Glückspielstaatsvertrag
09. Juni 2010
Fraktionen von CDU und FDP in Schleswig-Holstein schlagen
neuen Glücksspielstaatsvertrag vor
Berlin: Die schleswig-holsteinischen Landtagsfraktionen von CDU und FDP
haben heute (09. Juni 2010) ihren Vorschlag für einen neuen
Glücksspielstaatsvertrag der Länder vorgestellt. Bereits Ende 2009 hatte das
nördlichste Bundesland mitgeteilt, den aktuellen Glücksspielstaatsvertrag
nicht zu verlängern.
Aktueller Glücksspielstaatsvertrag ist gescheitert
„Unser Ziel ist es, mindestens drei weitere Bundesländer zu finden, die
unseren Kurs unterstützen. Dann könnte bereits Ende 2011 der aktuelle
Vertrag beendet werden. Angesichts der Auswirkungen dieses Vertrages ist
das dringend notwendig“, erklärte CDU-Fraktionschef Dr. Christian von
Boetticher in Berlin.
Von Boetticher nannte drei wesentliche Gründe für das Scheitern des
aktuellen Staatsvertrages:
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1. Grund: Keine wirksame Kontrolle des Wettmarktes
Der aktuelle Staatsvertrag versage bei der Kontrolle des Wettmarktes völlig:
In diesem Bereich entfielen mittlerweile 94 Prozent des Marktanteils auf
unregulierte Anbieter. 2009 seien nur 500 Millionen Euro über reguläre
Wettanbieter, wie Oddset, Fußballtoto und Pferdewetten, umgesetzt worden.
Von Boetticher: „Dem standen über sieben Milliarden Euro im unregulierten
Markt gegenüber. Und der Online-Glücksspielmarkt hat seit 2005 jährlich um
etwa 30 Prozent zugelegt.“
2. Grund: Suchtprävention nicht erfolgreich
Das Glücksspiel sei seit Inkrafttreten des aktuellen Vertrages genau in den
Bereichen mit hohem Suchtpotential, insbesondere bei Geldspielautomaten,
stark angestiegen. „Die Kanalisierung des Spiels erfolgt durch den aktuellen
Staatsvertrag genau in den falschen Bereich. Denn dieser Bereich ist
unreguliert und unterliegt dementsprechend nahezu keiner Kontrolle“, so von
Boetticher. Eine Begrenzung des Spielangebots gerade für suchtgefährdete
Spieler sei damit kaum möglich. Darüber hinaus sei gerade im unregulierten
Markt die Gefahr krimineller Machenschaften besonders groß.
Besonders deutlich werde diese Entwicklung, wenn auch die Zahlen im
Bereich des legalen Glücksspiels betrachtet werden. Hier zeige sich exakt der
gegenteilige Effekt. Der Umsatz bei legalen Lottoprodukten reduzierte sich
von 9,9 Milliarden Euro (2005) auf 8,3 Milliarden Euro (2009). „Und dieser
Trend setzt sich fort: Im ersten Quartal 2010 sanken die Einnahmen der
staatlichen Lottogesellschaften noch einmal um mehr als 20 Prozent. Das
Glücksspiel geht also seit dem Inkrafttreten des aktuellen
Glücksspielstaatsvertrages ausgerechnet in dem Bereich zurück, in dem das
Suchtpotential nach Meinung aller Fachleute sehr gering ist“, so von
Boetticher.
3. Grund: Schwarzmarkt boomt zu Lasten der Länderfinanzen
Der aufgrund des aktuellen Staatsvertrages boomende unregulierte Markt
unterliegt keiner Steuer- und Abgabenpflicht. Über die nun einbrechenden
Erträge des legalen Glücksspiels finanzieren die Bundesländer in hohem Maße
die Förderung des Breitensports und der Kultur. „Aufs Jahr 2010
hochgerechnet werden den Ländern angesichts der durch den aktuellen
Glücksspielstaatsvertrag verursachten Entwicklung 400 Millionen Euro
Steuern und Zweckerträge in diesem Bereich fehlen“ so von Boetticher. Ziel
des Entwurfs für einen neuen Staatsvertrag sei es, über ein staatlich
kontrolliertes Angebot die bestehenden Schwarzmarktstrukturen
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auszutrocknen.
Im Ergebnis zeigt diese Entwicklung: „Wir müssen die Veranstaltung
suchtgefährlicherer Glücksspiele konsequenter regulieren. Die strenge
Einschränkung des Vertriebs und der Werbung bei weniger suchtgefährlichen
Glücksspielen haben sich dagegen als kontraproduktiv erwiesen“, stellte von
Boetticher fest.
Kernpunkte des Vorschlags
FDP- Fraktionschef Wolfgang Kubicki erläuterte den Vorschlag in seinen
Kernpunkten. „Mit dem Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag
unterbreiten wir eine sehr gute Grundlage für künftige Gespräche mit den
anderen Bundesländern“, so Kubicki.
Dabei gehe es darum, illegale - aber faktisch vorhandene -
Glücksspielvarianten zu legalisieren, um sie kontrollieren zu können.
Lottoveranstaltungen hätten sich im Monopol bewährt, so Kubicki. „Das
Lotterie-Veranstaltungsmonopol bleibt erhalten. Die staatliche Veranstaltung
von Lotterien mit Millionenjackpots gewährleistet das Vertrauen der
Bevölkerung in die Integrität der Lotterieveranstaltung.“ Die übertriebenen
Werbebeschränkungen werden gelockert. Anreizende und irreführende
Werbung bleibt wie bisher verboten.
