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Frage zur Grundsteuer. Wer kann helfen?


Beiträge: 22
Zugriffe: 7.046 / Heute: 1
monique:

Frage zur Grundsteuer. Wer kann helfen?

 
23.10.01 16:02
Ein Kollege hat sich 1998 eine neue Wohnung gekauft. Dann hat er bis 2001 nie eine Grundsteuerrechnung erhalten, da eine Auflassungsvormerkung eingetragen war und jetzt plötzlich nach der Auflassung eine Grundsteuernachforderung für 3 Jahre erhalten.

Bis zur Auflassung war die Wohnbaugesellschaft im Grundbuch eingetragen. Muß dann nicht die Wohnbaugesellschaft die Grundsteuer bis zur Auflassung bezahlen?

Habe ihm gesagt bei ARIVA gibt es kompetente Leute. Mal sehen, ob einer Bescheid weiß?

Gruß Monique
Antworten
DarkKnight:

Das Finanzamt irrt sich nie

 
23.10.01 16:04
außer beim Erlaß von Steuerforderungen, meist gegenüber bayerischen Unternehmen
Antworten
db24.de:

schau mal hier

 
23.10.01 16:05
www.bfd.bund.de/dsvonaz/g14.html
Antworten
monique:

Da steht nichts zu diesem Fall drin! o.T.

 
23.10.01 16:10
Antworten
CrashPanther:

@monique

 
23.10.01 16:14

Die Grundsteuer ist ab Kaufdatum fällig.
Die Auflassungsvormerkung dient nur zu dem Zweck,
dass die Immo nicht anderweitig veräußert wird.
Selbst, wenn es, aus welchen Gründen auch immer,
drei Jahre bis zur Eintragung ins Grundbuch gedauert
hat, muß Dein Kollege ab dem Zeitpunkt des Erwerbs
zahlen. Habe auch gerade vor zwei Wochen meine
Grundsteuerfestsetzung erhalten und muß jetzt DM 1600
nachzahlen, der Kauf war aber aber schon im Dezember
1999 notariell beurkundet worden.
Da kommt Dein Kollege wohl nicht umher zu zahlen,
ansonsten kriegt er einen Versäumniszuschlag
berechnet.

Good times
CP
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monique:

CP: ab Kaufdatum oder Wohnungsübergabe?

 
23.10.01 16:17
Die Grundsteuer wird aber immer ab 01.01. berechnet.
Antworten
Reila:

Grundsteuerpflicht ab Nutzen- und Lastenübergang. o.T.

 
23.10.01 16:18
Antworten
DarkKnight:

Nutzen- und Lastenübergang ist der notarielle

 
23.10.01 16:19
Kaufvertrag ... wie gesagt, das Finanzamt hat immer Recht.
Antworten
CrashPanther:

DK hat's schon gesagt.

 
23.10.01 16:26

Das Datum des notariellen Kaufvertrag ist maßgebend.
Ich hatte am 18.12.1999 gekauft wurde aber ab 01.01.2000
steuerlich veranlagt. Habe den Bescheid gerade vorliegen :-).

Good times
CP
Antworten
Wärnä:

stimmt aber nicht ganz!

 
23.10.01 16:28
Es gilt der Übergang Nutzen und Lasten, also das Übergabedatum!
Bei unserem Neubau z.B. wurde der Notarielle (Bau-)Vertrag im Herbst 1999 geschlossen, die Übergabe war im August 2000.
Jetzt gerade den 1. Grundsteuerbescheid bekommen. Berechnet wird die ab August 2000, also NICHT ab dem Datum des notariellen Vertrages, sondern ab dem Übergabedatum!
Antworten
CrashPanther:

Nachtrag

 
23.10.01 16:30

Dein Kollege kann, sofern er einen hat, die Grundsteuer komplett
auf seinen Mieter - natürlich auf die Mietdauer umgerechnet -
umlegen, auch rückwirkend bis zu einem Jahr ab Zeitpunkt des
Bekanntwerdens der anrechenbaren Kosten, d.h. ab Eingang des
Grundsteuerbescheides.

Good times
CP
Antworten
monique:

CP: Du wirst immer besser. Wünsche Dir

 
23.10.01 16:32
viele Grüne!
Antworten
CrashPanther:

@Wärnä

 
23.10.01 16:34

Du hast Recht, Deine Immo war ja erst im Aug 2000 fertig.
Aber wenn Du eine fertig gestellte Immo erwirbst, ist
der not. Kaufvertrag maßgebend. Bei Immobilien, die noch
gar nicht gebaut oder im Bau sind, verzögert sich der
Eigentumsübergang bis zur Fertigstellung.
Bei Teilungserklärungen bei WEGs ist das ein wenig anders.

Good times
CP
Antworten
Zephanja:

um es ganz genau zu sagen

 
23.10.01 16:43
gilt bei Neubauten nicht das Datum der Fertigstellung, sondern das Datum der Abnahme durch den Erwerber, welches idR nach Baufertigstellung liegt.
Antworten
monique:

Danke an alle! o.T.

