118000 AG: Zwischenmitteilung nach § 37x Abs. 1 WpHG - zweite Hälfte des Geschäftsjahres 2012
118000 AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
20.11.2012 07:53
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die 118000 AG hat am 04.11.2012 in einer Ad-hoc-Mitteilung über die Abkehr des Vorstands von der Annahme der Unternehmensfortführung informiert. Dies ist zum einen in der bisher nicht erfolgreichen Investorensuche und zum anderen an einem nicht erteilten Großauftrag, infolgedessen die Verhandlungen über den Verkauf einer Tochtergesellschaft nicht zum Abschluss gebracht werden konnten, begründet.
Als Folge von der Abkehr der Annahme der Unternehmensfortführung - bzw. des Going Concerns - erfolgt die Bilanzierung und Bewertung in den (Zwischen-)Abschlüssen nicht mehr zu Fortführungswerten sondern zu Zerschlagungswerten. Die bisher veröffentlichten Zwischenabschlüsse zum 31.03.2012 und zum 30.06.2012 wurden noch zu Fortführungswerten aufgestellt, da die Abkehr von der Annahme der Unternehmensfortführung erst am 04.11.2012 erfolgte.
Die Umstellung der Bilanzierung und Bewertung von Fortführungswerten auf Zerschlagungswerte belastete das Ergebnis des 118000 Konzerns im dritten Quartal 2012, das auch zu Fortführungswerten negativ gewesen wäre...
www.finanznachrichten.de/...tteilung-118000-ag-deutsch-016.htm
