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EUROGAS ist gestartet


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Eurogas kein aktueller Kurs verfügbar
 
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#7426


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kurtxx:

Konkurs

 
24.01.14 18:10
Werter User@Arizona
Da gebe ich Ihnen Recht, bis zur nächensten offizellen Meldung im HR könnte es eine Weile dauern.

Bezüglich der Aufhebung des Konkurses muss man Sie leider enttäuschen.
Wie bereits in den Foren ausführlich erklärt, reicht auf dieser Stufe eine Bezahlung leider allein nicht.

- Die Beschwerde wurde abgewiesen
- Es werden/wurden die Verantwortlichen/der Verantwortliche persönlich nach ZH zur Befragung eingeladen.
- Dann werden die Dokumente beurteilt.
- Dann entscheidet der Konkursrichter anhand der eingereichten Dokumente nach welchem Verfahren das der Konkurs durchgeführt wird. (Summarisch etc.)

Quelle: Konkursamt Zürich1 (Altstadt)

Auch Ihnen kann nur empfehlen sich paralel sich auch aus "unabhängigen" Quellen zu informieren.
Dann wären Sie nicht mehr auf Gedeih und Verderben auf den "Flunker-Funk" angewiesen.
Gr
- Dann erst erfolgt die nächste offizielle Meldung im HR

Antworten
Arizona:

Summarisch ist Blödsinn, da die Forderung schon be

2
24.01.14 18:19
glichen ist!
Ersparen Sie sich Belehrungen, wir sind hier nicht bei W:O !
Antworten
kurtxx:

Konkurs läuft normal weiter

 
24.01.14 18:37
Werter User@Arizona
Besten Dank für Ihre Antwort.
Wie auch immer formell verfahren wird.

Das Konkursverfahren nimmt, bedauerlicherweise seinen üblichen Weg!
(Keine aufschiebende Wirkung, keine stattgegeben Beschwerde etc.)
Gr
Antworten
Arizona:

Man weiß aber, was am Ende herauskommt

 
24.01.14 18:46
Der Konkurs ist abgewendet, was den Initiatoren nicht passen dürfte. Die Gerichtsbarkeit sollte sich mal um diese kümmern, was man so hört...
Antworten
kurtxx:

Werter User@Arizona

 
24.01.14 19:13
Bevor Sie sich weiteren Peinlichkeiten aussetzten, erlaube ich mir Ihnen einen letzten Tipp zu geben.

- Nehmen Sie den Telefonhörer in die Hand.
- Wählen Sie 0041 44 215 41 11   Konkursamt ZH1 Altstadt.
- Verlangen Sie die zuständige Person für EuroGas.
- Fragen Sie was Sache ist? Sie sind sehr nett und geben gerne Auskunft.

Hoffe aber, Sie haben dann auch die Grösse, die Antwort hier zu kommentieren?
Gr
Antworten
Arizona:

Kann in der Schweiz jeder det. Auskünfte tele-

 
24.01.14 19:32
fonisch zu Konkursverfahren erhalten?
Jetzt weiß ich auch, warum ihr unter der Kapitalflucht leidet.
Antworten
Arizona:

@7431

 
24.01.14 19:35
Peinlichkeiten sind wohl eher im Umfeld von T. und schweizer Vermietern der Tivolistr. zu finden.
Antworten
kurtxx:

Konkurs läuft normal weiter

3
24.01.14 22:41
Werter User@Arizona
Bezüglich dem Herr J. Tietze / Vermieter usw. mögen Sie durchaus Recht haben.
Da habe ich absolut keine Ahnung, ist für den einfachen Streuaktionär wohl auch von untergeordenter Bedeutung.

Über Ihren doch eher "überqualifizierte" Beitrag bezüglich der Kapitalflucht aus der Schweiz verkneife ich mir einen Kommentar.
Selbstverständlich hat jeder Aktionär einer Schweizer Firma das Recht bei einem Konkursverfahren zu Wissen was Sache ist. Das gehört zu den normalen Aufgaben des Kokursamtes.

