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Alphabet Inc A 265,00 € -0,62% Perf. seit Threadbeginn:   +7014,09%
 
digitalMe:

Welche Handlungsmöglichkeiten?

 
08.04.14 19:55
Unabhängig von der der fachlich oder juristisch einwandfreien Formulierung ist das einfach eine Enteignung in Höhe von 13,1875% des Anlagevolumens (Kapitalertragssteuer + Solidaritätsbeitrag auf neu eingebuchte C-Aktien). Zusätzlich kommt das Delta zwischen A- und C-Aktie (aktuell 403,30 EUR <-> 400,95 EUR) sowie der Verlust von Stimmrechten. Somit eine "Dreifachbestrafung". Mindestens genauso skandalös finde ich allerdings, dass der Betrag mit sofortiger Wirkung und ohne Vorankündigung eingezogen wird (zumindest bei meinem Broker). Was wenn man den Betrag nicht gleich decken kann? Dann bezahlt man ggfs. auch gleich noch die Zinsen für die Überziehung des Girokontos.

Bin selbst auch betroffen und werde definitiv versuchen, meine Wege und Mittel als Kleinanleger auszuschöpfen.

Welche Schutzvereinigungen gibt es und wo kann ich ggfs. auch ohne Mitgliedschaft weitergehende Informationen einholen?
Spontan habe ich die www.sdk.org und die www.dsw-info.de gefunden (jeweils kostenpflichtige Mitgliedschaft erforderlich).
Schon Erfahrungen damit gemacht?

Welche anderen Wege machen Sinn bzw. sind erfolgsversprechend (Broker, Steuererklärung, Finanzamt)?

Bin gespannt auf Eure Antworten.
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Fortunus:

@Nullraff

 
08.04.14 20:19
Es gibt keine "Sammelklagen" (in Deutschland).
Antworten
228725397a:

f

 
08.04.14 20:32
besonders frech sind ja die Sollzinsen die noch berechnet wurden, da ich auf dem Verrechnungskonto 0€ Konto drauf hatte und das heute tief im Minus war.  Viel Geld einfach so verschwunden mit Google, toll... danke
Antworten
228725397a:

und

 
08.04.14 20:35
mein Verlustverrechnungstopf ist jetzt auch aufgebraucht ...
Antworten
228725397a:

ok

 
08.04.14 20:37
das mit den Sollzinsen war quatsch :-) das war natürlich der Solidaritätszuschlag
Antworten
digitalMe:

Keine Verrechnung möglich

 
08.04.14 20:50
Der Betrag kann meines Wissens nicht verrechnet werden (siehe Beiträge weiter vorne im Thread)...
Antworten
228725397a:

a

 
08.04.14 21:12
mit dem allg. Verlustverrechnungstopf anscheinend schon
Antworten
frederik24:

Google

2
08.04.14 21:27
Ich denke man sollte auf jeden Fall gemeinsam gegen diese Enteignung vorgehen. Gibt es denn jemanden, der eine konkrete rechtliche Beurteilung durchführen kann, ob der Steuerabzug nach diesem Split rechtens ist?

Ich denke, alle Betroffenen sollten definitiv Google Investor Relations schreiben.

@ysor123: Ich habe deinen Text an zwei drei Stellen korrigiert und etwas entschärft an directors@google.com. Ich hoffe, es ist okay, wenn wir deinen Text als Vorlage verwenden, je mehr Leute schreiben, umso eher reagiert man bei Google. Danke für deine Mühe.
Hier meine abgeänderte Version:

Dear Sir or Madam,

the Google stocks split causes a tremendous loss for German shareholders. You could help them by making it clear, that this corporal action was a split, which yields no income. Everyone in Germany, owning the Google shares immediately lost 26,35% of its total value by flat rate withholding tax, having actually no income!

Our exchequer differ between capital return, dividend, split and spin-off. The shares were issues as dividend, and not capital return and there is no clear statement, it is effectivly a split with no income.

Unlike you would expect, we can not clear it using losses from the halved nominal value of the Google-a shares. This would only be possible with losses from same type of income, which would be dividend. As a consequence, Google split resulted in a serious loss for German shareholders - although you guaranteed the split will cause no trouble.
You could help to solve this problem with almost no effort: Shareholders in Germany need a clear, offical statement from Google about what the corporal action actually was in order to avoid tax payment on the split.

I appreciate your support in this case.

