Der Verlust liegt immerhin noch innerhalb der Spekulationsfrist, da der Kauf so um den Jahreswechsel stattgefunden hat.
Ich würde empfehlen, zu verkaufen, wenn die Verluste ggf. gegen Gewinne verrechnet werden können. Dann tut es nicht mehr so weh.
Sollten kine Gewinne zum Verrechnen da sein, oder generell die Spekulationen nicht dem Finanzamt gemeldet werden, würde ich den Wert weiterhin halten, da es ja tatsächlich nur noch besser werden kann, und selbst ein Totalverlust nun auch kein großer Unterschied mehr ist !
Ich würde empfehlen, zu verkaufen, wenn die Verluste ggf. gegen Gewinne verrechnet werden können. Dann tut es nicht mehr so weh.
Sollten kine Gewinne zum Verrechnen da sein, oder generell die Spekulationen nicht dem Finanzamt gemeldet werden, würde ich den Wert weiterhin halten, da es ja tatsächlich nur noch besser werden kann, und selbst ein Totalverlust nun auch kein großer Unterschied mehr ist !