Hallo Spezis,
aus gegebenen Anlaß beschäftigt mich folgende Situation seit Weihnachten:
Meine Firma, ich bin dort als Freelancer auf selbstständiger Basis tätig, hat zum 10.12.2001 einen Involzenzantrag gestellt. Aktuell wird mit dem Insolvenzverwalter verhandelt, obn man die Firma nicht doch noch auf irgendeiner Art und Weise retten kann.
Mein Problem: Ich habe noch 2 offene Rechnungen/Forderungen an die Firma!
Leider habe ich zuvor keine AGBs mit der Firma vereinbart, in denen der erweiterte Eigentumsvorbehalt Anwendung findet.
Natürlich habe ich unter jeder den Zusatz "Eigentumsvorbehalt: Alle Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers" fixiert.
Doch eben diese rechnungen mit diesem Zusatz beziehen sich logischerweise auf Hardware und die REchnungen sind alle bezahlt.
Die offenen Rechnungen sind aus Dienstleistungen beim Kunden vor Ort!
Nun weiß ich aber auch, daß es einen erweiterten Eigentumvorbehalt gibt!
Eigentumsvorbehalt: Alle Artikel, aus dieser Rechnungen und allen vorherigen rechnungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlungen eigentum des Verkäufers.
Hm, wer weiß, ob es diesen Eigentumsvorbehalt in dieser oder ähnlichr Form gibt und ob dieser verbindlich ist?
Irgendwie muss ich an mein Geld kommen!
Thanks in advance!
Gruß,
Boersiator
aus gegebenen Anlaß beschäftigt mich folgende Situation seit Weihnachten:
Meine Firma, ich bin dort als Freelancer auf selbstständiger Basis tätig, hat zum 10.12.2001 einen Involzenzantrag gestellt. Aktuell wird mit dem Insolvenzverwalter verhandelt, obn man die Firma nicht doch noch auf irgendeiner Art und Weise retten kann.
Mein Problem: Ich habe noch 2 offene Rechnungen/Forderungen an die Firma!
Leider habe ich zuvor keine AGBs mit der Firma vereinbart, in denen der erweiterte Eigentumsvorbehalt Anwendung findet.
Natürlich habe ich unter jeder den Zusatz "Eigentumsvorbehalt: Alle Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers" fixiert.
Doch eben diese rechnungen mit diesem Zusatz beziehen sich logischerweise auf Hardware und die REchnungen sind alle bezahlt.
Die offenen Rechnungen sind aus Dienstleistungen beim Kunden vor Ort!
Nun weiß ich aber auch, daß es einen erweiterten Eigentumvorbehalt gibt!
Eigentumsvorbehalt: Alle Artikel, aus dieser Rechnungen und allen vorherigen rechnungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlungen eigentum des Verkäufers.
Hm, wer weiß, ob es diesen Eigentumsvorbehalt in dieser oder ähnlichr Form gibt und ob dieser verbindlich ist?
Irgendwie muss ich an mein Geld kommen!
Thanks in advance!
Gruß,
Boersiator