Die Besteuerung des Google-Aktiensplits weitet sich zu einem Skandal aus. Trotz meiner intensiven Recherchen findet sich niemand, der für die Entscheidung verantwortlich ist, den Aktiensplit als "Spin-Off" einzustufen und somit zu besteuern. Es bleibt kein anderer Weg, als gegen diese Besteuerung Einspruch einzulegen. Dies sollte bei dem Finanzamt Eurer Bank erfolgen, da dieses die Steuern eingenommen hat. Ihr habt 4 Wochen ab der Benachrichtigung Zeit dafür (also bis ca. dieses Wochenende), solltet also den Einspruch dieses Wochenende noch abschicken. Wenn Ihr später Einspruch einlegen möchtet, müsst ihr Euch an Euer eigenes Finanzamt wenden.
Ich habe ein Schreiben für die besonders geschädigten Anleger erstellt, die schon vor 2009 ihre Google-Position eingegangen sind und diese daher eigentlich steuerfrei im Depot halten. Wenn ihr möchtet, könnt ihr mein Schreiben gerne als Vorlage für Ihren Einspruch verwenden. Für das Schreiben habe ich mich mit Steueranwälten beraten, es ist allerdings noch nicht das Schreiben eines Steueranwalts. Einen solchen würde ich erst dann einschalten, wenn dieser Einspruch abgelehnt wird.
Hier geht's zum Artikel:
www.aktien-meldungen.de/Nachrichten/...gen-Besteuerung-8387834
Nochmals: Eure Erfahrungen interessieren mich, haltet mich also auf dem Laufenden. Vielen Dank.