Wer ist evtl geschädigter dieses Fonds?
Wer ist evtl geschädigter dieses Fonds?
Nach einger recherche komme ich zum Ergebnis, dass Sparkassen und Banken, die diesen Fonds verkauft haben, hätten wissen oder zumindest ahnen können, dass der Fonds so risikoarm nicht ist. Er ist aber als "quasi" riskolos verkauft/ angeboten worden.
Ich kann gerne einen entsprechenden Zeitungsartikel beifügen, der meinen Gedanken nahelegt
ist auch jemand von der Sparkasse Göttingen zu diesem Fond beraten worden vor 10 Jahren?
Mit wieviel Provisionen sind die Sparkassen beteiligt gewesen, wenn es eine verdeckte Provision gab beim Fundus 34.
Hat da jemand Anhaltspunkte.
Mein Vermittler dieses Fundus 34, die sparkasse Göttingen, hat mir dazu nichts sagen wollen.
Die Sparkasse Göttingen vermittelte mir vor zehn Jahren denFundus Fonds 34 - alles ist bestens, kein Risiko, gut für sAlter etc pp..
Besonders spielt hier die Person Jagdfeld eine Rolle - der der den Fond managt
Dazu mal ein Auzug aus dem "Schwarzbuch Fundus"
Mal ein kleiner Beitrag für Interessierte zur Person Jagdfeld und sein Umfeld.
Zitat aus dem Scharzbuch
"......Einige Zahlen zum Nachdenken: Für das Strandhotel Zingst-Darß hat Anna Maria
Jagdfelds amj design 26,8 Millionen Euro von Fundus erhalten. Der Fundus Fonds 29
hatte die Gutenberg-Galerie in Leipzig für mehr als 50 Millionen Euro von der Bredero
gekauft, deren Geschäftsführer laut Handelsregister Jagdfelds Bruder ist. Dies alles
klingt, als würden Anleger-Gelder vor allem zu prächtigen Einnahmen der Jagdfeld-
Familie verwendet werden.
....."
Und diese Person kannte die Göttinger Sparkasse nicht, bevor sie mir diesen Fond verkaufte?
Hier habe ich ein intersaantes Urteil gefunden im Zusammenhang mit Fundus 34 in Heiligendamm
gefunden auf den seiten einer RA-Kanzlei unter www.hh-h.de
Das sollte alle interessieren, die sich für eine mögliche schadensersatzklage interessieren.
Um klarzustellen: ich bin selbst geschädigte und suche und recherchiere Materiel für meinen Prozess
"....
LG Köln verurteilt Commerzbank AG zur kompletten Rückabwicklung
In zwei von der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteilen vom 27.10.2011 hat die 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln die Commerzbank AG zum Schadensersatz und damit zur sogenannten kompletten Rückabwicklung der Beteiligung am Fonds Fundus 28 verurteilt. Somit konnte nach den Landgerichten Stuttgart und Koblenz ein weiteres Gericht überzeugt werden.
In den zugrundeliegenden Sachverhalt wurde den Klägern von dem jeweiligen Anlageberater der Dresdner Bank, welche mittlerweile in die Commerzbank AG aufgegangen ist, der Fonds Fundus 28 empfohlen. Die Kläger haben nunmehr nahezu ihr gesamtes eingesetztes Geld verloren.
Die Commerzbank AG hatte in den Prozessen dagegen vorgetragen, dass sie die Anleger richtig und vollständig beraten habe.
Die 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln hat den Klagen der Fundus 28-Anleger in voller Höhe stattgegeben, wobei es die gezogenen Steuervorteile nicht abgezogen hat. Auch dem Anspruch auf entgangenem Gewinn wurde entsprochen. Die Commerzbank AG wurde somit in einem Fall zu einem Betrag in Höhe von 137.642,64 € und im anderen Fall zu 59.931,33 € verurteilt.
Beide Urteile stützt die Kammer insbesondere auf die fehlende Aufklärung über Provisionen. Nach der Begründung des Gerichts ist hier maßgeblich der sich aus diesen Vorteilen ergebende Interessenkonflikt zwischen der objektiven Beratung des Kunden einerseits und dem Gewinninteresse des Bankinstituts andererseits (vgl. BGH, Beschl. v. 09.03.2011 u. v. 19.07.2011- XI ZR 191/19). Damit setzt es die Rückvergütungs-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um.
Wie die Landgerichte Stuttgart und Koblenz auch, stellt das Landgericht Köln insbesondere auch darauf ab, dass der Emissionsprospekt des Fonds Fundus 28 nicht ausreichend über die Höhe der geflossenen Provisionen aufklärt. Des Weiteren hatte das Gericht in der Sachaufklärung festgestellt, dass die Bankberater die Kläger nicht über den Erhalt von Provisionen aufgeklärt haben. Insoweit war die Anlageberatung fehlerhaft und die Commerzbank AG zum Schadensersatz zu verurteilen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Beklagte innerhalb eines Monats Berufung einlegen kann. Über den weiteren Fortgang werden wir an dieser Stelle berichten.
