Ein Kollege hat sich 1998 eine neue Wohnung gekauft. Dann hat er bis 2001 nie eine Grundsteuerrechnung erhalten, da eine Auflassungsvormerkung eingetragen war und jetzt plötzlich nach der Auflassung eine Grundsteuernachforderung für 3 Jahre erhalten.
Bis zur Auflassung war die Wohnbaugesellschaft im Grundbuch eingetragen. Muß dann nicht die Wohnbaugesellschaft die Grundsteuer bis zur Auflassung bezahlen?
Habe ihm gesagt bei ARIVA gibt es kompetente Leute. Mal sehen, ob einer Bescheid weiß?
Gruß Monique
Bis zur Auflassung war die Wohnbaugesellschaft im Grundbuch eingetragen. Muß dann nicht die Wohnbaugesellschaft die Grundsteuer bis zur Auflassung bezahlen?
Habe ihm gesagt bei ARIVA gibt es kompetente Leute. Mal sehen, ob einer Bescheid weiß?
Gruß Monique