|
gerissen. Aber vielleicht will ich ja kaufen......
Bei der genehmigten Kapitalerhöhung wird der Verwaltungsrat von der GV nicht verpflichtet sondern lediglich ermächtigt, eine KE durchzuführen und zwar innerhalb der von der GV festgelegten Rahmenbedingungen (Masimalfrist, -höhe und Stückelung) Die Maximalfrist beläuft sich auf 2 Jahre, kann jedoch durch die GV mittels Ermächtigungsbeschluss innerhalb dieser Frist erneuert werden. Die Maximalhöhe des genehmigten Kapitals beläuft sich auf die Hälfte des bisherigen Aktienkapitals.
Bei der bedingten Kapitalerhöhung räumt die Gesellschaft Dritten, namentlich Wandel- oder Optionsberechtigten oder auch Mitarbeitern das Recht auf den Bezug neuer Aktien ein. Hierbei trifft die GV lediglich einen Grundsatzentscheid zur Schaffung von neuem Aktienkapital. Den Entscheid zur effektiven Erhöhung trifft allerdings nicht der Verwaltungsrat, sondern hängt von der Bedingung ab, dass sich die Dritten zum Bezug neuer Aktien entschliessen. Die Erhöhung des AK erfolgt somit tröpfchenweise, nämlich jedes Mal, wenn sich ein Berechtigter zu Bezug entschliesst.
Bei der bedingten Kapitalerhöhung vom 25.1.2012 sieht das bei EUGS wie folgt aus
"Das Aktienkapital der Gesellschaft wird im Maximalbetrag von CHF 10'000’000 durch Ausgabe von höchstens 50'000’000 vollständig zu liberierenden Inhaberaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.20 erhöht durch Ausübung von Wandel- und/oder Optionsrechten, welche Beratern, Mitarbeitern und Mitgliedern des Verwaltungsrates der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften, Aktionären sowie in Verbindung mit auf Kapitalmärkten begebenen Anleihensobligationen oder anderen Finanzmarktinstrumenten der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften eingeräumt werden. Erhöhungen auf dem Wege der Festübernahme sowie Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet.
Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Zum Bezug der neuen Aktien sind die jeweiligen Inhaber von Wandel- und/oder Optionsrechten berechtigt"
http://www.eurogas-ag.com/16-0-Pressemitteilung.html
Oder anders formuliert: Die EUGS-Führungsriege ist darum besorgt sich selber Aktien zuzuschanzen (etwas vereinfacht formuliert). Schliesslich ist sie doch "Berater, Mitarbeiter und Mitglied des VR's samt Tochtergesellschaften" in Personalunion...
|
| Wertung | Antworten | Thema | Verfasser | letzter Verfasser | letzter Beitrag | |
| 11 | 9.023 | EUROGAS ist gestartet | malteser | Raxll | 30.12.25 13:20 | |
| 15 | Die verschluckten Buchstaben dürft ihr behalten... | Nasenkalli | Nasenkalli | 26.10.12 15:11 | ||
| 1 | Eurogas | Garfield140767 | konig | 19.06.12 14:04 | ||
| was?????????? | exoticexpert | 23.03.11 09:44 | ||||
| 2 | malteser, steigende Kurse war kein Irrtum ? | Mr. Vorsicht | malteser | 08.06.10 10:13 |