07:40 21.04.15
Forscher fordern, den Aufbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos notfalls politisch zu erzwingen. Schließlich sind diese Teil der Energiewende. Doch zuvor muss der Rechtsrahmen angepasst werden.
Wenn es nach Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies (SPD) ginge, würde jeder Käufer eines Elektroautos 5000 Euro vom Staat bekommen. Beim Treffen der Verkehrsminister vergangene Woche in Rostock stellte Bundesminister Alexander Dobrindt (CSU) aber klar: Es wird keine Kaufprämien geben.
Bis 2020, so das vor fünf Jahren von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) verkündete Vorhaben, sollen eine Million elektrisch betriebene Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen fahren. Seither mühen sich Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und gesellschaftliche Gruppen in der eigens gegründeten „Nationalen Plattform Elektromobilität“, dieses Ziel für Autohersteller, Energieversorger und andere auch erreichbar zu machen.
Die Zahlen aber zeigen: Nicht einmal 20.000 reine E-Mobile fahren in Deutschland sowie rund 100.000 Hybridfahrzeuge, die „auch“ elektrisch fahren. Mit 29 Modellen versuchen Volkswagen, BMW und Co., Käufer anzulocken.
Inzwischen schlagen Forscher Alarm: Der Verband der Elektrotechnik (VDE) und das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) haben im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums 18 Praxisprojekte mit 150 Beteiligten aus Industrie und Forschung begleitet und daraus ein Zehnpunkteprogramm erstellt, mit dem der Bund den E-Mobilen endlich zum Durchbruch verhelfen soll. Es liegt dem Handelsblatt exklusiv vor.
Es geht zum einen um die Notwendigkeit, Ladestecker für Autos oder Ladesysteme für Busse zu vereinheitlichen, um Verkehrsmanagementsysteme und Mobilitätskonzepte. Von Kaufanreizen, so wie derzeit etwa eine Sonderabschreibung bei gewerblichen Fahrzeugen auch von der Nationalen Plattform ins Gespräch gebracht worden ist, halten die Forscher aber nichts. Vielmehr sollen sich etwa Stromversorger verpflichten, Ladestationen aufzubauen. „Wichtig ist, klare Ausbauziele festzulegen“, sagt VDE-Forscher Patrick Ester. Notfalls solle „der Gesetzgeber tätig werden“, wie im Bericht steht.
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