2018-2019.
Zum ersten Mal beantragte Dobryaya Kompaniya am 15.03.2018 bei Gosgeonadr eine Sondergenehmigung für den Standort. Damals hieß die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Petro-Consulting, war im Besitz von Mykola Yesipenko (Kiew) und Oleg Bolshakov (Lemberg) und wurde von Ihor Kolomiets (Kiew) geleitet. Als tatsächlicher Eigentümer des Unternehmens wurde eine andere Person genannt (siehe unten).
Bald erfuhr die öffentliche Organisation "Avtomaidan Kyiv" von dem Antrag von Petro-Consulting (und der scheinbaren Absicht des Staatlichen Amtes für Geologische Erkundung, dem Antrag stattzugeben) und reichte beim Verwaltungsgericht Okrudnyi in Kiew Klage gegen die Behörde ein: Sie forderte, das Vorgehen des Staatlichen Amtes für Geologische Erkundung hinsichtlich der Prüfung des Antrags und der Erteilung einer Genehmigung für Dobroya ohne Versteigerung als rechtswidrig anzuerkennen und die Beamten zu verpflichten, das Grundstück zu versteigern.
Petro-Consulting ging zum Gegenangriff über: Es wandte sich an die OASK mit einem Antrag auf Sicherung des Anspruchs. Das Unternehmen forderte das Gericht auf, dem Staatlichen Geologischen Dienst zu verbieten, seinen Antrag auf eine Sondergenehmigung zurückzugeben, bis der Streit über die von Avtomaidan Kyiv eingereichte Klage in der Sache entschieden ist. Und die OASK untersagte: Seit dem 21.05.2018 (die Festlegung war bis zum 17.12.2019 gültig) hatte die Staatliche Geonadra kein Recht, eine Entscheidung über die Rückgabe des Antrags an den Antragsteller zu treffen.
Zum ersten Mal beantragte Dobryaya Kompaniya am 15.03.2018 bei Gosgeonadr eine Sondergenehmigung für den Standort. Damals hieß die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Petro-Consulting, war im Besitz von Mykola Yesipenko (Kiew) und Oleg Bolshakov (Lemberg) und wurde von Ihor Kolomiets (Kiew) geleitet. Als tatsächlicher Eigentümer des Unternehmens wurde eine andere Person genannt (siehe unten).
Bald erfuhr die öffentliche Organisation "Avtomaidan Kyiv" von dem Antrag von Petro-Consulting (und der scheinbaren Absicht des Staatlichen Amtes für Geologische Erkundung, dem Antrag stattzugeben) und reichte beim Verwaltungsgericht Okrudnyi in Kiew Klage gegen die Behörde ein: Sie forderte, das Vorgehen des Staatlichen Amtes für Geologische Erkundung hinsichtlich der Prüfung des Antrags und der Erteilung einer Genehmigung für Dobroya ohne Versteigerung als rechtswidrig anzuerkennen und die Beamten zu verpflichten, das Grundstück zu versteigern.
Petro-Consulting ging zum Gegenangriff über: Es wandte sich an die OASK mit einem Antrag auf Sicherung des Anspruchs. Das Unternehmen forderte das Gericht auf, dem Staatlichen Geologischen Dienst zu verbieten, seinen Antrag auf eine Sondergenehmigung zurückzugeben, bis der Streit über die von Avtomaidan Kyiv eingereichte Klage in der Sache entschieden ist. Und die OASK untersagte: Seit dem 21.05.2018 (die Festlegung war bis zum 17.12.2019 gültig) hatte die Staatliche Geonadra kein Recht, eine Entscheidung über die Rückgabe des Antrags an den Antragsteller zu treffen.