Sind ja durchaus positivere Effekte dabei.
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Ad hoc: CinemaxX AG: Verminderte Umsatzsteuer auf Gastronomieprodukte - positive Ergebniseffekte nach EUGH-Urteil
18:00 14.03.11
Ad-hoc-Mitteilung nach §15 WpHG
CinemaxX AG / Schlagwort(e): Rechtssache
CinemaxX AG: Verminderte Umsatzsteuer auf Gastronomieprodukte - positive
Ergebniseffekte nach EUGH-Urteil
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Hamburg, 14. März 2011
In den bereits lang anhaltenden Rechtsstreitigkeiten mit der
Fi-nanzverwaltung hat sich durch ein Urteil des Europäischen Ge-richtshofes
vom 10. März eine positive Wendung für die CinemaxX-Gruppe ergeben. Der
Europäische Gerichtshof hat unter anderem über die Anwendbarkeit des
ermäßigten Umsatzsteuersatzes für die Abgabe von Gastronomieprodukten an
Imbissständen und in Kinos befunden.
Der Bundesfinanzhof hatte dem Europäischen Gerichtshof den Sach-verhalt zur
Vorabentscheidung vorgelegt. Eine unmittelbare Rechtswirkung entsteht aus
dieser Entscheidung für die CinemaxX-Gruppe noch nicht, da der
Bundesfinanzhof noch abschließend entscheiden muss.
Da nach Auffassung des Vorstandes nicht von einer abweichenden Entscheidung
des Bundesfinanzhofes auszugehen und mit einer Inanspruchnahme über den
ermäßigten Steuersatz hinaus nicht mehr zu rechnen ist,
hat die
Gesellschaft auf Basis der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes die
im Geschäftsjahr 2010 gebildeten Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt aus Umsatzsteuerverpflichtungen in Höhe von EUR 2,0 Mio. ertragswirksam
aufgelöst.
Die ertragswirksame Realisierung des restlichen Erstattungsanspruches
gegenüber dem Finanzamt der seit 2005 zu viel abgeführten
Umsatzsteuerbeträge in Höhe von voraussichtlich EUR 8,2 Mio. kann nach den
entsprechenden Rechnungslegungsvorschriften erst in 2011 erfolgen.
Am 12. April 2011 werden das endgültige Jahresergebnis sowie der
Geschäftsbericht für das Jahr 2010 veröffentlicht.
Arne Schmidt, Presse, Tel.(040) 450 68-183
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