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Gigaset ab 2011 - Informativ und immer am Ball ..


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Gigaset AG 0,0222 € -19,57% Perf. seit Threadbeginn:   -99,44%
 
Smart Investor:

Goldins Besitzanteil 55,39% vor Joint Venture Swap

 
06.01.14 18:30
Goldin hat innerhalb der Weiteren Annahmefrist weitere 4,93% angedient bekommen, der Besitzanteil beträgt 55,39%. Insgesamt haben damit 10,22%, d.h. 9.854.082 Aktien das Angebot angenommen, bezogen auf das GK vor den KE knapp 20%.

Nicht bekannt ist, ob bereits die i.A. über Equinet gekauften vermutlich rund 4 Mio. Aktien via vermuteter Kick-Back-Vereinbarung angedient worden sind oder nicht meldepflichtig später angedient werden.

Weitere mindestens 30 Mio., voraussichtlich aber 170 Mio. folgen über die Umwandlung von Anteilen am neuen Joint Venture gemäss Investorenvereinbarung.
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solides_halbw.:

@ smart investor

 
06.01.14 18:42
mag ja alles sein. Bist Du denn noch investiert? Wenn ja, frage ich mich warum...
Waere ja inkonsequent bei der These vom Cap bei 1. Denn nur Risiko nach unten und keine Chance nach oben...  das wohl schlechteste Investment
Antworten
solides_halbw.:

ergänzung

 
06.01.14 18:44
für mich ist gigaset ein lohnenswertes Investment. Elements scheint gut anzulaufen, die Bertungen bei Amazon sind auch ganz okay. Wenn jetzt bald die neuen Sensoren an den Start gehen steigt auch der Nutzen und die Anwendbarkeit.  
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Smart Investor:

@solides_halbw.

 
06.01.14 19:00
Ich bin nicht mehr investiert. Da Goldin faktisch das WpÜG beugt und damit sehr grenzwertig die anderenfalls z.G. der Altaktionäre gegebene Notwendigkeit von Käufen am Markt "legal" vermeidet können sie nahezu beliebig junge Aktien schaffen, zumindest ausreichend, um den BuG (Beherrrschung- und Gewinnabführungsvertrag) zu erzwingen.

Damit ist es für Goldin billiger, junge Aktien zu EUR 1,000 zu schaffen als diese zu einem höheren Kurs am Markt zu kaufen. Ich erwarte dass Goldin dies zeitnah durchführt angesichts des aktuellen Kursniveaus.

Ab welchem Besitzstand kann eigentlich ein Delisting gegen den Willen der Altaktionäre erzwungen werden?
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solides_halbw.:

delisting

 
06.01.14 19:06
einfache Mehrheit auf der HV.
de.wikipedia.org/wiki/Delisting
Wenn die das vorhaben brauchen die erst mal eine außerordentliche HV.
Antworten
solides_halbw.:

meldepflichten

 
07.01.14 15:34
Interessant unter news sind einige stimmrechtsanteilmeldungen zu finden.
wenn ich diese richtig interpretiere haben mehrere investoren (maven) am 19.12 jeweils ueber 3% an ggs gehalten...
Und diese am 31.12 jeweils komplett abgebaut. Das diese meldung erst jetzt erfolgt (vorgeschrieben lt wpgh sind vier handelstage aus meiner sicht der 2.1.14) passt ins bild...  hier wird -und da muss ich smart investor recht geben- sehr lax mit dem wphg umgegangen. Eigentlich ein fall fuer die bafin.
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solides_halbw.:

aber immerhin

 
07.01.14 15:36
Zeitnaher als der doppeldoktor...;-)
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blacksoon:

Investoren?

