wobei einige echt mal in einem amt arbeiten sollten kommt laufend vor das geld was schon eingezahlt wurde zb nicht richtig zugeordnet werden kann oder so
Hä? ich hab's auch im 3. Anlauf nicht verstanden?
"entgangener Gewinn" "mehrere 100.000"
?
wie das? das ist Börse dreogon, da kannst nichts fest kalkulieren... ich würde eher sagen "ausgebliebener Spekulationsgewinn"...
"entgangener Gewinn" ist in der tat aus dem Bereich Haftung/Schadenersatz, baer hier haftet niemand dafür, wenn ein Kurs nicht erreicht wird, niemand! Schadenersatz (entgangener Gewinn) ist hier unmöglich zu kalkulieren
Zitat:
"Als entgangen gilt der Gewinn, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte." (§252 BGB)
welcher Kurs kann denn an der Open Market Börse "mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden werden"?
und was ist and er Börse der "gewöhnliche Lauf der Dinge"? da kann sicher ganz unterschiedlich drüber berichtet werden... in vielen Fällen werden es aber saftige Spekulationsverluste sein...
also, is nix mit Kurs einklagen^^
ist Glücksspiel dregon... o.k. man charttechnisch das Glück etwas die Hand reichen... aber dann muss man auch CT machen und sie nicht ächten...
Gruß & Erfolg!