Online-Casinospiele und Wetten im Internet allerdings finden zur Zeit noch
im Schwarzmarkt statt. Kubicki: „Ein Schutz der Spieler, eine Kontrolle und
eine Kanalisierung sind zurzeit nicht möglich, und die Anbieter zahlen in
Deutschland auch keinerlei Abgaben. Unser Entwurf soll hier Abhilfe schaffen
und diesen Bereich in geordnete, legale Bahnen lenken.“
Ziele seien ein wirksamer Jugend- und Spielerschutz sowie eine wirksame
Suchtprävention und -bekämpfung. „Zugleich bietet unser Vorstoß aber auch
die Möglichkeit, einen erheblichen Teil der Einnahmen für die Förderung
gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke zu verwenden“, stellte der
FDP-Politiker fest.
Der Vertrieb von Lotterien werde ebenso wie der Vertrieb von Sportwetten
und Online-Casinos geöffnet. Vorgesehen sei die Einrichtung einer Prüfstelle,
bei der sich die Anbieter registrieren lassen. Sie erteile nach Prüfung von
Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Sachkunde die Genehmigungen, führe
die Aufsicht und ziehe Gebühren ein. „Über eine Glücksspielabgabe sollen die
Vertreiber 15 Prozent des Rohertrags an den Staat abführen“, so Kubicki.
„Der Vorschlag führt dazu, dass das Hauptanliegen des
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Glücksspielstaatsvertrags, nämlich die Kanalisierung des natürlichen
Spieltriebs hin zu einem staatlich kontrollierten Angebot, erstmals erreicht
werden kann. Schwarzmarktstrukturen werden ausgetrocknet, der deutsche
Spitzensport profitiert von den Einnahmen aus dem Sponsoring, und die
Schrumpfung des Lotteriemarkts in Deutschland in den vergangenen vier
Jahren wird rückgängig gemacht. Von der Einnahmeerhöhung bei Lotto,
Sozial- und Klassenlotterien profitieren die öffentlichen Haushalte und
insbesondere der deutsche Breitensport sowie die Freie Wohlfahrtspflege“,
sagte Kubicki abschließend.
Offene Fragen
Der CDU-Abgeordnete Hans-Jörn Arp erläuterte das weitere Vorgehen. Er
stellte fest, dass der Vorschlag im Einklang mit dem europäischen Recht stehe.
So sei er eng an der dänischen Regelung ausgerichtet, die bereits von der
Kommission notifiziert wurde.
„Wir haben jedoch ganz bewusst einzelne Bereiche noch nicht abschließend
geregelt. Dies soll in den nächsten Monaten in enger Abstimmung mit den
anderen Bundesländern und teilweise auch dem Bund erfolgen“, so Arp.
Geldspielautomaten
So unterliege das Automatenspiel bislang nur in Spielbanken der Regulierung.
Gerade in diesem Bereich mit dem nachweislich höchsten Suchtpotential
seien die höchsten Umsätze und das größte Wachstum zu verzeichnen. „Wer
es mit dem Spielerschutz ernst meint, der muss gerade diesen Bereich der
Regulierung unterwerfen“, erklärte der CDU-Politiker.
Strafabgabe für illegales Angebot
Darüber hinaus seien empfindliche Strafen für diejenigen Anbieter für
erforderlich, die sich nicht an die aufgestellten Regeln halten. Nur so werde es
gelingen, einen funktionierenden und den geltenden Regeln unterworfenen
Markt zu errichten. „Wir sehen am Beispiel des aktuellen Staatsvertrages,
wohin Regeln führen, die nicht sanktioniert werden – in einen blühenden
Schwarzmarkt“, sagte Arp.
Zu klären sei deshalb in den anstehenden Verhandlungen die konkrete
Ausgestaltung sowie die Höhe dieser Strafabgabe.
Einrichtung einer Sperrdatei
Der Schutz der Spieler vor sich selbst gebiete darüber hinaus die Einrichtung
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einer Sperrdatei gerade für Spiele im Internet. Zu klären seien die Kriterien,
nach denen eine Sperrung sowie deren Aufhebung erfolgen sollen. Die
Ausgestaltung der Sperrdatei sei insbesondere unter den Gesichtspunkten
des Datenschutzes zu prüfen. Schleswig-Holstein habe mit Thilo Weichert
einen der angesehensten Datenschützer in Deutschland. Arp: „Das
schleswig-holsteinische Datenschutzzentrum hat bereits ein Projekt zu
Datenschutz in Online-Spielen abgeschlossen. Wir werden deshalb eng mit
unseren Datenschützern zusammen arbeiten“.
Weitere zu klärende Punkte seien die genaue Ausgestaltung der Vermittlung
und des Vertriebes von Online-Casinospielen sowie steuer- und
abgaberechtliche Fragen.
Den Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag und das dazugehörige
Eckpunktepapier der Landtagsfraktionen von CDU und FDP finden sie unter:
Entwurf des Glückspielstaatsvertrags:
www.cdu.ltsh.de/media/gluecksspielstaatsvertrag.pdf
Eckpunktepapier zum Entwurf des Glückspielstaatsvertrags:
www.cdu.ltsh.de/media/eckpunktepapier.pdf
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