Diese Gesetzesänderung hat katastrophale Folgen für den Privatanleger
Unfassbar was da in Berlin beschlossen wurde! Jeder der KO-Zertifikate, Optionsscheine, Optionen und Futures handelt, sollte sich diesen Artikel ganz genau durchlesen und selbst aktiv werden.
Die Bundesregierung glänzt einmal mehr mit einer nonsense Änderung des Einkommensteuergesetzes und schießt damit ganz gezielt gegen Privatanleger, die ihre Kapitalerträge aus Termingeschäften erwirtschaften. Und das ganz still und heimlich zum Jahreswechsel in guter alter demokratischer und sozialer Manier. Das geänderte Gesetz sieht nun Folgendes für Termingeschäfte vor:
Nach § 20 Absatz 6 Satz 4 werden die folgenden Sätze eingefügt:
„Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 verrechnet werden dürfen."
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