" Archon: ... 17:00
#13226 Wie darf man das verstehen? HV ggf. im nächsten Jahr, der Rest wird eingehalten?
www.injex.de/finanzkalender"das brauchst du nicht verstehen! wie alles andere auch schon nicht!
quitperiode im transparenzlevel.... oder was....?
zitat:
Avatargodi1954
schrieb am 14.10.13 16:39:46
Beitrag Nr.12789 (45.624.079)
Antwort Zitat
in der regel passiert auch nichts, wenn die hv später angekündigt ist.
interessant ist die veröffentlichung der bilanzswerte 2012, bis zum ende des jahres. gilt für alle unternehmen!
da nicht börsennotiert, dann leider nicht geprüft gefordert.
wenn ein listing vorher (glaube ich nicht), dann geprüft!
mit wenig strafgeld kannst du den termin der bilanzveröffentlichung noch geringfügig verlängern.
aber eben nur gering ..
und das versprechen auf der letzten HV, prüfung bei ernst & young, (siehe nachweis prospekt)ist sicherlich nicht einzuklagen?