13.12.2005
Die PrimaCom AG wird eine Hauptversammlung einberufen, die voraussichtlich in
der ersten Hälfte des Monats März 2006 stattfinden wird.
Der Hauptversammlung sollen mehrere Beschlussvorschläge unterbreitet werden, die
die Ausgabe von Aktien unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts erlauben.
Ziel ist hierbei, die Liquidität des Unternehmens zu schonen.
Wie in solchen Transaktionen üblich, wurde mit dem Mezzanine-Investor als Teil
seiner Vergütung ein 'Equity Kicker' vereinbart, d.h. die Gewährung von
Bezugsrechten auf Aktien. Hierzu soll die Hauptversammlung die Ausgabe einer
Optionsschuldverschreibung und ein entsprechendes bedingtes Kapital zur Ausgabe
von Aktien beschließen. Weiter soll durch eine Anpassung des genehmigten
Kapitals die Gesellschaft in die Lage versetzt werden, vereinbarte Boni für den
Vorstand und Zahlungspflichten aus einer Aufhebungsvereinbarung durch Ausgabe
von Aktien abzulösen. Durch diese beiden Kapitalmaßnahmen kann eine Verwässerung
des Kapitals der Gesellschaft um bis zu 3,66 Millionen Aktien eintreten.
Durch eine weitere Anpassung des genehmigten Kapitals soll es der Gesellschaft
zudem ermöglicht werden, einen Teil der Mezzanine-Verbindlichkeiten in Höhe von
EUR 19 Millionen, zuzüglich aufgelaufener Zinsen durch Ausgabe von Aktien zum
Marktpreis zurückzuführen. Es ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt offen, ob die
Gesellschaft diese Ermächtigung auch tatsächlich ausnutzen wird.
Voraussichtlich wird die Gesellschaft bei dieser Gelegenheit den Aktionären
ferner vorschlagen, die Satzung an die seit 1. November 2005 geänderten
aktienrechtlichen Vorschriften anzupassen.
PrimaCom AG
Der Vorstand
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Ende der Mitteilung euro adhoc 13.12.2005 13:49:29
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Quelle: dpa-AFX