Unwetter: Wer zahlt die Schäden?
Die deutschen Versicherer geraten durch die massiven Unwetter zunehmend unter
Druck. Damit Privatpersonen auf den Kosten für die Schäden nicht sitzenbleiben, raten
Verbraucherschützer schnell zu reagieren. Die Versicherer fordern, Schäden
umgehend zu melden. Zudem sind die Betroffenen verpflichtet, alles zu unterlassen,
was die Feststellung des Schadens erschweren könnte. Andernfalls wird der
Versicherungsschutz gefährdet. Verbraucherschützer raten deshalb
übereinstimmend, diesen Forderungen nachzukommen.
Wie viel Geld es gibt, richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag. Verbraucher haben es
dabei nicht ganz einfach, da je nach Art des Schadens unterschiedliche
Versicherungssparten und damit auch Policen für die Ersetzung der Kosten zuständig
sind.
Sehr wichtig dabei ist die Elementarschadenversicherung, die als Ergänzung zur
Hausrat- oder Gebäudeversicherung angeboten wird. Sie deckt Schäden durch
eindringendes Wasser ab. Besitzer dieses zusätzlichen Versicherungsschutzes
müssen allerdings häufig die vereinbarte Selbstbeteiligung aus eigener Tasche
berappen.
Auto durch Kasko abgesichert
Wer sein Auto im Wasser wiederfindet, kann ebenso wie bei Hagelschäden die Teil-
oder Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen. Vollkaskoversicherte brauchen nicht
einmal den Verlust ihres Schadenfreiheitsrabatts zu befürchten, wie der
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) betont. Wer nur die
Kfz-Haftpflicht abgeschlossen hat, geht dagegen leer aus.
Vorteile durch DDR-Versicherungen
Zahlreiche Ostdeutsche können bei Unwetterschäden am Hausrat auf ihre
Versicherung zählen. Voraussetzung sei, dass sie ihre noch in der DDR
abgeschlossenen Haushaltversicherungen übernommen hätten, sagte Stephan
Schweda vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft im
Mitteldeutschen Rundfunk. Die nach der Wende von der Allianztochter Deutsche
Versicherungs AG übernommenen Verträge sichern eine Regulierung der
Hochwasserschäden durch die Wohngebäudeversicherung zu.