 
07.01.14 15:52
Wo siehst du denn mehrere Investoren?
Das ist genau 1 Investor, der nicht mal ein Monat 3,12% hatte und wohl auf eine kurzfristige Kursexplosion nach der außerordentlichen HV gehofft hatte.
Antworten
solides_halbw.:

3x mavin

 
07.01.14 15:59
Maven sec. london, maven trading london und maven sec malta...
fuer mich somit mehrere investoren und insgesamt fast 10% der aktien
Antworten
blacksoon:

ne...

 
07.01.14 16:07
das sind Gesamt nur 3,12%

Sonst hätte Goldin schon locker 200% :D
Antworten
solides_halbw.:

warum

 
07.01.14 16:13
Dann drei meldungen zu jeweils 3,12%...? Macht doch sonst keinen sinn... aber ist ja eh nicht mehr relevant
Antworten
Smart Investor:

Maven

 
07.01.14 16:33
Eventuell der von Goldin für die wochenlangen XETRA-Aufkäufe mandatierte Dinestleister, der die Stücke dann ggf. doch noch en block vor Ultimo angedient hat via Kick-Back-Vereinbarung lt. SdK, jedoch hätten dann sehr wenige Dritte angedient, daher wohl ziemlich unwahrscheinlich und Equinet hat gekauft und noch nicht innerhalb der Frsit angedient. Muss Goldin wegen AR-Mandaten bei ansonsten fehlender Verpflichtung mangels Schwellenwertüberschreitung dies dann doch melden?
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solides_halbw.:

mmn

 
07.01.14 16:44
nicht, da sie zwar als repraesentanten von goldin sitzen aber nur melden muessen wenn sie privat aktien kaufen/verkaufen...
Antworten
Smart Investor:

Maven

 
07.01.14 16:48
Der kontinuierliche Aufkäufer muss m.E. auch eine meldepdlichtige Size überschritten haben, m.E. deutlich über 3 Mio., aber deutlich unter 4 Mio., somit spricht viel für Maven, da ansonsten Equinet gegen das WpHG verstossen hätte mangels Meldung und Maven kaum OTC eine solche Size zusammengekauft haben dürfte. Annahme: kein Besitzstand vor dem Übernahmeangebot. Sie werden auch nicht über EUR 1 gezahlt haben und OTC hätte niemand für unter EUR 1 solche Blöcke angedient, also wird Maven von Goldin mandatiert worden sein und dann wäre das Ergebnis der weiteren Annahmefrist hierum zu reduzieren, da börslich erworben und nicht angedient, wobei es im Endeeffekt keinen Unterschied gemacht hätte.
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blacksoon:

Volumen

 
07.01.14 17:24
Das Volumen erreicht scheinbar einen neuen Tiefpunkt.

Ich hoffe und freue mich auf positive Nachrichten zum neuen Geschäftsfeld. Hoffen wir, dass Goldin bald fürs Erste fertig hat und der Vorstand positive Meldungen (falls vorhanden) auch nach außen durchsickern lässt.
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kaminholzhoof:

Verkauf Löw 12/2013

 
08.01.14 08:58
Wie kann Löw im Dez '13 zum angegebenen Kurs €3,.. verkaufen?
Fehler im System oder...?
Antworten
Smart Investor:

Löw

 
08.01.14 09:19
hatte bereits 2011 verkauft, dies aber gesetzwidrig nicht gemeldet! Er dürfte seit 2011 vollständig glatt sein und keine Aktien mehr besessen haben. Dies stellt eine Täuschung der Bereichsöffentlichkeit über die Aktionärsstruktur dar, der Fehler war auch im Angebotsprospekt von Goldin, niemand war informiert worden!
Antworten
cloudatlas:

@smart

 
08.01.14 09:33
und das ist doch die große Sauerei. Wäre die Stimmrechtsmitteilung in 2011 erfolgt, dann hätte der ein oder andere die Finger von GGS gelassen.

Das solche Herrschaften aber auch damit durchgekommen, kann ich nicht nachvollziehen, denn  für mich ist das bewußte Täuschung und letztendlich Betrug!