Das Urteil stärkt die Stellung wirtschaftlich geschädigter Fundus-Anleger, da das Gericht feststellt, dass auch aus dem Emissionsprospekt eine Zahlung von Provisionen nicht ersichtlich ist. Des Weiteren setzt das Landgericht Köln in konsequenter Weise die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um. ...."
Für Anregungen weiterer quellen und Einschätzungen auch speziel zu meinem Fall, wo es sich um die Sparkasse Göttingen geht wäre ich dankbar.
Aus süddeutsche.de
12.03.2010, 17:26
Provisionen kassieren und darüber schweigen? Das geht nicht. Finanzberater müssen die Kunden über Belohnungen aufklären. Andernfalls können Anleger Schadenersatz fordern.
Finanzberater müssen ihre Kunden über Verkaufsprovisionen, die sie von Dritten erhalten, aufklären. (© Foto: dpa)
Die Richter haben in dem konkreten Fall den Finanzdienstleister AWD zu Schadenersatz verurteilt (Aktenzeichen 22O1787/09). Es ging um einen Streitwert von rund 220.000 Euro. Der Kläger hatte nach einem AWD-Beratungsgespräch Geld in den geschlossenen Immobilienfonds Falk60 investiert. Dafür erhielt der AWD eine Provision von der Finanz-Konzept, dem Hauptvertriebsunternehmen für den Fonds. Doch der selbständige Handelsvertreter des AWD hat dem Kunden von der Zahlung nichts gesagt. Das hätte er aber tun müssen, so die Richter. Es ging um eine Provision von rund 15 Prozent auf die Anlagesumme.
Es ist das erste Urteil gegen den AWD in einem Streit um die Verletzung der Aufklärungspflicht bei Provisionen, heißt es in Justizkreisen. Es sei auch schon zu außergerichtlichen Einigungen gekommen. Im Jahr 2008 hat der AWD nach Konzernangaben 429.000 Kunden beraten, der Umsatz betrug 633 Millionen Euro. "Anleger können auf Basis dieses Urteils nun auch rückwirkend klagen", sagt Rechtsanwalt Ralph Veil von der Kanzlei Mattil&Kollegen, der das Urteil erstritten hat.
Der AWD verweist in einer Stellungnahme darauf, dass andere Gerichte in ähnlichen Fällen zugunsten des Unternehmens entschieden hätten. Man habe Berufung gegen das Urteil eingelegt. Bemerkenswert ist, dass in diesem Fall der Kläger die Fonds bereits im Jahr 1997 gekauft hat, was häufig als Verjährungsfall gilt. Doch die Münchner Richter nahmen nun den AWD in die Pflicht.
Die Auskunfts- und Herausgabepflicht solcher Provisionen sei schon lange höchstrichterlich geregelt. "Ergänzend ist auf eine Entscheidung des Reichsgerichts hinzuweisen, wonach es treu und Glauben widerspricht, wenn ein Bankier als Kommissionär seinem Kunden einen Teil einer Bonifikation verschweigt", zitiert das Landgericht ein Urteil aus dem Jahr 1905. Dieses Argument war lange umstritten. Die Finanzbranche redet sich bis heute damit heraus, sie habe erst mit den BGH-Urteilen von 2006 an und der Mifid-Richtlinie 2007 erkannt, dass die Provisionsgelder - auch Kickbacks genannt - dem Kunden gehören.
Hintergrund des Streits ist ein grundlegender Interessenkonflikt: Der Kunde kann nie ganz sicher sein, ob der Berater ein Produkt wegen der Aussicht auf Provision oder wirklich im Interesse des Anlegers empfiehlt. "Ein Anlageberater muss ungefragt darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe er Rückvergütungen erhält, egal ob es um Aktien- oder Medienfonds geht", so das Landgericht.
Das noch nicht rechtskräftige Urteil besagt auch, dass die Aufklärungspflicht zu Provisionen nicht nur Bankberater, sondern alle freien Finanzdienstleister betrifft, zu denen auch der AWD zählt. "Hier stellt sich das Problem des Interessenkonflikts sogar noch markanter, weil ein solches Unternehmen seinen Umsatz praktisch ausschließlich durch den Vertrieb von Finanzprodukten generiert", heißt es in der richterlichen Begründung.
Auch das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einer aktuellen Entscheidung in dieser Rechtsfrage zugunsten der Privatsparer entschieden. Auch hier ging es um den Verkauf von Beteiligungen an Falk-Fonds, und zwar in den Jahren 1999 und 2000. Ein freier Anlageberater hatte die Kläger nicht über die Provisionen aufgeklärt, die er für den Vertrieb der Fonds erhalten hatte. Das Stuttgarter Gericht verurteilte den Anlageberater zu Schadensersatz in Höhe von 75.000 Euro.