 
23.10.01 16:48
Antworten
CrashPanther:

@Zephanja

 
24.10.01 14:33

Von der Annahme, dass der Bauherr das Objekt vom Hersteller abnimmt,
ging ich natürlich bei meiner Aussage aus ;-) .

Good times
CP
Antworten
monique:

Die Aussage des Finanzamtes

 
24.10.01 14:42
Der Kollege hat zur Sicherheit beim Finanzamt angerufen:

Die Grundsteuerpflicht in Deutschland beginnt mit dem 01.01. des Jahres, das nach der Bezugsfertigkeit(=Übergabe) liegt. Der tatsächliche Einzugstermin spielt keine Rolle.
Antworten
Boersiator:

Neuer solzer Grundstücksbesitzer! :-)

 
24.10.01 14:49
Hi!
Ich habe nächste Wochen einen Termin beim Notar und werde ein ca. 800 m2 Baugrundstück vollerschlossen kaufen.
Kennt jemand sites, die anhand von Rahmendaten eine ungefähre Wertermittlung berechnen können?
der Adressen, wo man dies unverbindlich durchführen lassen kann?

Thanks in advance!

Gruß,
Boersiator
Antworten
tDON:

@ boersiator

 
24.10.01 14:57
Hi,

von wem kaufst Du das Grundstück? Privat?
Nun dann frag beim Bauamt nach, die wissen in der Regel die Durchschnittspreise für das jeweilige Gebiet in der Region.

Ansonsten sind Nachbarn sehr hilfreich - ist wahrscheinlich die beste Art der Infobeschaffung. Dort kannst Du auch erfahren wie Grundstücke vor ein paar Jahren gehandelt wurden - ansonsten gilt wie an der Börse nur ANGEBOT + NACHFRAGE.

Viele Glück
Antworten
Boersiator:

@tdon

 
24.10.01 15:02
Hi,
ich kaufe das Grundstück meinen Großeltern ab - bekomme Enkel-Sonderpreis! ;-)
Wir haben hier m2-Preis von ca. 125 DM erschlossen und 105 unerschlossen.
ich habe mit dem Bauland konkret nichts vor und will es erstmal als Kapitalanlage nutzen. Die m2-Preise steigen hier jedes Jahr sehr gut an; in 10 Jahren nach der Speku-Steuer können das gut und gerne 140-150 DM je m2 erschlossen werden.
Also eine sichere und gute Anlage - zudem das grundstück in einem Neubauviertel auf dem Land ist und nur noch wenige Grundstücke käuflich zu erwerben sind.

Gruß und Danke

Boersiator
Antworten
Reila:

@boersiator @monique

 
24.10.01 16:22
boersiator, Vorsicht beim Enkelsonderpreis. Die Gemeinde hat ein Vorkaufsrecht. Außerdem wird Grunderwerbsteuer fällig. Den Bodenrichtwert erfährst Du beim Gutachterausschuß. Den gibt es in jeder Gemeinde. Dort werden die Kaufverträge gesammelt und ein "Richtwert" für jedes Grundstück festgelegt. Dabei orientieren die sich die jeweils an der ortsüblichen Grundstücksgröße. Der Gutachterausschuß gibt auch telefonisch Auskunft. Der Wert eines konkreten Grundstücks wird meist etwas vom Richtwert abweichen, da der Richtwert ja in die Vergangenheit weist. Außerdem hängt der tatsächliche Kaufpreis von aktuellem Angebot und Nachfrage, Erschließung, ggf. notwendigem Abriß etc. ab. Einen Hinweis auf die Kaufpreiswünsche der Verkäufer erhälst Du im Immobilienteil der Tagespresse.

@monique: Die Finanzämter haben die Steuer für das laufende Jahr schon gegen den bisherigen Eigentümer festgesetzt. Die Festsetzung gegen den neuen Eigentümer erfolgt deshalb zum 01.01. des Folgejahres. Das Finanzamt erhält immer, was es will. Denn für rückständige Steuern und döffentliche Abgaben haftet ja das Grunstück. Käufer und Verkäufer eines Grundstücks (oder einer Wohnung) vereinbaren aber einen Nutzen- und Lastenübergang. In diesem Augenblick geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auch die Pflicht zur Grundsteuerzahlung über. Der Verkäufer kann also zuviel gezahlte Grundsteuer zivilrechtlich beim Käufer zurückfordern. Das sind in aller Regel die Steuern vom Tag der Übergabe bis zum 31.12. des laufenden Jahres. Meist wird das aber aus Unwissen nicht gemacht.

R.
Antworten
Boersiator:

@Reila - leider falsch!

 
07.11.01 22:34
Also, mittlerweils ist der Kauf abgeschlossen ...
Als Enkelsohn bezahlt ich KEINE Grunderwerbssteuer!
Die Kosten des Notars haben sich mit ca. 460 Dm auch im grünen Bereich gehalten.
Ein Vorkaufsrecht der Gemeinde - NEIN! Lt. Stadt XXX kein Vorkaufsrecht - hey, sowas wäre jawohl auch der Hit schlechthin!

Gruß,
Boersiator


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