Sehr geehrte Aktionäre, im Namen des Verwaltungsrats (der „Verwaltungsrat“) der Strathcona Resources Ltd. („Strathcona“ oder das „Unternehmen“)
lade ich Sie herzlich zu einer außerordentlichen Hauptversammlung (die „Hauptversammlung“) ein, auf der eine wichtige Angelegenheit für Strathcona entschieden wird. Die Hauptversammlung findet am 27. November 2025 um 9:00 Uhr (Calgary-Zeit) online
per Live-Audio-Webcast unter meetings.lumiconnect.com/400-901-799-827 statt. Wie bereits angekündigt, hat Strathcona im Zuge der Umstrukturierung des Geschäfts zu einem reinen Schwerölunternehmen
und der Einstellung des Geschäftsbereichs Montney im Wesentlichen alle Montney-Vermögenswerte
in drei separaten Transaktionen veräußert: (i) den Verkauf des Kakwa-Vermögenswerts (der „Kakwa-Verkauf“); (ii) den Verkauf des Vermögenswerts Grande Prairie (der „Grande Prairie-Verkauf“) und (iii) den Verkauf des Vermögenswerts Groundbirch (zusammen die „Umstrukturierung“). Im Zusammenhang mit der Umstrukturierung beabsichtigt Strathcona, eine Sonderausschüttung von 10,00 US-Dollar je Strathcona-Aktie bzw. insgesamt ca. 2,142 Milliarden US-Dollar an ihre Aktionäre (die „Sonderausschüttung“) vorzunehmen, die aus den Erlösen des Kakwa-Verkaufs und des Grande Prairie-Verkaufs stammt. Zweck der Hauptversammlung ist die Prüfung und Abstimmung über einen Sonderbeschluss zur Genehmigung eines gesetzlichen Umstrukturierungsplans, der die Aktionäre berechtigt, die Sonderausschüttung nach einer gültigen Wahl als Kapitalrückzahlung oder, falls keine gültige Wahl getroffen wird, als Dividende zu erhalten (die „Transaktion“). Ein Aktionär, der die Sonderausschüttung als Kapitalrückzahlung wählt, erhält diese in der Regel
steuerfrei für kanadische Steuerzwecke, sofern die Sonderausschüttung unter
den angepassten Anschaffungskosten der Aktien des Aktionärs liegt. Für einige Aktionäre, insbesondere solche, die in anderen Jurisdiktionen als Kanada (z. B. den USA) steuerpflichtig sind, kann es vorteilhafter sein, die Sonderausschüttung
als Dividende zu erhalten. Aktionäre, die keine Wahl treffen, erhalten die Sonderausschüttung standardmäßig als
Dividende. Aktionäre sollten sich von ihren Steuerberatern beraten lassen, ob die Wahl der Sonderausschüttung als Kapitalrückzahlung in ihrem jeweiligen Fall angemessen oder wünschenswert ist. Die Frist für die Wahl endet derzeit um 17:00 Uhr. (Calgary-Zeit) am 16. Dezember 2025.
Die Wahlfrist wird nach der Hauptversammlung per Pressemitteilung bestätigt und beträgt mindestens fünf Werktage nach dieser Bestätigung und mindestens drei Werktage vor dem Wirksamwerden der Transaktion.
Die Einzelheiten der Transaktion sind im beigefügten Informationsrundschreiben des Managements und weiteren zugehörigen Unterlagen beschrieben. Aktionäre werden dringend gebeten, diese Dokumente sorgfältig zu lesen und sich vor einer Wahl oder der Entscheidung gegen eine Wahl in Bezug auf die Sonderausschüttung mit ihren Finanz-, Steuer- und Rechtsberatern zu beraten.
