Es gibt ein Gerichtsurteil, nach dem die Rückwärtssuche grundsätzlich
nicht erlaubt ist, egal von wem die CD erworben wurde - einfach aufgrund des
damit verbundenen Eingriffs in die Privatsphäre. Telefonnummern und Adressen
sind persönliche Daten nach dem BDSG und unterliegen deshalb besonderen
Schutzbestimmungen.
Das heißt, auch wenn die CD die Funktion hat kann deren Benutzung strafbar
sein. Die einzige Frage dabei ist, inwiefern man das dem Benutzer nachweisen
kann und wer evtl. Klage erheben würde. Wo kein Kläger da kein Richter, klar,
aber das ändert nichts an der Tatsache daß dieses Vorgehen Unrecht istMan freue sich, wenn man noch eine D-INFO 2.0 hat, dort geht das.
Die meisten Nummern haben sich seitdem ja eh nicht geaendert.
bei www.metaspinner.de gefunden zu TelefonCD.Wenn Du hier die Diskussion dazu überspringst,kommst Du auf eine Seite,wo Du sie wohl noch kriegst.