschließen sind und erst rechtswirksam werden, wenn sie in das Handelsregister eingetragen worden sind.----

de.wikipedia.org/wiki/Kapitalerhöhung
Antworten
alpine110:

@yesplease

 
08.02.12 19:15
biste Short...? Dumm gelaufen... 13 cent is da definitiv zu wenig...
Antworten
M.Minninger:

Wie sagte der Chef doch noch...

 
08.02.12 19:26

 

Short issss Mord bei Kapitalmassnahmen.

 

 Maier&Partner (655280) 12807954

 

 

Antworten
Nanocrypt:

short kann übel teuer werden

 
08.02.12 19:32
letzter Kurs war ja schon 0,135
sei froh , wenn einer fürs doppelte Stücke gibt
Antworten
Nanocrypt:

ein Vorgeschmack

 
08.02.12 19:34
wenn der Handel wieder aufgenommen wird bei minimalem Free Float.....
Antworten
yesplease:

ja bin ich.

 
08.02.12 19:38
na ja, nachdem nun ein vielzahl von aktien zu 5 cent bzw. 1 euro unter die leute gebracht wird/wurde, wird der kurs eher wieder a weng nachgeben, aber wir werden ja sehen, 13 cent  entsprechen   2,60 euro.
Antworten
denpit:

Das könnte autschen

 
08.02.12 19:40
Jo er sucht nach eigenen Angaben wegen

http://www.ariva.de/forum/Loeschung-458918#jumppos29

und ja - 13 Cent faires Angebot ... Ja neh is kla ..
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