Neues zur Bilanzierung und Rechnungslegung
Ab 2005 müssen bestimmte Unternehmen nach IAS/IFRS bilanzieren
Die IAS/IFRS sind internationale Rechnungslegungsstandards. Es gibt - wie bei den Gesetzen - viele einzelne Standards, die durchnummeriert sind und die z.B. Bewertungs-, Ansatz- bzw. Ausweismethoden in der Bilanz regeln. Die Anwendung dieser internationalen Standards erleichtert z.B. den Banken und Anlegern den Vergleich der offen gelegten Jahresabschlüsse. Und dies weltweit.
IAS = International Accounting Standards des IASC - künftig werden diese IFRS genannt
IFRS = International Financial Reporting Standards des IASB
IASB = International Accounting Standards Board (bisher IASC)
Alle Gesellschaften, deren Wertpapiere in einem EU-Mitgliedsstaat zum Handel an der Börse zugelassen sind, sind verpflichtet, Ihren Konzernabschluss nach IAS/IFRS aufzustellen. Und zwar für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2005 beginnen.
Klartext: Zur Anwendung sind zum Beispiel alle Aktiengesellschaften verpflichtet, deren Wertpapiere an der Börse gehandelt werden.
Unternehmen können sich auch freiwillig dafür entscheiden, IAS/IFRS anzuwenden. Das kann sich z.B. bei Konzernabschlüssen anbieten - dann müssen die IAS/IFRS allerdings vollständig angewendet werden. Oder bei informativen Jahresabschlüssen von Kapitalgesellschaften (z.B. von GmbHs oder AGs), wenn diese zusätzlich zum Jahresabschluss aufgestellt und im Bundesanzeiger an Stelle des HGB-Abschlusses offen gelegt werden.
IAS/IFRS contra Handelsrecht:
Die Bestimmungen der IAS/IFRS weichen stark von denen des Handelsrechts ab. So wird mit der rein steuerlichen Sichtweise Schluss gemacht. Man rechnet sich nicht mehr "arm", denn nur wer "reich" ist, erhält z.B. Kredite.
Die Fremdfinanzierung steht vor der Eigenfinanzierung. Hausbanken werden wohl künftig von Investmentbanken abgelöst. Unternehmen müssen strikter rechnen und ein Risikomanagement einführen, was bisher kaum ein Unternehmen hat. Rückstellungen müssen "hochgerechnet" und abgezinst werden, weshalb Versicherungsmathematiker immer mehr gebraucht werden.
Die Gewinn- und Verlustrechnung muss nach dem "Umsatzkostenverfahren" berechnet werden. Vom bisher angewendeten Gesamtkostenverfahren müssen die Unternehmen sich verabschieden.
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ist ja nur eine pre-info.. schau aber doch mal bei google usw. nach.. da gibts mit sicherheit ein paar links dazu!