Kirchensteuer auch von Arbeitslosen
Arbeitslose haben Abzüge in Höhe der Kirchensteuer auch dann, wenn sie gar nicht Mitglieder in der Kirche sind.
Das Sozialgericht Dortmund wies damit eine Klage einer 36-jährigen Diplom-Ingenieurin zurück, die sich gegen diese gängige Praxis gewandt hatte.
Begründung der Richter:
Auch Arbeitslose müssen diese Minderung ihrer Bezüge in Kauf nehmen, solange der überwiegende Teil der arbeitenden Bevölkerung Kirchensteuer zahlt.
Quelle: www.rtl.de
Das halte ich für den größten Blödsinn mal wieder.
Soll das heißen, wenn ich Arbeitslos werde, muss ich wieder Kirchensteuer zahlen, obwohl ich momentan gar nicht Mitglied in der Kirche bin???
Arbeitslose haben Abzüge in Höhe der Kirchensteuer auch dann, wenn sie gar nicht Mitglieder in der Kirche sind.
Das Sozialgericht Dortmund wies damit eine Klage einer 36-jährigen Diplom-Ingenieurin zurück, die sich gegen diese gängige Praxis gewandt hatte.
Begründung der Richter:
Auch Arbeitslose müssen diese Minderung ihrer Bezüge in Kauf nehmen, solange der überwiegende Teil der arbeitenden Bevölkerung Kirchensteuer zahlt.
Quelle: www.rtl.de
Das halte ich für den größten Blödsinn mal wieder.
Soll das heißen, wenn ich Arbeitslos werde, muss ich wieder Kirchensteuer zahlen, obwohl ich momentan gar nicht Mitglied in der Kirche bin???