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Heiligendamm Fundus Nr. 34


Beiträge: 12
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geld4me:

Heiligendamm Fundus Nr. 34

 
31.10.11 19:37

Wer ist evtl geschädigter dieses Fonds?

Antworten
geld4me:

Geldinstitute konnten es wissen?

 
31.10.11 20:18

Nach einger recherche komme ich zum Ergebnis, dass Sparkassen und Banken, die diesen Fonds verkauft haben, hätten wissen oder zumindest ahnen können, dass der Fonds so risikoarm nicht ist. Er ist aber als "quasi" riskolos verkauft/ angeboten worden.

Ich kann gerne einen entsprechenden Zeitungsartikel beifügen, der meinen Gedanken nahelegt

Antworten
geld4me:

Heiligendamm Fundus Nr. 34

 
01.11.11 23:04

ist auch jemand von der Sparkasse Göttingen zu diesem Fond beraten worden vor 10 Jahren?

Antworten
geld4me:

Sparkassen und Fundus 34

 
02.11.11 07:38

Mit wieviel Provisionen sind die Sparkassen beteiligt gewesen, wenn es eine verdeckte Provision gab beim Fundus 34.

Hat da jemand Anhaltspunkte.

Mein Vermittler dieses Fundus 34, die sparkasse Göttingen, hat mir dazu nichts sagen wollen.

Antworten
geld4me:

Sparkassenberaterwissen bvor er Fundus 34 anbietet

 
02.11.11 15:48

Die Sparkasse Göttingen vermittelte mir vor zehn Jahren denFundus Fonds 34 - alles ist bestens, kein Risiko, gut für sAlter etc pp..

Besonders spielt hier die Person Jagdfeld eine Rolle - der der den Fond managt

Dazu mal ein Auzug aus dem "Schwarzbuch Fundus"

Mal ein kleiner Beitrag für Interessierte zur Person Jagdfeld und sein Umfeld.
Zitat aus dem Scharzbuch
"......Einige Zahlen zum Nachdenken: Für das Strandhotel Zingst-Darß hat Anna Maria
Jagdfelds amj design 26,8 Millionen Euro von Fundus erhalten. Der Fundus Fonds 29
hatte die Gutenberg-Galerie in Leipzig für mehr als 50 Millionen Euro von der Bredero
gekauft, deren Geschäftsführer laut Handelsregister Jagdfelds Bruder ist. Dies alles
klingt, als würden Anleger-Gelder vor allem zu prächtigen Einnahmen der Jagdfeld-
Familie verwendet werden.
....."

Und diese Person kannte die Göttinger Sparkasse nicht, bevor sie mir diesen Fond verkaufte?

 

Antworten
geld4me:

Urteil im Fall Fundus

 
06.11.11 22:59

Hier habe ich ein intersaantes Urteil gefunden im Zusammenhang mit Fundus 34 in Heiligendamm

gefunden auf den seiten einer RA-Kanzlei unter www.hh-h.de

Das sollte alle interessieren, die sich für eine mögliche schadensersatzklage interessieren.

Um klarzustellen: ich bin selbst geschädigte und suche und recherchiere Materiel für meinen Prozess

"....

LG Köln verurteilt Commerzbank AG zur kompletten Rückabwicklung

In zwei von der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteilen vom 27.10.2011 hat die 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln die Commerzbank AG zum Schadensersatz und damit zur sogenannten kompletten Rückabwicklung der Beteiligung am Fonds Fundus 28 verurteilt. Somit konnte nach den Landgerichten Stuttgart und Koblenz ein weiteres Gericht überzeugt werden.
 

Die Sachverhalte der Entscheidungen


In den zugrundeliegenden Sachverhalt wurde den Klägern von dem jeweiligen Anlageberater der Dresdner Bank,  welche mittlerweile in die Commerzbank AG aufgegangen ist, der Fonds  Fundus 28 empfohlen. Die Kläger haben nunmehr nahezu ihr gesamtes  eingesetztes Geld verloren.

Die Commerzbank AG hatte in den Prozessen dagegen vorgetragen, dass sie die Anleger richtig und vollständig beraten habe.


