07. Februar 2008, 07:47
Die Pomoschnik Rabotajet GmbH hat gegen die in der ordentlichen Hauptversammlung der BinTec Communications AG zur Beschlussfassung über die Fortsetzung der Gesellschaft, die Änderung des Geschäftszweckes der Gesellschaft, die Änderung des Geschäftsjahres und Satzungsänderungen, zur Beschlussfassung über die Aufhebung der Genehmigten Kapitalia I und II sowie die erneute Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital unter Wahrung oder Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen, zur Beschlussfassung über die Aufhebung der Bedingten Kapitalia unter § 4 Abs. 7 und § 4 Abs. 8 der Satzung sowie die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- oder Wandlungsrechten, die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2007 und Satzungsänderung sowie zur Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form und gleichzeitige Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals sowie Satzungsänderung gefassten Beschlüsse Anfechtungsklage, hilfsweise Nichtigkeitsklage erhoben. Die Klage ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth anhängig. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet.
Moderation
Zeitpunkt: 07.02.08 13:39
Aktion: Forumswechsel
Kommentar: Falsches Forum
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