PRESSEMITTEILUNG
F.A.M.E. AG beantragt einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Börse AG
München, 05.11.2001: Die F.A.M.E. Film & Music Entertainment AG (WKN 518 510) hat beim Landgericht Frankfurt am Main den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Deutsche Börse AG gestellt.
Ziel ist, dieser zu untersagen, die Erweiterung des Regelwerks Neuer Markt (Delisting-Regelungen) in Bezug auf F.A.M.E. ab dem 1. Oktober 2001 anzuwenden.
Dazu Stefan A. Duvvuri, Finanzvorstand von F.A.M.E., „Die Änderung des Regelwerks ist wenig geeignet, das Profil des Neuen Marktes als Börse für Wachstumsunternehmen zu schärfen. Wir halten die vorgeschlagene Änderung für unbillig, da sie den Ausschluß vom Neuen Markt auf unsachgemäße Kriterien, nämlich Marktkapitalisierung und Aktienkurs, gründet.“
Dazu komme das beabsichtigte zeitliche Inkrafttreten der Regeländerung: „Die F.A.M.E. AG hatte keinerlei Möglichkeit, das Delisting durch Beschlußfassung über Kapitalmaßnahmen im Rahmen einer Hauptversammlung abzuwenden.“
Die F.A.M.E. AG wird über den Ausgang des Verfahrens unverzüglich informieren.
Für weitere Informationen siehe Kontakt.
****
Guten Morgen allseits,
jetzt hat also auch FAME einen Antrag auf Verfügung gestellt.
Das der NUR POSITIV ausgehen kann, weil es genügend andere Fälle gibt, die auch positiv erledigt wurden, kann man sich bei FAME wohl beruhigt zurücklehenen.
Noch einmal: Das ist noch nicht die einstweilige Verfügung sondern nur der Antrag seitens FAME dazu! Hier kommt noch mehr!
mfg, airest
F.A.M.E. AG beantragt einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Börse AG
München, 05.11.2001: Die F.A.M.E. Film & Music Entertainment AG (WKN 518 510) hat beim Landgericht Frankfurt am Main den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Deutsche Börse AG gestellt.
Ziel ist, dieser zu untersagen, die Erweiterung des Regelwerks Neuer Markt (Delisting-Regelungen) in Bezug auf F.A.M.E. ab dem 1. Oktober 2001 anzuwenden.
Dazu Stefan A. Duvvuri, Finanzvorstand von F.A.M.E., „Die Änderung des Regelwerks ist wenig geeignet, das Profil des Neuen Marktes als Börse für Wachstumsunternehmen zu schärfen. Wir halten die vorgeschlagene Änderung für unbillig, da sie den Ausschluß vom Neuen Markt auf unsachgemäße Kriterien, nämlich Marktkapitalisierung und Aktienkurs, gründet.“
Dazu komme das beabsichtigte zeitliche Inkrafttreten der Regeländerung: „Die F.A.M.E. AG hatte keinerlei Möglichkeit, das Delisting durch Beschlußfassung über Kapitalmaßnahmen im Rahmen einer Hauptversammlung abzuwenden.“
Die F.A.M.E. AG wird über den Ausgang des Verfahrens unverzüglich informieren.
Für weitere Informationen siehe Kontakt.
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Guten Morgen allseits,
jetzt hat also auch FAME einen Antrag auf Verfügung gestellt.
Das der NUR POSITIV ausgehen kann, weil es genügend andere Fälle gibt, die auch positiv erledigt wurden, kann man sich bei FAME wohl beruhigt zurücklehenen.
Noch einmal: Das ist noch nicht die einstweilige Verfügung sondern nur der Antrag seitens FAME dazu! Hier kommt noch mehr!
mfg, airest