Die Entscheidungen des Gerichts


Die 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln hat den Klagen der Fundus 28-Anleger in voller Höhe stattgegeben, wobei es die gezogenen Steuervorteile nicht abgezogen hat.  Auch dem Anspruch auf entgangenem Gewinn wurde entsprochen. Die  Commerzbank AG wurde somit in einem Fall zu einem Betrag in Höhe von 137.642,64 € und im anderen Fall zu 59.931,33 € verurteilt.

LG Köln: Fehlende Aufklärung über Provisionen

Beide Urteile stützt die Kammer insbesondere auf die fehlende  Aufklärung über Provisionen. Nach der Begründung des Gerichts ist hier  maßgeblich der sich aus diesen Vorteilen ergebende Interessenkonflikt zwischen der objektiven Beratung des Kunden einerseits und dem Gewinninteresse des Bankinstituts andererseits  (vgl. BGH, Beschl. v. 09.03.2011 u. v. 19.07.2011- XI ZR 191/19). Damit  setzt es die Rückvergütungs-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um.

Wie die Landgerichte Stuttgart und Koblenz auch, stellt das  Landgericht Köln insbesondere auch darauf ab, dass der Emissionsprospekt  des Fonds Fundus 28 nicht ausreichend über die Höhe der geflossenen  Provisionen aufklärt. Des Weiteren hatte das Gericht in der  Sachaufklärung festgestellt, dass die Bankberater die Kläger nicht über den Erhalt von Provisionen aufgeklärt haben. Insoweit war die Anlageberatung fehlerhaft und die Commerzbank AG zum Schadensersatz zu verurteilen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Beklagte innerhalb eines  Monats Berufung einlegen kann. Über den weiteren Fortgang werden wir an  dieser Stelle berichten.


Fazit


Das Urteil stärkt die Stellung wirtschaftlich geschädigter  Fundus-Anleger, da das Gericht feststellt, dass auch aus dem  Emissionsprospekt eine Zahlung von Provisionen nicht ersichtlich ist.  Des Weiteren setzt das Landgericht Köln in konsequenter Weise die  aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um. ...."

Für Anregungen weiterer quellen und Einschätzungen auch speziel zu meinem Fall, wo es sich um die Sparkasse Göttingen geht wäre ich dankbar.

 

Antworten
geld4me:

Heiligendamm Fundus Nr. 34

 
24.12.11 09:22

 

Hier ein weiterer Fingerzeig bezüglich einer möglichen Klageerhebebung gegen meine Berater von der Sparkasse meines Vertrauen, in diesem Falle Göttingens

 

Aus süddeutsche.de

 

Urteil gegen AWD Geld zurück vom Berater

 

12.03.2010, 17:26

           
 
                             

                Von                 Markus Zydra            

Provisionen kassieren und darüber schweigen? Das geht nicht.  Finanzberater müssen die Kunden über Belohnungen aufklären. Andernfalls  können Anleger Schadenersatz fordern.

                                                         

                     

Finanzberater müssen ihre Kunden über Verkaufsprovisionen, die sie von Dritten erhalten, aufklären.         (© Foto: dpa)

                             

Die Richter haben in dem konkreten Fall den Finanzdienstleister AWD zu Schadenersatz verurteilt (Aktenzeichen 22O1787/09).  Es ging um einen Streitwert von rund 220.000 Euro. Der Kläger hatte  nach einem AWD-Beratungsgespräch Geld in den geschlossenen  Immobilienfonds Falk60 investiert. Dafür erhielt der AWD  eine Provision von der Finanz-Konzept, dem Hauptvertriebsunternehmen  für den Fonds. Doch der selbständige Handelsvertreter des AWD hat dem  Kunden von der Zahlung nichts gesagt. Das hätte er aber tun müssen, so  die Richter. Es ging um eine Provision von rund 15 Prozent auf  die Anlagesumme.