Aber interessieren tut es niemand.
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wes4:

Hat jemand Löw der Bafin gemeldet,

 
08.01.14 09:41
wäre höchste Zeit!
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Smart Investor:

@cloudatlas

 
08.01.14 09:50
Korrekt! M.W.n. bestand zum damaligen Zeitpunkt gesetzliche Meldepflicht, somit ist dies ein Bussgeldtatbestand.
Hat jemand so etwas bereits einmal der BAFin gemeldet? Was muss man da genau tun? Müsste dies nicht eigentlich auch GGS selbst tun?
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solides_halbw.:

bafin

 
08.01.14 10:10
Hatte mal ir wegen des themas angeschrieben, die verweisen an das bafin, werden demnach mmn nichts unternehmen...
0228/29970299 ist das verbrauchertelefon falls jemand das Ganze melden moechte.
Antworten
Smart Investor:

BAFin-Antwort bei angezeigter Marktmanipulation

 
08.01.14 10:13
In einem anderen Fall hat ein ausländischer Anbieter vorsätzlich nach offensichtlichem Frontrunning vollkommen falsche Informationen zu einem extrem illiquiden WP in einem kostenlosem "Börsenbrief" veröffentlicht, um die Nachfrage und damit den bezahlten Kurs zu treiben, um mit diesem illegal erzielten Gewinn abladen zu können zum Schaden gutgläubiger Dritter.

Wenn ich mich auf die nachträgliche Meldung beziehe hätte ich hieraus eine direkte Ansprechpartnerin bei der BAFin. Ggf. läuft bereits ein Ordnungswidrigkeitenverfahren von Amts wegen aufgrund der Verspätung.

Hat jemand Löws DD-Link oder Text, dann könnte ich Anzeige erstatten?


...............................................................
Ihr Schreiben zu ... habe ich aufgenommen und werde es auf den Tatbestand der Marktmanipulation prüfen. Zur Bearbeitung wurde das Aktenzeichen ...  vergeben. Aufgrund gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten darf ich Ihnen keine Informationen über Fortschritt oder Ergebnis der Prüfung mitteilen.

Eine Marktmanipulation liegt vor, wenn unrichtige oder irreführenden Angaben über bewertungserhebliche Umstände gemacht werden; bei rechtswidrigem Verschweigen bewertungserheblicher Umstände; durch Geschäfte und Aufträge, die geeignet sind, irreführende Signale für Angebot, Nachfrage oder den Börsenpreis zu geben oder die ein künstliches Preisniveau herbeiführen; sowie sonstigen Täuschungshandlungen, die geeignet sind, auf den Börsenpreis eines Finanzinstrumentes einzuwirken. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich in § 20a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

Manipulationshandlungen können Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sein. Entscheidend hierfür ist, dass der Börsenpreis durch Marktmanipulationen beeinflusst wurde. Eventuelle Ordnungswidrigkeiten werden durch die BaFin selbst verfolgt. Beim Verdacht auf eine Straftat gebe ich den Vorgang nach abgeschlossener Prüfung an die Staatsanwaltschaft ab, welche das Ermittlungs­verfahren durchführt und ggf. Anklage erhebt.

Weitere Hinweise, die dazu beitragen sollen, sich vor unseriösen Angeboten zu schützen, finden Sie in den Broschüren der BaFin unter www.bafin.de - Verbraucher (Links anbei):

Achtung: Marktmanipulation! (PDF, 62KB)
Antworten
solides_halbw.:

dd meldung

 
08.01.14 10:15
Finanzen.net/insidertrades/gigaset
Antworten
Smart Investor:

Angerufen, muss per @ an poststelle@bafin.de

 
08.01.14 10:17
Antworten
solides_halbw.:

daumen hoch

 
08.01.14 10:20
fuer so viel initiative... auch wenn es den investierten nichts bringt ist es wichtig, dass verhalten a la dr. dr. geahndet wird...
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