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Frage: INSOLZENZ und Eigentumsvorbehalt


Beiträge: 5
Zugriffe: 437 / Heute: 1
Boersiator:

Frage: INSOLZENZ und Eigentumsvorbehalt

 
28.12.01 22:39
Hallo Spezis,
aus gegebenen Anlaß beschäftigt mich folgende Situation seit Weihnachten:

Meine Firma, ich bin dort als Freelancer auf selbstständiger Basis tätig, hat zum 10.12.2001 einen Involzenzantrag gestellt. Aktuell wird mit dem Insolvenzverwalter verhandelt, obn man die Firma nicht doch noch auf irgendeiner Art und Weise retten kann.

Mein Problem: Ich habe noch 2 offene Rechnungen/Forderungen an die Firma!
Leider habe ich zuvor keine AGBs mit der Firma vereinbart, in denen der erweiterte Eigentumsvorbehalt Anwendung findet.
Natürlich habe ich unter jeder den Zusatz "Eigentumsvorbehalt: Alle Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers" fixiert.
Doch eben diese rechnungen mit diesem Zusatz beziehen sich logischerweise auf Hardware und die REchnungen sind alle bezahlt.
Die offenen Rechnungen sind aus Dienstleistungen beim Kunden vor Ort!

Nun weiß ich aber auch, daß es einen erweiterten Eigentumvorbehalt gibt!
Eigentumsvorbehalt: Alle Artikel, aus dieser Rechnungen und allen vorherigen rechnungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlungen eigentum des Verkäufers.

Hm, wer weiß, ob es diesen Eigentumsvorbehalt in dieser oder ähnlichr Form gibt und ob dieser verbindlich ist?

Irgendwie muss ich an mein Geld kommen!

Thanks in advance!

Gruß,
Boersiator

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DarkKnight:

Harter Stoff für diese Uhrzeit ... ehe man lange

 
28.12.01 22:47
Ausführungen macht: unterhalte Dich nochmal mit dem Insolvenzverwalter, inwieweit Banken oder Mitarbeiter vorrangig berechtigt sind (Normalfall) und dann laß Deinen Quotenanteil schätzen (i. d. R. 0 bis 5%) und dann überleg Dir, ob das die Mühe wert ist, sich ausgerechnet hier informieren zu wollen. Auf jeden Fall auf die "Liste" setzen lassen ...
Antworten
Boersiator:

@darkknight

 
28.12.01 23:09
Danke für Deine Antwort! Bin positiv überrascht, ausgerechnet von Dir ein Kommentar zu bekommen.
Auf die Liste setzen lassen ist selbstverständlich!
Meine Frage zielt genau auf den Eigentumsvorbehalt.

Gruß,
Boersiator
Antworten
DarkKnight:

Ich habe selbst schon mal an der Abwicklung

 
28.12.01 23:13
eines Konkurses mitgewirkt. Es gibt zahllose Formen der Übereignung, auch Anwartschaftsrechte u. ä. ... wenn man nicht im Detail steckt, hat es keinen Sinn darüber zu reden.

Übrigens, vergiß die AGB's, die sind durch die Rechtssprechung de facto ausgehebelt, nur noch Makulator.

Der Fall damals hat sich insg. über 5 Jahre hingezogen, deshalb mein Hinweis auf die Frage, ob es sich wirklich lohnt.
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Boersiator:

Mako oder Maku? ;-) o.T.

 
28.12.01 23:52
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