Moin,
Gestern erhielt ich nun Antwort von der BaFin zu meiner Eingabe
(fehlende Div.Zahlung zu WKN
909622).
Genauer von, BaFin, Abteilung Verbraucherschutz,
Sektor Wertpapieraufsicht / Asset-Management:
"Gemäß $4 Abs. 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) nehmen wir nur Aufgaben im öffentlichen Interesse wahr. (...) Wir sind nicht befugt zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Kreditinstituten und Ihren Kunden bzw. Dritten verbindlich zu entscheiden oder zu prüfen.
Wir können Sie daher bei einer Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüche gegenüber Ihrer Bank nicht unterstützen. Wir bitten um Verständnis.
Zu Ihrer Eingabe lässt sich grundsätzlich Folgendes sagen:
Hinsichtlich der Ausschüttung von Dividenden besteht keine aufsichtsrechtliche Regelung,
die eine konkrete Frist vorschreibt, zu der eine Bank eine Dividende auf den Referenzkonten der Endkunden spätestens verbuchen muss.
Stattdessen muss sich die Bank an die zivilrechtlichen Pflichten aus dem Depotvertrag bzw. aus ihren AGB halten.
Diese (insb.§675t Bürgerliches Gesetzbuch (GB))schreiben grundsätzlich vor, dass die Bank Zahlungsbeträge, also auch die Dividendenauszahlungen unverzüglich, alos ohne schuldhaftes Zögern gutschreibt. Die Bank ist hierbei jedoch von der Verwahrkette abhängig und kann Dividenden erst auszahlen, wenn sie dies selbst erhalten hat."
Für mich ist diese Aussage ernüchternd! Einen zivilrechtlichen Prozess wegen 120EUR Div. p.a.
zu führen macht für mich keinen Sinn (so geht es bestimmt vielen Kleinanlegern).
Ich bin seit 2001 China Mobile Aktionär. Seit 26 Jahren bei der Consors Bank Kunde.
nice trades @all
bt
Kommt ne Blondine zum Frisör...
Den Rest kennste ja!