                         

Es ist das erste Urteil gegen den AWD in einem Streit um die  Verletzung der Aufklärungspflicht bei Provisionen, heißt es in  Justizkreisen. Es sei auch schon zu außergerichtlichen Einigungen  gekommen. Im Jahr 2008 hat der AWD nach Konzernangaben 429.000 Kunden  beraten, der Umsatz betrug 633 Millionen Euro. "Anleger können auf Basis  dieses Urteils nun auch rückwirkend klagen", sagt Rechtsanwalt Ralph  Veil von der Kanzlei Mattil&Kollegen, der das Urteil erstritten hat.

                 
 
                     

AWD legt Berufung ein

                         

Der AWD verweist in einer Stellungnahme darauf, dass andere  Gerichte in ähnlichen Fällen zugunsten des Unternehmens entschieden  hätten. Man habe Berufung gegen das Urteil eingelegt. Bemerkenswert ist,  dass in diesem Fall der Kläger die Fonds bereits im Jahr 1997 gekauft  hat, was häufig als Verjährungsfall gilt. Doch die Münchner Richter  nahmen nun den AWD in die Pflicht.

                         

Die Auskunfts- und Herausgabepflicht solcher Provisionen sei  schon lange höchstrichterlich geregelt. "Ergänzend ist auf eine  Entscheidung des Reichsgerichts hinzuweisen, wonach es treu und Glauben  widerspricht, wenn ein Bankier als Kommissionär seinem Kunden einen Teil  einer Bonifikation verschweigt", zitiert das Landgericht ein Urteil aus  dem Jahr 1905. Dieses Argument war lange umstritten. Die Finanzbranche  redet sich bis heute damit heraus, sie habe erst mit den BGH-Urteilen  von 2006 an und der Mifid-Richtlinie 2007 erkannt, dass die  Provisionsgelder - auch Kickbacks genannt - dem Kunden gehören.

                         

Hintergrund des Streits ist ein grundlegender  Interessenkonflikt: Der Kunde kann nie ganz sicher sein, ob der Berater  ein Produkt wegen der Aussicht auf Provision oder wirklich im Interesse  des Anlegers empfiehlt. "Ein Anlageberater muss ungefragt darauf  hinweisen, dass und in welcher Höhe er Rückvergütungen erhält, egal ob  es um Aktien- oder Medienfonds geht", so das Landgericht.

                         

Das noch nicht rechtskräftige Urteil besagt auch, dass die  Aufklärungspflicht zu Provisionen nicht nur Bankberater, sondern alle  freien Finanzdienstleister betrifft, zu denen auch der AWD zählt. "Hier  stellt sich das Problem des Interessenkonflikts sogar noch markanter,  weil ein solches Unternehmen seinen Umsatz praktisch ausschließlich  durch den Vertrieb von Finanzprodukten generiert", heißt es in der  richterlichen Begründung.

                         

Wegweisende Bedeutung

                         

Auch das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einer aktuellen  Entscheidung in dieser Rechtsfrage zugunsten der Privatsparer  entschieden. Auch hier ging es um den Verkauf von Beteiligungen an  Falk-Fonds, und zwar in den Jahren 1999 und 2000. Ein freier  Anlageberater hatte die Kläger nicht über die Provisionen aufgeklärt,  die er für den Vertrieb der Fonds erhalten hatte. Das Stuttgarter  Gericht verurteilte den Anlageberater zu Schadensersatz in Höhe von  75.000 Euro.

                         

"Bemerkenswert an dem Urteil ist insbesondere, dass diesem  Sachverhalt aus den Jahren 1999 und 2000 zugrunde liegen und das  Oberlandesgericht gleichwohl keine Verjährung annimmt", sagt  Rechtsanwältin Diana Römhild von der Kanzlei Tilp, die das Urteil  erstritten hat. Dem Urteil komme wegweisende Bedeutung zu, da in der  Finanzdienstleistungsbranche Millionen von Anlageberatungen außerhalb  von Banken erbracht wurden und weiter erbracht werden.

                         

Juristen erwarten, dass der Bundesgerichtshof demnächst  abschließend klären muss, ob sich freie Finanzvermittler auf einen  Rechtsirrtum berufen können, wie sie das gerne machen. Oder ob es ihnen  zumutbar war, sich über die Kickback-Regeln umfassend zu informieren.