So, User@Arizona
Es ist nun zu hoffen, dass Sie als EuroGas AG Aktionäre am Montag ab 08.00h den Telefonhörer in die Hand nehmen und sich selber informieren.

Interessiert erwarten hoffentlich die Forumsleser hier Ihren "Feedback" aus 1.ter Hand.
Gr

Antworten
Arizona:

Ähm und wie legitimiert sich der Aktionär einer

 
25.01.14 08:48
Schweizer Firma am Telefon?

Ich brauche da nicht anzurufen, da der Konkurs abgewendet ist und das auch demnächst (kommt auf die Schnelligkeit der Schweizer an) veröffentlicht wird.

Bis dahin läuft ihre "Galgenfrist" in der Sie die "Konkurskarte" immer wieder, zur Langeweile der user, ausspielen können.

Das Thema wird sich "von selbst" erledigen, mMn.
Antworten
Arizona:

Die Behörden nehmen sich immer wichtig,

 
25.01.14 09:07
da sind die Schweizer nicht viel anders als die Deutschen.
Man wird dann vielleicht erfahren, ja wir sind jetzt bei Punkt 2 des aus 5 Punkten bestehenden Kursverfahrens. Obwohl man weiß, was bei Punkt 5 herauskommt, weil ja schon bezahlt ist und der Gläubiger seine Rechte nicht mehr geltend machen muss.

Aber so ein Verfahren muss auf jeden Fall durchgezogen werden - wo kämen wir sonst wohl hin???

Zur Kapitalflucht verkneife ich mir ebenfalls (vorerst) weitere Kommentare.
Antworten
Alpenmädel:

Man

 
25.01.14 09:36
kann ja das Urteil des Konkursrichters auf der HP veröffentlichen.

Wo liegt das Problem?
Antworten
kurtxx:

Werte Userin@Alpenmaedel

2
25.01.14 09:56
Besten Dank, guter Ansatz und Gedanke.

Sie meinen vermutlich den Entscheid des Obergerichtes bezüglich der "nicht stattgegebenen" daufschiebenden Wirkung und der "nicht stattgegebenen" Beschwerde.

Der Entscheid wurde Herrn W. Rauball vergangener Woche bereits zugestellt mit der Einladung zur Befragung im schönen Zürich.
Denke jedoch nicht, dass man dies auf der HP veröffentlichen will.

Werter User@Arizona
Habe ja durchaus Verständnis, dass man als Aktionär gewisse Mühe mit der aktuellen Situation hat.

Aber bedauerlicherweise "irren" Sie sich.
Wie bereits ausführlich erklärt, auf dieser Stufe des Konkurs-Verfahrens reicht das "Bezahlen" allein nicht mehr um einen Konkurs abzuernden.
Das hätte man "diskret" vor dem 11. Dezember noch machen können
Antworten
Alpenmädel:

Ja

 
25.01.14 10:06
Da fehlt ja unter anderem immer noch der unterschriftsberechtigte "Schweizer"

Der wurde bis heute auch noch nicht im Handelsregister eingetragen.

Und da soll man ja jetzt die Forderungen bezahlt haben.

Es wurde doch immer bestritten, dass die Forderungen rechtsgültig sind.

Antworten
Arizona:

@ 7438

 
25.01.14 10:15
Fast könnte man meinen, Sie sind auch so ein Beamter...
Natürlich "muss" jetzt die Sache durchgezogen werden, es müssen ja auch Gebühren reinkommen, Ausgang der Sache ist aber klar.

@ 7439

WR muss daran gelegen sein, den Konkurs so schnell wie möglich abzuwenden, insofern wird er die Forderungen beglichen haben.
Man kann ja den "anderen" in Regress nehmen, das ist aber iM mMn nachrangig.
Antworten
Alpenmädel:

@7439

 
25.01.14 10:28
Und alles wie immer ohne belegbare Quellen.

Dafür ein Aktionär der vorgibt, besser informiert zu sein, als der Rest.

Was für ein Trauerspiel.
Antworten
kurtxx:

Werter User@Arizona

 
25.01.14 10:34
Gebe Ihnen gerne Recht,  dass es Herrn WR gelegen wäre wenn der Konkurs abgewendet werden könnte.
Auch dass man danach auf Dritte Regress nehmen wird ist auch nicht auszuschliessen.