"Bemerkenswert an dem Urteil ist insbesondere, dass diesem Sachverhalt aus den Jahren 1999 und 2000 zugrunde liegen und das Oberlandesgericht gleichwohl keine Verjährung annimmt", sagt Rechtsanwältin Diana Römhild von der Kanzlei Tilp, die das Urteil erstritten hat. Dem Urteil komme wegweisende Bedeutung zu, da in der Finanzdienstleistungsbranche Millionen von Anlageberatungen außerhalb von Banken erbracht wurden und weiter erbracht werden.
Juristen erwarten, dass der Bundesgerichtshof demnächst abschließend klären muss, ob sich freie Finanzvermittler auf einen Rechtsirrtum berufen können, wie sie das gerne machen. Oder ob es ihnen zumutbar war, sich über die Kickback-Regeln umfassend zu informieren.
Und hier einganz aktueller Fall zum Thema Provisionsunterschlagung; in diesem Fall AWD
DAS INVESTMENT.COM
schreibt zu AWD:
"
BGH-Urteil: Phoenix-Anleger bekommen Provision zurück
Keine Provision für die Betrüger: Die 30.000 geschädigten Phoenix-Anleger sollen auch die an den Kapitaldienst gezahlten Provisionen zurückerhalten. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Nach seinem Urteil gegen die zögerliche Entschädigungspraxis der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen (EdW) hat der BGH nun ein weiteres Urteil im Fall Phoenix gefällt. Demnach müssen die rund 30.000 geprellten Anleger des Kapitaldienstes nicht nur das angelegte Geld, sondern auch die an Phoenix gezahlten Verwaltungsgebühren von 0,5 Prozent monatlich zurück erhalten (Aktenzeichen: XI ZR 67/11).
Damit gab das Gericht einer Klägerin Recht, die bei Phoenix rund 27.000 Euro angelegt und eine Entschädigung einschließlich der von ihr gezahlten Provisionen gefordert hatte.
Phoenix habe mit seinem betrügerischen Verhalten den Provisionsanspruch verwirkt, begründeten die Richter ihr Urteil. Denn der Vermögensverwalter habe nur einen geringen Teil der Kundengelder vertragsgemäß angelegt. Der Großteil der Gelder hingegen sei in ein Schnellballsystem geflossen.
Von: Svetlana Kerschner
"
Na wenn das für mein Anliegen nicht interessant ist.
Wer hat noch mehr solcher Beispiele?
wer hat schon seine Bank oder Sparkasse verklagt?
wer kennt Urteile und Begründungen sowohl Ablehnungen als auch Bestätigungen?
Habe im juni meinen Termin -
also Infos erwünscht
gefunden auf dem Portal für fundus-geschaedigte.de
Fundus Fonds Grandhotel Heiligendamm zahlungsunfähig
1. Nachdem die den Fundus Fonds finanzierenden Banken nicht mehr länger willens und bereit waren, die laufenden Darlehen weiter zu verlängern, blieb letzten Endes nur der Gang zum Insolvenzgericht. Für die 1900 Fondsanleger des als Kulisse des G 8 Gipfels 2007 zu weltweitem Bekanntheitsgrad gelangten Grandhotel Heiligendamm generierte sich die Zeichnung der Fundus Fonds 34 Anteile zu einem nie enden wollenden Albtraum: Nicht nur, dass die Fundus Fonds Nr. 34 Anleger von Anfang an auf sicher geglaubte Ausschüttungen hatten verzichten mussten, wurden sie Anfang vergangenen Jahres zwecks vermeintlicher Rettung des Grandhotels aufgefordert, der Reduzierung des Investitionskapitals von ehemals € 127 Millionen auf nur noch € 12,7 Millionen zuzustimmen.
2. Hoffnung für Fundus Fonds 34 Anleger
Trotz der unlängst bekannt gewordenen Insolvenz des Fundus Fonds Granhotel Heiligendamm besteht für die geschädigten Fundus Fonds Anleger nach wie vor die Möglichkeit, den im Zuge der Zeichnung der Fundus Fonds 34 Beteiligung erlittenen Schaden zu kompensieren. Dies gilt insbesondere für diejenigen Fundus Fonds Anleger, die die Fundus-Beteiligung seinerzeit über eine Bank oder Sparkasse vermittelt bekommen haben.
3. Fundus Fonds vielfach über Banken und Sparkassen vertrieben
Nach Recherchen unserer – allein im Fundus Fonds 34 mehrere hundert Anleger vertretenen – Kanzlei waren nahezu alle deutschen Banken und Sparkassen in den Vertrieb von Fundus Fonds Beteiligungen eingebunden. Im Zuge der Verkaufsgespräche wurden die Fundus Anleger seitens der Berater oftmals nicht oder nicht hinreichend auf Risiken eines geschlossenen Immobilienfonds – wie beispielsweise Totalverlust oder Insolvenz -aufmerksam gemacht. Zudem wurden den Fundus-Anlegern oftmals zu Gunsten der Banken geflossene Provisionen (kick-back) nicht offenbart.