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gibt es keinen zähler mehr ?? (ueber verkaufte produkte)
1. Warum musste die schwedische Niederlassung Insolvenz anmelden und welche Konsequenzen hat dies für den Rest der Gesellschaft?
Die schwedische Gesellschaft hat ihre Geschäftstätigkeit eingestellt und Insolvenz angemeldet. LetsBuyIt.com wird von nun an die Geschäftstätigkeit von Deutschland und England aus führen. Die daraus resultierenden Kosteneinsparungen bewirken die Verminderung der Gesamtverbindlichkeiten der Gesellschaft um ca. 65% sowie die Reduzierung der Belegschaft um 30 Personen, während der Großteil der 1,3 Millionen Mitglieder und des monatlichen Umsatzes von ca. 1 Millionen Euro erhalten bleibt.
2. Die Aufsichtsratmitglieder Frank Verschoor und Lothar Lanz sind zurückgetreten. Was sind die nächsten Schritte?
LetsBuyIt.com plant den derzeitigen Vorstand John Palmer als alleinigen Aufsichtsrat einzusetzen. Ferner beabsichtigt LetsBuyIt.com Arne Stoldt und Gideon Lask als Vorstände zu ernennen. Arne Stoldt soll das operative Geschäft leiten und Gideon Lask die strategische Entwicklung vorantreiben. Beide Vorschläge werden einer in Kürze einzuberufenden Hauptversammlung zur Abstimmung vorgeschlagen.
3. Die Website von LetsBuyIt.com war in den letzten Tagen nicht erreichbar. Welche Gründe hat das?
Unsere Internet-Plattform wurde aufgrund der Insolvenz der schwedischen Niederlassung von Schweden nach England verlegt, neu aufgesetzt und wird in Zukunft von Deutschland aus betreut. Zusätzlich musste die Domain transferiert werden. Dadurch kam es zu einem kurzfristigen Ausfall.
4. Wann wird der Jahresabschluss veröffentlicht?
LetsBuyIt.com ist verpflichtet den Jahresabschluss bis Ende März 2002 zu veröffentlichen. Ein genauer Termin steht noch nicht fest.
5. Warum hat LetsBuyIt.com im Zuge einer Kapitalerhöhung neue Aktien ausgegeben?
Am 20. Dezember 2001 wurde die Kapitalerhöhung von der Deutschen Börse zugelassen. Durch die Kapitalerhöhung hat LetsBuyIt.com vertragliche Verpflichtungen erfüllt, die aus Investitions- und Aktienleihverträgen resultierten. Derzeit beträgt die Anzahl der ausstehenden Aktien 336.641.939.
6. Wie funktioniert das neue Geschäftsmodell?
Wir werden weiterhin das CoShopping-Modell nutzen, unseren Fokus jedoch auf das sog. „Agentur-Modell“ legen: Wir stellen den Markennamen, die Datenbank und die Onlinemarketing-Aktivitäten zur Verfügung, aber überlassen die physische Abwicklung des Kaufs, Verkaufs und der Versendung der Produkte den besten Händlern in jedem Markt. Dies ist der einfachste und effizienteste Weg, den Nutzen der gebündelten Nachfrage an den Kunden weiterzugeben. Weitere Vorteile des Agentur-Modells finden Sie in unserer Pressemitteilung.
7. Hat Shmulik Stein Einspruch gegen das Urteil vom 16. August eingelegt?
Nein; die Widerspruchsfrist gegen das Urteil ist ereignislos abgelaufen. Nachdem wir von SSII keine Zahlungen erhalten haben, haben wir aus dem Urteil die Vollstreckung beantragt. Im Zuge dessen befindet sich SSII in der Insolvenz. Ergebnisse des Insolvenzverfahrens werden wir sobald als möglich kommunizieren.
8. Wie steht LetsBuyIt.com zur Delisting-Regel der Deutschen Börse? Könnte es in den nächsten Monaten zu einem Ausschluss des Unternehmens vom Neuen Markt kommen?
Nach Plänen der Deutsche Börse AG sollen Unternehmen, die an 30 Börsentagen einen Tagesdurchschnittskurs von einem Euro und eine Marktkapitalisierung von 20 Millionen Euro unterschreiten, aus dem Neuen Markt ausgeschlossen werden. Dieser Ausschluss würde allerdings nur erfolgen, falls in den nächsten 90 Börsentagen diese beiden Werte nicht an mindestens 15 aufeinanderfolgenden Börsentagen übertroffen werden. Der Ausschluss erfolgt dann nach Ablauf eines Monats nach Veröffentlichung der Entscheidung. Ein solcher Zeitpunkt wäre also frühestens im April gegeben. Ob wir als niederländisches Unternehmen von dieser Regelung überhaupt - oder in welchem Umfang - betroffen sein werden, wird derzeit von Rechtsanwälten geprüft.