Sorry, bezüglich des Verfahrens liegen Sie leider einfach Falsch.

Das K-Amt zieht eine Sache nicht einfach so weiter, die haben mehr als genug Arbeit.
Im Gegenteil, die sind noch so froh für jeden Konkurs der vorzeitig abgewendet werden kann resp. wenn hier bei EuroGas der Beschwerde zugestimmt worden wäre.
Und mit den Gebühren hat das nun mal überhaupt "nichts" zu tun.

Nun, vielleicht "erbarmt" sich ja ein anderer Flurfunk-Lauscher hier und nimmt den Telefonhörer in die Hand, um sich selber aus 1.ter Hand Klarheit zu verschaffen.
Da ja die Konkurseröffnungen jeweils publiziert werden, gibt es keinen Grund keine Auskunft zu geben.

Gr


Antworten
kurtxx:

Werte Userin@Alpenmaedel

 
25.01.14 10:50
#7439
Ja da haben Sie natürlich Recht, dies wären dann noch ergänzen zu erledigende Pendenzen.

Wobei bei der AG der "Ordnungsgemässe Zustand" in 2-fach Hinsicht fehlt.
- CH wohnhafter VR
- Domizil  (dies gilt ja auch für die ZB Capital AG)

Hat man vermutlich vor lauter operativem Stress "vergessen", den Aktionären mitzuteilen dass man seit "Monaten" nicht mehr an der Bahnhofstrasse 52 domiziliert ist?

Quelle:
OBC Suisse AG, Bahnhofstrasse 52, 8001 Zürich    Tel: 0041 44 214 62 62
Gr
Antworten
Alpenmädel:

Die Domiziladresse

 
25.01.14 10:58
Bahnhofstrasse 52 in Zürich ist im Handelsregister aber immer noch eingetragen.

Läge ja dann an der OBC sich austragen zu lassen.

Wo befindet sich denn der "neue" Briefkasten?
Antworten
kurtxx:

Werte Userin@Alpenmaedel

 
25.01.14 11:10
Das ist weniger die Aufgabe des Bürodienstleisters.

Das ist die "Pflicht" der Gesellschaft solche Mutationen "unverzüglich" dem HR mitzuteilen.

Bei der ZB Capital AG braucht es ja zuerst einen Handelsgerichts Entscheid bis man "reagierte".
Quelle:
www.amtsblatt.zh.ch
Gr
Antworten
Alpenmädel:

Woher

 
25.01.14 11:29
soll das Handelsregisteramt Zürich wissen, dass die Domizil-Adresse nicht mehr aktuell ist?

Ist mir schon klar, dass die Eurogas und die ZB capital dies umändern müssten.

Deswegen ist in diesem Fall der Bürodienstleister gefordert.

Antworten
kurtxx:

Werte Userin@Alpenmaedel

3
25.01.14 13:21
Leider nicht ganz.
Möchte es aber auch nicht ausgiebig debattieren, da die EuroGas AG ja eh  in Konkurs ist und deshalb nur Kosmetik ist.
(Auch wenn das die nicht ganz "wahrheisgetreu" informierte Aktionäre noch nicht wahrhaben möchten.)

Also, die Rechtseinheit sprich Firma ist verantwortlich für das Mitteilen ans HR.
Art. 937 OR
Gr
Antworten
kurtxx:

Neuer Direktor der EuroGas Inc.

 
25.01.14 16:12
Es freut mich, auch mal etwas positives zu vermelden.

Per gestern wurde Herr Christopher Beyer zum Direktor der EuroGas Inc. ernannt.

Quelle:
www.eurogas-ag.com
Antworten
kurtxx:

Werter User@Arizona

 
27.01.14 10:07
Schönen guten Morgen

Erlauben Sie mir, Sie als besser informierten zu Fragen?

Wie oder wo kann man aktuell den CHF 185'000'000.-- Konzern EuroGas AG, Zürich erreichen?

Gr  
Antworten
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