Geschädigte Klein-Aktionäre, kaum Gesetzesschutz


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monique:

Geschädigte Klein-Aktionäre, kaum Gesetzesschutz

 
18.05.01 09:57
Geschädigte Klein-Aktionäre:
Kaum Schutz durch Gesetze  

Wenn Insider ihre Schäfchen ins Trockene bringen, bleiben Klein-Aktionäre im Regen stehen.  Wenn eine Aktiengesellschaft in Schwierigkeiten gerät, verlieren vor allem die Kleinaktionäre oft ihr Geld.

Insider selten vor Gericht

Insidergeschäfte sind verboten. Wer erwischt wird, muss mit empfindlichen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen rechnen. Doch die Zahl der aufgedeckten Fälle ist dürftig. Für eine Verurteilung sind meist umfangreiche Ermittlungen erforderlich. Bevor die Strafverfolgungsbehörden aktiv werden, untersucht das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel verdächtige Kursbewegungen. Doch die Behörde hat gerade mal 140 Beschäftigte und noch eine ganze Reihe weiterer Aufgaben.

Tricks schönen die Bilanz

Auch einige Aktiengesellschaften spielten ihren Anteilseignern übel mit: Kaum waren die Aktien an der Börse verkauft, kamen die ersten Gewinnwarnungen. Mit mehr oder weniger erlaubten Bilanzierungstricks wird vor der Emmission der Unternehmenswert schöngerechnet. Selbst Börsen-Giganten wie die Telekom mussten einräumen, dass in früheren Bilanzen weit überhöhte Werte für die unternehmenseigenen Immobilien veranschlagt waren.

Kein Schadensersatz

Geschädigten Anlegern bleibt oft nicht mal der Weg zum Zivilgericht. Unternehmen sind verpflichtet, mit so genannten Ad-hoc-Mitteilungen unverzüglich über kursrelevante Daten zu informieren. Bei Versäumnissen gegen diese Pflicht droht zwar ein Bußgeld. Die Aktionäre allerdings gehen leer aus. Das Gesetz über den Wertpapierhandel schließt Schadensersatzansprüche ausdrücklich aus.

Tipps zum eigenen Nutzen

Dem Bundesamt für Wertpapierhandel sind auch weitere Kursmanipulationen ein Dorn im Auge. So haben Anlagetipps im Internet oft nur einen einzigen Zweck: Nachfrage für Aktien erzeugen, von denen der Tippgeber selbst welche hat. Wenn die Kurse steigen, werden die Papiere schnell verkauft. Otto Normal-Aktionär guckt wieder in die Röhre.
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monique:

Kursmanipulation bei ARIVA

 
18.05.01 10:52
Dem Bundesamt für Wertpapierhandel sind auch weitere Kursmanipulationen ein Dorn im Auge.

So haben Anlagetipps im Internet oft nur einen einzigen Zweck: Nachfrage für Aktien erzeugen, von denen der Tippgeber selbst welche hat.

Wenn die Kurse steigen, werden die Papiere schnell verkauft. Otto Normal-Aktionär guckt wieder in die Röhre.

Ich glaube nicht, daß man mit einem Tipp bei ARIVA die Kurse beeinflussen kann!

Gruß Monique
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leilaa:

hat das bundesamt für wertpapierhandel

 
18.05.01 11:08
eigentlich eine homepage?
wo frau und man sich infomationen zu verschiedene
fälle einholen kann.

mfg
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kalle4712:

in den USA besserer Schutz?

 
18.05.01 11:14
Als ich noch in deutsche Aktien investiert habe, bin ich damit regelmäßig auf die Nase gefallen. Ich glaube, die verfügbaren Informationen taugten nicht viel, waren evtl. sogar manipuliert oder einfach falsch.

Seit ich in den USA investiere, fahre ich wesentlich besser. Möglicherweise ist der Gesetzgeber dort ja restriktiver, wenn es um die Manipulation des Anlegerverhaltens geht, so dass die Informationen zuverlässiger sind.
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monique:

Leilaa: hier die Homepage:

 
18.05.01 11:18
Link zu Bundesamt für Wertpapierhandel:
www.bawe.de/
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leilaa:

danke,@monique

 
18.05.01 11:26
grins habe eben auch mal die idee gehabt ne suchmaschine zu verwenden.
habe es auch gerade gefunden.

aber doch vielen dank

mfg
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