 

Antworten
geld4me:

Heilidendamm Fundus Nr. 34

 
24.12.11 09:24

 

Und hier einganz aktueller Fall zum Thema Provisionsunterschlagung; in diesem Fall AWD

DAS INVESTMENT.COM
schreibt zu AWD:
"
BGH-Urteil: Phoenix-Anleger bekommen Provision zurück


Keine Provision für die Betrüger: Die 30.000 geschädigten Phoenix-Anleger sollen auch die an den Kapitaldienst gezahlten Provisionen zurückerhalten. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Nach seinem Urteil gegen die zögerliche Entschädigungspraxis der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen (EdW) hat der BGH nun ein weiteres Urteil im Fall Phoenix gefällt. Demnach müssen die rund 30.000 geprellten Anleger des Kapitaldienstes nicht nur das angelegte Geld, sondern auch die an Phoenix gezahlten Verwaltungsgebühren von 0,5 Prozent monatlich zurück erhalten (Aktenzeichen: XI ZR 67/11).

Damit gab das Gericht einer Klägerin Recht, die bei Phoenix rund 27.000 Euro angelegt und eine Entschädigung einschließlich der von ihr gezahlten Provisionen gefordert hatte.

Phoenix habe mit seinem betrügerischen Verhalten den Provisionsanspruch verwirkt, begründeten die Richter ihr Urteil. Denn der Vermögensverwalter habe nur einen geringen Teil der Kundengelder vertragsgemäß angelegt. Der Großteil der Gelder hingegen sei in ein Schnellballsystem geflossen.

Von: Svetlana Kerschner
"
Na wenn das für mein Anliegen nicht interessant ist.

Wer hat noch mehr solcher Beispiele?

Antworten
krauty77:

Geschlossene Konzepte..

 
24.12.11 09:26
fasse ich nicht mal mit AIDS-Handschuhen an.
Die Motive sind doch eindeutig. Provisionen 10% +. Pervers. Am Besten dann noch die erhofften Ausschüttungen zum "Speisen" von anderen Finanzkonzepten nutzen.
Was da draußen dem Kunden für ein Scheiß verkauft wird. Heftig!
Antworten
geld4me:

Klagen gegen Fundus 34

 
01.05.12 22:54
Handelsblatt vom 28.2.2012
DüsseldorfDer Fundus-Fonds 34 Grand Hotel Heiligendamm ist insolvent. Der Fonds konnte nach Angaben des Fondsinitiators Fundus die Zinsen für die in Anspruch genommenen Bankkredite nicht mehr bezahlen. Wer Stefan Loipfinger, einen langjährigen Fondsanalysten und Kritiker von Fundus-Chef Anno August Jagdfeld dazu fragt, der hört, dass es gekommen ist, wie es kommen musste: „In Heiligendamm hatten die Anleger von Anfang an keine Chance, Geld zu verdienen. Dort hat nur einer verdient: Anno August Jagdfeld.“

1996 hatte Fundus einen geschlossenen Immobilienfonds aufgelegt, der das baufällige Häuserensemble des 1793 gegründeten mondänen Seebads Heiligendamm erwarb. Jagdfeld sprach von der „Auferstehung der Weißen Stadt am Meer“. Mit zusammengenommen etwa 130 Millionen Euro beteiligten sich 1900 Anleger an dem geschlossenen Immobilienfonds. Weitere 50 Millionen Euro soll die öffentliche Hand beigesteuert haben. Fundus beziffert die Investitionen auf „mehr als 220 Millionen Euro“ – pikanterweise ausgerechnet in der aktuellen Februar/März-Ausgabe des eigenen PR-Blättchens „Zukunft Heiligendamm – Zeitung für Deutschlands ältestes Seebad.“ Die Differenz von 50 Millionen müsste von Banken gekommen sein.
Insolvenz Grand Hotel Heiligendamm ist pleite

Das Grand Hotel Heiligendamm hat dem Betreiber zufolge Insolvenz angemeldet.
Insolvenz: Grand Hotel Heiligendamm ist zahlungsunfähig