9. Wie ist die Anhörung des Frankfurter Landgerichts im Einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen die Deutsche Börse AG verlaufen?
Die 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt hat am 19. Dezember 2001 den Antrag auf Einstweilige Verfügung der LetsBuyIt.com, wonach die sogenannten Penny Stock-Regelungen erst ab 1. April 2002 auf die Gesellschaft anwendbar sein sollen, als unbegründet abgelehnt. Zugleich wurden gleichlautende Anträge von 5 weiteren Neue Markt-Gesellschaften auf Einstweilige Verfügung ebenfalls als unbegründet abgelehnt (GfN, Wizcom, NSE, Infogenie und EMS New Media). Damit hat die 3. Kammer für Handelssachen entgegen den bisherigen 22 Entscheidungen des Landgerichts Frankfurt entschieden. Das Gericht hatte die 6 Verfahren zusammengefasst entschieden. Die schriftliche Urteilsbegründung ist eingegangen. Derzeit prüft LetsBuyIt.com mögliche Handlungsalternativen.
10. Wird KarstadtQuelle LetsBuyIt.com unterstützen oder sogar kaufen?
KarstadtQuelle stellt eine wichtige Unterstützung für LetsBuyIt.com dar. Zu den strategischen Entscheidungen unserer Partner wie den Kauf eines Unternehmens können wir keine Stellung beziehen.
11.Welcher Zusammenhang besteht zwischen Kim Schmitz und LetsByIt.com?
LetsBuyIt.com ist mit Herrn Schmitz persönlich keine Geschäftsbeziehung eingegangen, sondern mit der KimVestor AG. Die KimVestor AG hat mit LetsBuyIt.com am 24.01.2001 einen Darlehensvertrag i.H.v. €1,150,000 abgeschlossen und hat hierfür LetsBuyIt.com Aktien erhalten. Darüber hinaus bestehen keine Geschäftsbeziehungen mit der KimVestor AG.
LetsBuyIt.com befürwortet eine Aufklärung des Vorwurfs des Insiderhandels und wird den ermittelnden Instanzen jedwede Unterstützung entgegenbringen.
gibt es keinen zähler mehr ?? (ueber verkaufte produkte)
1. Warum musste die schwedische Niederlassung Insolvenz anmelden und welche Konsequenzen hat dies für den Rest der Gesellschaft?
Die schwedische Gesellschaft hat ihre Geschäftstätigkeit eingestellt und Insolvenz angemeldet. LetsBuyIt.com wird von nun an die Geschäftstätigkeit von Deutschland und England aus führen. Die daraus resultierenden Kosteneinsparungen bewirken die Verminderung der Gesamtverbindlichkeiten der Gesellschaft um ca. 65% sowie die Reduzierung der Belegschaft um 30 Personen, während der Großteil der 1,3 Millionen Mitglieder und des monatlichen Umsatzes von ca. 1 Millionen Euro erhalten bleibt.
2. Die Aufsichtsratmitglieder Frank Verschoor und Lothar Lanz sind zurückgetreten. Was sind die nächsten Schritte?
LetsBuyIt.com plant den derzeitigen Vorstand John Palmer als alleinigen Aufsichtsrat einzusetzen. Ferner beabsichtigt LetsBuyIt.com Arne Stoldt und Gideon Lask als Vorstände zu ernennen. Arne Stoldt soll das operative Geschäft leiten und Gideon Lask die strategische Entwicklung vorantreiben. Beide Vorschläge werden einer in Kürze einzuberufenden Hauptversammlung zur Abstimmung vorgeschlagen.
3. Die Website von LetsBuyIt.com war in den letzten Tagen nicht erreichbar. Welche Gründe hat das?
Unsere Internet-Plattform wurde aufgrund der Insolvenz der schwedischen Niederlassung von Schweden nach England verlegt, neu aufgesetzt und wird in Zukunft von Deutschland aus betreut. Zusätzlich musste die Domain transferiert werden. Dadurch kam es zu einem kurzfristigen Ausfall.
4. Wann wird der Jahresabschluss veröffentlicht?
LetsBuyIt.com ist verpflichtet den Jahresabschluss bis Ende März 2002 zu veröffentlichen. Ein genauer Termin steht noch nicht fest.
