Das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz (BGBl. I Nr. 125/1998) sieht vor, dass mit 1. Jänner 1999 an die Stelle des VIBOR, der von den Vertragsparteien ihrer Vereinbarung zugrundegelegt wurde, der EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) tritt.
Der EURIBOR ist ein für Termingelder (Termineinlagen, Festgeld) in Euro ermittelter Zwischenbanken-Zinssatz. Die Quotierung dieses Zinssatzes erfolgt durch repräsentative Banken (EURIBOR Panel-Banken; das Panel wird derzeit aus 57 Banken gebildet, darunter 47 aus der Eurozone, 4 aus sonstigen EU-Ländern und 6 aus Banken außerhalb der EU), die sich durch aktive Teilnahme am Euro-Geldmarkt auszeichnen. Dabei werden die jeweils höchsten und tiefsten Werte eliminiert (je 15 Prozent).
Für die Berechnung des EURIBOR übermitteln die Panel-Banken Briefsätze, das sind Sätze zu denen eine Bank Kredite anbietet, für Interbankenkredite an den Bildschirmdienst Bridge Telerate nach Brüssel. Die Eingabe erfolgt an den Target-Öffnungstagen. Bridge Telerate errechnet dann aus den Angaben eine arithmetische Durchschnittszinsrate, die um 11 Uhr Brüsseler Zeit (MEZ) für die unterschiedlichen Laufzeiten weltweit veröffentlicht wird.
Für die unterschiedlichen Fristigkeiten (1 Monat/3 Mo/6 Mo/9 Mo/12Mo) gibt es unterschiedliche Zinssätze.
Wie hoch ist der EURIBOR? – Zu den Tabellen
www.oenb.at/isaweb/report.do?report=2.6