Sincere regards,

---
Je mehr schreiben, umso besser! Email: directors@google.com
Antworten
Nullraff:

@V228725397a

 
08.04.14 21:33
Was ist ein "allgemeiner Verlustverrechnungstopf"? Ich würde gerne diesbezüglich mal meinen Steuerberater aufklären!
Antworten
228725397a:

@ Nullraff

 
08.04.14 21:35
Verluste mit Zertifikaten z.b
Antworten
Fortunus:

@frederik24

 
08.04.14 23:47
Das Problem wird sein, dass selbst ein offizielles Schreiben nichts bringen wird.
Die Banken machen nur das, was ihnen vorgegeben wird. Eine Korrektur wäre meines Erachtens somit auch nur möglich, wenn die Einbuchung generell korrigiert wird. Und das direkt initiiert von Google.
Antworten
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#387

Fortunus:

Bestandseinbuchungs-Bestätigung

 
09.04.14 08:35
Die Einbuchung wurde wie folgt von der ING DiBa begründet:

Google Inc.
Registered Shares C DL -,001
ISIN (WKN): US38259P7069 (A110NH)

Gutschrift Spin Off Stücke per Ex-Tag 03.04.2014.
Die Ausgabe der neuen Aktien entspricht einer Sachdividende.
Die neuen Stücke gelten als am Buchungstag angeschafft.

Dieses Problem ist allerdings nicht verursacht von der ING DiBa, sondern sollte alle deutsche Banken betreffen.
Antworten
newbie_007:

unfassbar

 
09.04.14 08:38
unfassbar das ganze - bei mir ists auch die DiBa ---> "Ertragsgutschrift"

Kapitalertragsteuer 25,00% plus Solidaritätszuschlag 5,50%
Gesamtbetrag zu Ihren Lasten EUR XXX
Antworten
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#390

BehringBOB:

Eventuell...

 
09.04.14 08:53
...wuerde auch eine Beschwerde bei der Datenuebermittlungsstelle etwas bringen.
Das muesste die WM Group sein, oder? www.wmdaten.de/
Antworten
newbie_007:

cashkurs.com kontaktieren ?

 
09.04.14 09:05
so blöd wie es klingen mag, aber ggf. sollte man mal den börsen guru dirk müller über
www.cashkurs.com/ kontaktieren. wenn, dann weis er was/ob man hier was machen kann. hat jemand ein abo dort ? wäre nen versuch wert...
Antworten
Headless:

Öffentlich machen

 
09.04.14 09:12

Mail an die Redaktionen von Handelsblatt, Money, Spiegel Online, Focus. Thema: was passiert mit dem Geld von Kleinanlegern und Sparern. (Institutionelle Anleger sind nicht betroffen, da diese keine Kapitalertragssteuer zahlen)
Moderation
Zeitpunkt: 09.04.14 19:07
Aktion: Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: 1 Tag Sperre wegen Anlegens einer Doppel-ID - von Nullraff -  eine ID reicht wohl nicht?

Link: Nutzungsbedingungen  

Antworten
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#394

Fortunus:

@Schinderhann.

 
09.04.14 09:17
Das ist der absolut falsche und kontraproduktive Weg.

Die ING DiBa und auch keine andere deusche Depotbank hat hier irgendetwas zu verantworten. Es wird zentral entschieden, wie die Aktien eingebucht werden bzw. wie die Maßnahme steuerrechtlich behandelt wird.

Und hier gab es von zentraler Stelle folgende Informationen. Die Banken entscheiden da nichts selbst:

Kapitalertrag i.S.d. §20 ESTG unbar
ZUSATZINFORMATION:
Spin Off im Verh. 1:1 in WKN A110NH per Ex-Tag 03.04.2014.

Da es nach Definition kein Spin Off ist, ist diese Einschätzung falsch. Aber da kann die Bank nichts dran drehen. Wobei es natürlich ggf. sein kann, dass sehr viele Beschwerden bei einigen Banken zur Weitergabe der Beschwerden führen.
Antworten
Nullraff:

Der Fehler wurde hier gemacht

2
09.04.14 10:00

Auf Anfrage bei der Bank wurde mir mitgeteilt, dass die von allen Banken übernommene rechtliche Interpretation zur steuerlichen Behandlung solcher Transaktionen von dieser Firma kommt: https://www.wmdaten.de/index.php
Moderation
Zeitpunkt: 09.04.14 19:10
Aktion: Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Regelverstoß - von headless - eine ID reicht wohl nicht?

Link: Nutzungsbedingungen  

Antworten
BehringBOB:

FAZ

3
09.04.14 10:02
Das Thema ist mittlerweile schon beider FAZ angekommen.
www.faz.net/aktuell/finanzen/aktien/...ungsteuer-12886502.html
Antworten
Bernd Bensel:

DiBa negativ

 
09.04.14 10:03
Habe auch mit meiner DIBA gesprochen da mein Verrechnungs (EXTRA-) Konto durch die Abgeltungssteuer tief in den roten Zahlen steckt. Zitat "Machen Sie sich keine Sorgen, auf Negativbeträge im Extrakonto berechnen wir keine Überziehungszinsen".

Kann das jemand bestätigen?
Antworten
Bernd Bensel:

A Aktie - 50%

 
09.04.14 10:49
Die A-Aktie steht ja nach dem Split bei uns allen mit einem Verlust von mindestens 50% in den Büchern.... ist es möglich Gewinne aus Aktienverkäufen gegenzurechnen?
Antworten
BehringBOB:

@Bernd

 
09.04.14 10:50
Nein, da es sich (laut Banken) um eine "Sachdividende" handelt, kann man sie nicht mit Aktienverlusten verrechnen.
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