5. Warum hat LetsBuyIt.com im Zuge einer Kapitalerhöhung neue Aktien ausgegeben?
Am 20. Dezember 2001 wurde die Kapitalerhöhung von der Deutschen Börse zugelassen. Durch die Kapitalerhöhung hat LetsBuyIt.com vertragliche Verpflichtungen erfüllt, die aus Investitions- und Aktienleihverträgen resultierten. Derzeit beträgt die Anzahl der ausstehenden Aktien 336.641.939.
6. Wie funktioniert das neue Geschäftsmodell?
Wir werden weiterhin das CoShopping-Modell nutzen, unseren Fokus jedoch auf das sog. „Agentur-Modell“ legen: Wir stellen den Markennamen, die Datenbank und die Onlinemarketing-Aktivitäten zur Verfügung, aber überlassen die physische Abwicklung des Kaufs, Verkaufs und der Versendung der Produkte den besten Händlern in jedem Markt. Dies ist der einfachste und effizienteste Weg, den Nutzen der gebündelten Nachfrage an den Kunden weiterzugeben. Weitere Vorteile des Agentur-Modells finden Sie in unserer Pressemitteilung.
7. Hat Shmulik Stein Einspruch gegen das Urteil vom 16. August eingelegt?
Nein; die Widerspruchsfrist gegen das Urteil ist ereignislos abgelaufen. Nachdem wir von SSII keine Zahlungen erhalten haben, haben wir aus dem Urteil die Vollstreckung beantragt. Im Zuge dessen befindet sich SSII in der Insolvenz. Ergebnisse des Insolvenzverfahrens werden wir sobald als möglich kommunizieren.
8. Wie steht LetsBuyIt.com zur Delisting-Regel der Deutschen Börse? Könnte es in den nächsten Monaten zu einem Ausschluss des Unternehmens vom Neuen Markt kommen?
Nach Plänen der Deutsche Börse AG sollen Unternehmen, die an 30 Börsentagen einen Tagesdurchschnittskurs von einem Euro und eine Marktkapitalisierung von 20 Millionen Euro unterschreiten, aus dem Neuen Markt ausgeschlossen werden. Dieser Ausschluss würde allerdings nur erfolgen, falls in den nächsten 90 Börsentagen diese beiden Werte nicht an mindestens 15 aufeinanderfolgenden Börsentagen übertroffen werden. Der Ausschluss erfolgt dann nach Ablauf eines Monats nach Veröffentlichung der Entscheidung. Ein solcher Zeitpunkt wäre also frühestens im April gegeben. Ob wir als niederländisches Unternehmen von dieser Regelung überhaupt - oder in welchem Umfang - betroffen sein werden, wird derzeit von Rechtsanwälten geprüft.
9. Wie ist die Anhörung des Frankfurter Landgerichts im Einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen die Deutsche Börse AG verlaufen?
Die 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt hat am 19. Dezember 2001 den Antrag auf Einstweilige Verfügung der LetsBuyIt.com, wonach die sogenannten Penny Stock-Regelungen erst ab 1. April 2002 auf die Gesellschaft anwendbar sein sollen, als unbegründet abgelehnt. Zugleich wurden gleichlautende Anträge von 5 weiteren Neue Markt-Gesellschaften auf Einstweilige Verfügung ebenfalls als unbegründet abgelehnt (GfN, Wizcom, NSE, Infogenie und EMS New Media). Damit hat die 3. Kammer für Handelssachen entgegen den bisherigen 22 Entscheidungen des Landgerichts Frankfurt entschieden. Das Gericht hatte die 6 Verfahren zusammengefasst entschieden. Die schriftliche Urteilsbegründung ist eingegangen. Derzeit prüft LetsBuyIt.com mögliche Handlungsalternativen.
10. Wird KarstadtQuelle LetsBuyIt.com unterstützen oder sogar kaufen?
KarstadtQuelle stellt eine wichtige Unterstützung für LetsBuyIt.com dar. Zu den strategischen Entscheidungen unserer Partner wie den Kauf eines Unternehmens können wir keine Stellung beziehen.
11.Welcher Zusammenhang besteht zwischen Kim Schmitz und LetsByIt.com?
LetsBuyIt.com ist mit Herrn Schmitz persönlich keine Geschäftsbeziehung eingegangen, sondern mit der KimVestor AG. Die KimVestor AG hat mit LetsBuyIt.com am 24.01.2001 einen Darlehensvertrag i.H.v. €1,150,000 abgeschlossen und hat hierfür LetsBuyIt.com Aktien erhalten. Darüber hinaus bestehen keine Geschäftsbeziehungen mit der KimVestor AG.
LetsBuyIt.com befürwortet eine Aufklärung des Vorwurfs des Insiderhandels und wird den ermittelnden Instanzen jedwede Unterstützung entgegenbringen.