Stimmrechtsmitteilung des neuen Investors veröffentlicht sein, oder?
oder es haben mehrere Investoren zugeschlagen, die dann jeweils unter 3% geblieben sind....das könnte natürlich auch sein
Hier ein Auszug zu den gesetzlichen Fristen
In Deutschland ist diese Frist im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) streng geregelt. Sobald ein Investor eine gesetzliche Meldeschwelle (die niedrigste liegt bei 3 Prozent) erreicht oder überschreitet, gelten folgende Fristen:
• Die Abgabefrist: Der Investor muss die Stimmrechtsmitteilung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Handelstagen an das Unternehmen (Evotec) und zeitgleich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übermitteln.
• Fristbeginn: Die Frist beginnt in dem Moment, in dem der Investor Kenntnis davon erlangt, dass er die Schwelle überschritten hat (in der Regel mit dem rechtlichen Abschluss des Kaufvertrags). Das Gesetz greift hier mit einer scharfen Absicherung: Es wird unwiderleglich vermutet, dass der Investor spätestens zwei Handelstage nach dem eigentlichen Kauf Kenntnis erlangt hat.
• Was sind Handelstage? Als Handelstage zählen laut § 47 WpHG alle Kalendertage, die keine Samstage, Sonntage oder bundesweiten gesetzlichen Feiertage sind.
Fristberechnung für diesen konkreten Fall:
Da Abu Dhabi die Aktien laut SEC-Meldung am Donnerstag, den 9. Oktober 2026, veräußert hat, griff spätestens zwei Handelstage später (Montag, 12. Oktober) die gesetzliche Kenntnisvermutung. Zuzüglich der 4 Handelstage Bearbeitungszeit läuft die gesetzliche Frist zur Einreichung der Meldung spätestens im Laufe der kommenden Tage ab.
Die Veröffentlichungspflicht des Unternehmens:
Sobald der neue Investor diese Mitteilung bei Evotec eingereicht hat, ist das Unternehmen selbst gemäß § 40 WpHG verpflichtet, diese Information unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Handelstagen, über ein etabliertes Nachrichtenportal (wie die DGAP/EQS-Group) öffentlich für alle Marktteilnehmer bekannt zu machen.