habe meine ADR bei Consors ...
26. August 2022
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Am 27. August läuft die erste Hälfte der Frist für die Übertragung inländischer Wertpapiere von einem ausländischen Verwahrer zu einem russischen Verwahrer ab.
Wenn ein ausländisches Rechnungsinstitut den Betrieb mit Wertpapieren russischer Emittenten behindert, kann deren Inhaber den Ort ihrer Verwahrung durch Vollstreckung ändern. Dazu muss der Inhaber bis spätestens 11. Oktober 2022 einen formlosen Antrag an eine russische Hinterlegungsstelle stellen, die das Hinterlegungskonto für den ausländischen Nominalinhaber eröffnet hat, auf dem die Rechte an diesen Wertpapieren vermerkt sind. Der Antragsteller sollte auch die Dokumente beifügen, die den Titel einer bestimmten Anzahl von Wertpapieren bescheinigen. Das Gleiche kann der Endbegünstigte tun, dessen Interessen vom Wertpapierinhaber präsentiert werden.
Innerhalb von zehn Geschäftstagen nach Ablauf der Antragsannahmefrist, d. h. spätestens am 25. Oktober, beginnen die Verwahrer mit der Abschreibung von Wertpapieren aus den Depots ausländischer Nominalinhaber und verbuchen sie im Depot des Antragstellers — Wertpapierinhaber.
Die Verwahrstelle kann vom Inhaber zusätzliche Unterlagen verlangen oder die Übertragung ablehnen, wenn sie begründete Zweifel hat. Im Übrigen ist die Verwahrstelle nicht zur Durchführung des Zwangsverfahrens verpflichtet, wenn die Antragsteller eine größere Anzahl von Wertpapieren angeben, als im Depot des ausländischen Nominalinhabers vorhanden sind.