HEILER beantragt einstweilige Verfügung

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HEILER beantragt einstweilige Verfügung

 
26.09.01 10:04
Heiler beantragt einstweilige Verfügung gg. Börse
Die Heiler Software AG, Stuttgart, beantragte heute beim Landgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Börse. Ziel sei es, dieser zu untersagen, die Erweiterung des Regelwerks des Neuen Markts mit der Aufnahme von Ausschlussregelungen bezüglich der Heiler Software AG vor dem 1.April 2002 in Kraft treten zu lassen. Dies entspricht einer Fristverlängerung von sechs Monaten.    
Damit wäre bis in die zweite Jahreshälfte 2002 hinein ein Delisting vom Neuen Markt ausgeschlossen. Bis zu diesem Zeitpunkt plant Heiler Software, den Umsatz um rund 60 % zu steigern und die Gewinnzone zu erreichen. Nach Überzeugung des Managements wird sichdie Frage eines Ausschlusses vom Neuen Markt aufgrund der erwartetenpositiven Geschäftsentwicklung von Heiler Software in naher Zukunftnicht mehr stellen.  
Vor Heiler waren bereits Abacho und Foris mit einem solchen Versuch erfolgreich.
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