Folgt man Fundus, dann haben wenigstens die Banken eine Zukunft bei diesem Projekt. Sie sollen ihr Geld zurückbekommen: „Das Unternehmen ist nicht überschuldet. Es kann von einer vollständigen Befriedigung aller Gläubiger – Banken wie Lieferanten – ausgegangen werden“, teilte Fundus mit. Die Gehälter der 300 Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld gesichert. Welche Zukunft die Anleger haben, ist allerdings offen. Der Fonds ist eine Kommanditgesellschaft. Die Anleger sind Kommanditisten, haften also nur in Höhe ihrer Einlage für die Schulden. Wenn Insolvenzverwalter Jörg Zumbaum und Jagdfeld einen Investor gefunden haben, werden aus dem Verkaufserlös erst einmal die Schulden getilgt. Nur was übrig bleibt, wird den Anlegern gehören.

Dass Jagdfeld vor drei Jahren das Hotelmanagement selbst übernahm, nachdem der alte Betreiber Kempinski wegen „ständigen Einmischung des Besitzers in den täglichen Hotelbetrieb“ ausstieg, half nicht. Er hat das Fünf-Sterne-Haus nicht profitabel genug gemacht, um die Zinsen zu zahlen. Operativ habe der Hotelbetrieb in den vergangenen beiden Jahren jeweils 800 000 Euro abgeworfen."

Inzwischen laufen laut WDR diverse Klagen gegen Banken und Sparkassen.
Meine könnte dabei sein ....
Antworten
geld4me:

Fundus 34 klagen gegen beratendes Institut

 
03.05.12 19:53

wer hat schon seine Bank oder Sparkasse verklagt?

wer kennt Urteile und Begründungen sowohl Ablehnungen als auch Bestätigungen?

Habe im juni meinen Termin -

also Infos erwünscht

Antworten
geld4me:

Fundus 34 klagen

 
06.05.12 01:29

gefunden auf dem Portal für fundus-geschaedigte.de

Fundus Fonds Grandhotel Heiligendamm zahlungsunfähig

1. Nachdem die den Fundus Fonds finanzierenden Banken nicht mehr länger willens und bereit waren, die laufenden Darlehen weiter zu verlängern, blieb letzten Endes nur der Gang zum Insolvenzgericht. Für die 1900 Fondsanleger des als Kulisse des G 8 Gipfels 2007 zu weltweitem Bekanntheitsgrad gelangten Grandhotel Heiligendamm generierte sich die Zeichnung der Fundus Fonds 34 Anteile zu einem nie enden wollenden Albtraum: Nicht nur, dass die Fundus Fonds Nr. 34 Anleger von Anfang an auf sicher geglaubte Ausschüttungen hatten verzichten mussten, wurden sie Anfang vergangenen Jahres zwecks vermeintlicher Rettung des Grandhotels aufgefordert, der Reduzierung des Investitionskapitals von ehemals € 127 Millionen auf nur noch € 12,7 Millionen zuzustimmen.

2. Hoffnung für Fundus Fonds 34 Anleger

Trotz der unlängst bekannt gewordenen Insolvenz des Fundus Fonds Granhotel Heiligendamm besteht für die geschädigten Fundus Fonds Anleger nach wie vor die Möglichkeit, den im Zuge der Zeichnung der Fundus Fonds 34 Beteiligung erlittenen Schaden zu kompensieren. Dies gilt insbesondere für diejenigen Fundus Fonds Anleger, die die Fundus-Beteiligung seinerzeit über eine Bank oder Sparkasse vermittelt bekommen haben.

3. Fundus Fonds vielfach über Banken und Sparkassen vertrieben
Nach Recherchen unserer – allein im Fundus Fonds 34 mehrere hundert Anleger vertretenen – Kanzlei waren nahezu alle deutschen Banken und Sparkassen in den Vertrieb von Fundus Fonds Beteiligungen eingebunden. Im Zuge der Verkaufsgespräche wurden die Fundus Anleger seitens der Berater oftmals nicht oder nicht hinreichend auf Risiken eines geschlossenen Immobilienfonds – wie beispielsweise Totalverlust oder Insolvenz -aufmerksam gemacht. Zudem wurden den Fundus-Anlegern oftmals zu Gunsten der Banken geflossene Provisionen (kick-back) nicht offenbart.                    

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