Frage an Lebensvers. experten....

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megalowflyer1:

Frage an Lebensvers. experten....

 
03.09.03 13:12
Hi @ all
Wann kann man eine LV eigendlich kündigen? Innerhalb der ersten 14 Tage nach Antragsunterzeichnung ist klar, aber geht das auch innerhalb einer Frist nach Zusendung des Versicherungsscheins?
Wenn ich jetzt einen Antrag unterschreibe, die LV aber erst am 01.12.03 beginnen soll, wann kann ich spätestens kündigen?
Für Antworten mit Sachverstand bin ich sehr dankbar.
Gruß megalow
schläfer:

Meiner Meinung nach...

 
03.09.03 13:27
kannst du bis zum Erhalt der Polizze jederzeit vom Vertrag zurücktreten (nicht kündigen), auch ohne Angabe von Gründen..

Weiters kommt es wahrscheinlich drauf an, ob der Vertrag in den Geschäftsräumlichkeiten des Versicherers oder z.B. bei dir zu Hause unterzeichnet wurde. (Konsumentenschutzgesetz)

So long

Schläfer
teppich:

nur mal so am rande...

 
03.09.03 13:37

warum unterschreibst du, wenn du gar keine LV willst?
lasst ihr euch alles aufquatschen?

wen ich etwas abschließen will, unterschreibe ich, aber dann will ich auch.
wenn nicht, kan der quasseln was er will, ich frag ihn alle 5min., ob er weiß, daß
das nutzlos ist...

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MfG Teppich (immer schön draufbleiben)
graziani31:

Zugegebener Maßen bin ich wohl

 
03.09.03 13:43
nicht mehr "ganz up to date", was Verträge betrifft, aber wenn ich mich recht erinnere (ist in den 90ern gewesen), dann hast Du noch einmal 14 Tage ab Erhalt der Police Zeit, vom Vertrag zurückzutreten bzw. ihn zu widerrufen.

Gruß
graziani
Jones Dow:

Lebensversicherung

 
03.09.03 13:47
Nach EU kannst Du die Lebensvers. oder Rentenversicherung innerhalb des 1. Jahres von Beginn an stornieren auf Grund, daß Du die Police nicht erhalten hast.
Kannst Du nur machen wenn der Vertreter die Police nicht persönlich gebracht oder Dich danach gefragt hat und Du ihm den Erhalt bestätigt hast machen.
Danach sagt das Gericht, daß es Dir auffallen hätte müssen.
Es müssen sämtliche Beiträge die gezahlt wurden in dem Jahr zurückgezahlt werden + Eckzins.
megalowflyer1:

Danke euch allen für die guten und netten

 
05.09.03 13:22
Antworten!
Ich überlege, ein ausländisches Gewerbeobjekt mit Hilfe eines Fristenkongruenten Refi.-darlehns zu erwerben....deshalb die LV. Kann aber sein, das mir im Ausland noch was auffält, so dass ich dann doch nicht kaufen will. Trotzdem brauche ich aber für die Finanzierung die LV, um sie der Bank zu zeigen.
however - vielen Dank
grüsse von megalow
Kritiker:

@ megalow, habe vor 30 Jahren

 
05.09.03 14:15
LV's verkauft. Deshalb verstehe ich Deine Fragenotwendigkeit kaum, denn was Du wissen willst, steht alles im Vertrag und den solltest Du vor Abschluß lesen - auch das Kleingedruckte! Aber mit einer neuen LV kannst Du nichts finanzieren, sondern nur mit einer Risiko-Lv Dein Leben absichern und damit Deine Zahlungsfähigkeit.
Das von Dir geschilderte Projekt scheint mir aber leicht unseriös - unüblich.
Deshalb sei vorsichtig! - Kritiker.
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