Hallo zusammen,
habe bei Freunden in den letzten Tagen ein Schreiben der Privatbank Reithinger entdeckt.
Denk mal so, es ist sicherlich wert dieses Schreiben hier zu veröffentlichen.
Laut Auskunft vom 16.04.2008 der Reithinger Privatbank in Singen:
Könnten die Wertpapiere, WKN:
522294, auf den nicht geräumten Reithinger - Depots, demnächst der Insolvenzmasse zufallen. Könnte der Insolvenzverwalter tatsächlich so entscheiden?
Demnach höchste Eisenbahn die Wertpapiere in ein Depot bei einer anderen Bank übertragen zu lassen.
Auch hat die Nachforschung ergeben, dass die DT.BEAMTENVORS.I.HLD O.N im keinem Insolvenzverfahren steckt. Verschenken der Wertpapiere sollte so nicht sein, der Aktienkurs wird im nächsten Jahr sicherlich wieder besser sein.
Tipp: Sofern kein Depot besteht, können Wertpapiere & Aktien kostenfrei auf Depots bei Familienmitgliedern und Freunden übertragen werden. Extra deswegen ein Depot zu Eröffnen, plus Bankgebühren, kostet mehr als die Wertpapiere momentan es wert wären.
MfG Ilmen
Hier zum Schreiben:
Insolvenzverwaltung
Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG
Freiheitstrasse 35
D – 78224 Singen
HRA 155 AG Singen / Hohentwiel
Tel. 07731-9560-0
Telefax 07731-42007
Singen, 13.02.2007
Insolvenzverfahren Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG
Betreff: DT.BEAMTENVORS.I.HLD O.N., WKN:
522294, ISIN:
DE0005222947Ihre Depotnummer: 56709865
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wie Ihnen mitgeteilt wurde, ist über das Verfahren der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG (Privatbank Reithinger) das Insolvenzverfahren eröffnet und der Unterzeichner zum Verwalter bestellt worden.
Sie haben unter der oben genannten Nummer ein Wertpapierdepot bei der Privatbank Reithinger. Aufgrund der Einstellung des Geschäftsbetriebs ist dieses Depot auf eine von Ihnen neu zu bestimmender Bank zu übertragen. Sollten Sie über kein Wertpapierdepot verfügen, möchten wir Sie daher bitten, sich wegen der Eröffnung eines, solchen Depot mit Ihrer Bank in Verbindung zu setzen. Bitte senden Sie mir anschließend, gegebenenfalls auf einem Formular Ihrer depotführenden Bank, den von Ihnen unterzeichneten Depotübertragungsauftrag an die oben angegebene Anschrift zu.
Etwaige Ansprüche der Bank oder Dritte (z. B. Pfandrecht oder Verpfändung) bleiben hiervon unberührt. Falls der Erwerb im Rahmen einer vermögenswirksamen Leistung erfolgte, werden wir die Übertragung der Wertpapiere (WKN
522294) mit einem entsprechenden Hinweis auf die Sperrfrist veranlassen. In der Anlage zu diesem Schreiben sind die für Sie im Jahr 2006 getätigten Wertpapierkäufe sowie Ihr Kontostand zum 31.10.2006 dargestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Möller – Feyen
Insolvenzverwalter