(Lexikon): "Werbung ist eine planmäßige Information, die die
angesprochene Personengruppe zu einem bestimmten Verhalten
anregen will. Werbung für ideelle Zwecke = Propaganda; Werbung für
wirtschaftliche Zwecke = Reklame (Ziel: Absatzförderung).
Maßnahmen der Werbung sind: Anzeigen, Werbebriefe, Prospekte,
Flugblätter, Kataloge, Plakate, Schaufenster, Licht-, Bild-, Funk-,
TV-Werbung, Slogans (= einprägsame Werbesprüche).
also jungs, der schwarze für WERBUNG ist unzulässig, wenn er für PROPAGANDA stehen würde wäre er gerechtfertigt!!!