www.test.de/ABC-fuer-Anleger-Delisting-1025240-0/
Ansonsten sieht das Börsenrecht für den Fall eines totalen Börsenabschieds ein Abfindungsangebot vor. Dann liegt die Entscheidung beim Anleger, ob er das Angebot annehmen will und aussteigt oder ob er weiter an der Gesellschaft beteiligt sein möchte. Aber Vorsicht: „Wer das Angebot nicht annimmt, wird zu einem Aktionär einer nicht mehr börsennotierten Gesellschaft“, warnt die DSW. Er muss damit rechnen, dass er seine Aktien später kaum verkaufen kann, weil sie nur wenig gehandelt werden.
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