Damit die Sonderbeschlüsse zur Genehmigung der Transaktion wirksam werden, müssen sie von mindestens zwei Dritteln der auf der Hauptversammlung abgegebenen Stimmen angenommen werden. Bestimmte Kommanditgesellschaften des Waterous Energy Fund, die zusammen ca. 79,6 % der ausstehenden Stammaktien halten, haben Strathcona mitgeteilt, dass sie für die Transaktion stimmen werden. Daher wird erwartet, dass die Transaktion genehmigt wird. Die Transaktion
bedarf außerdem der Genehmigung des Court of King's Bench von Alberta.
Sofern die Zustimmung der Aktionäre und des Gerichts vorliegt, geht Strathcona derzeit davon aus, die Sonderausschüttung
am oder um den 22. Dezember 2025 (den „Wirksamkeitsstichtag“) durchzuführen. Nach Abschluss der Sonderausschüttung
am Wirksamkeitsstichtag werden allen Stammaktien neue CUSIP- und ISIN-Nummern zugewiesen. Die Stammaktien werden
bis zum Geschäftsschluss am Wirksamkeitsstichtag weiterhin unter der bestehenden CUSIP- und ISIN-Nummer gehandelt und verbriefen
den Anspruch der Inhaber dieser Stammaktien auf die Sonderausschüttung.
Am Handelstag unmittelbar nach dem Wirksamkeitsstichtag werden die Stammaktien mit Börsenbeginn
unter einer neuen CUSIP- und ISIN-Nummer gehandelt, die keinen Anspruch auf die Sonderausschüttung mehr begründet.
Der Vorstand hat nach sorgfältiger Prüfung verschiedener Faktoren festgestellt, dass die Transaktion im besten Interesse von Strathcona liegt und empfiehlt Ihnen einstimmig, der Transaktion zuzustimmen. Strathcona hält die Hauptversammlung ausschließlich virtuell per Live-Audio-Webcast ab. Der Vorstand ist der Ansicht, dass ein virtuelles Format die Teilnahme für die Aktionäre von Strathcona erleichtert. Sie können online mit Ihrem Smartphone, Tablet oder Computer teilnehmen. Die Online-Teilnahme ermöglicht es eingetragenen Aktionären und ordnungsgemäß bestellten Bevollmächtigten, einschließlich wirtschaftlich Berechtigter (d. h. nicht eingetragener) Aktionäre, die sich selbst ordnungsgemäß als Bevollmächtigte bestellt haben, die Hauptversammlung zu verfolgen, Fragen zu stellen und abzustimmen. Wirtschaftlich Berechtigte Aktionäre, die sich nicht ordnungsgemäß als Bevollmächtigte bestellt haben, können nur als Gäste an der Hauptversammlung teilnehmen. Gäste können die Hauptversammlung verfolgen, aber nicht abstimmen oder Fragen stellen. Sie sind herzlich zur Hauptversammlung eingeladen. Sollten Sie jedoch nicht persönlich teilnehmen können, bitten wir Sie, Ihre Stimme per Vollmacht abzugeben. Bei Fragen zur Stimmabgabe für Ihre Stammaktien oder zur Einreichung Ihres Wahlantrags für die Sonderausschüttung als Kapitalrückzahlung wenden Sie sich bitte an die Odyssey Trust Company unter 1-888-290-1175 (innerhalb Nordamerikas) oder 1-587-885-0960 (außerhalb Nordamerikas) oder an Ihren Intermediär (falls Sie wirtschaftlicher Aktionär sind).
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift) Adam Waterous
Adam Waterous
Vorstandsvorsitzender
Was ist für die deutschen Aktionäre die bessere Lösung?? Kapitalrückzahlung von 10$ per Aktie im Depot oder die 10$ als Dividendenzahlung. Bei Dividendenzahlung fallen dann halt Steuern von 25% plus 5,5% Soli auf die jeweilige Steuersumme an. Bei einer Kapitalauszahlung nach Deutschland an uns Aktionäre kenne ich mich nicht aus. Weiss da jemand mehr von euch? Die Depotbank darf da bestimmt nicht beratend Auskunft geben. Einen Steuerberater habe ich nicht.