Geplante Abschaffung der Kapitalertrag-/Quellensteuer ab 2020
Ab dem Jahr 2020 war geplant, die bislang mit 15% erhobene Kapitalertragsteuer abzuschaffen. Dies sollte auch für die bislang bei Ausschüttungen an Personen mit Wohnsitz im Ausland einbehaltene Quellensteuer gelten. Bei Dividenden die an Anteilseigner in niedrig besteuernde Länder (Anguilla, Bahamas, Bahrain, Bermuda, Britische Jungferninseln, Cayman-Inseln, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Kuwait, Palau, Katar, Saudi-Arabien, die Turks- und Caicos-Inseln, Vereinigte Arabische Emirate, Vanuatu) ausgeschüttet werden sollte jedoch weiterhin eine Quellensteuer erhoben werden.
Die geplante Abschaffung wurde jedoch gesetzlich nicht umgesetzt - es bleibt bei einer Quellensteuer von 15%.
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