Begriff "Gelbe Seiten" ist nicht geschützt
Nach rund zweijähriger Prüfung hat das Deutsche Patent- und Markenamt nach einem "Spiegel"-Bericht die Marken "Gelbe Seiten" und "Yellow Pages" aus seinem Register gelöscht.
HB HAMBURG/MÜNCHEN. Es handele sich bei diesen Begriffen nur um allgemein gültige Beschreibungen für bestimmte Dienste, die nicht geschützt seien, heißt es laut "Spiegel" in dem Beschluss. Damit könnten nun alle Anbieter von Branchenbüchern ihre Adressverzeichnisse "Gelbe Seiten" nennen. Die Entscheidung sei ein schwerer Schlag für die Deutsche Telekom.
Deren Tochter DeTeMedien habe die gängigen Begriffe immer für sich allein beansprucht und alle Konkurrenten, die ihre Branchenbücher und Internet-Verzeichnisse als "Gelbe Seiten" bezeichneten, mit zahllosen Klagen überzogen. Allein der Internet-Dienst GoYellow Media AG, der die Löschung der beiden Marken beantragt hatte, sei von der Telekom in den vergangenen zwei Jahren in mehr als einem Dutzend Prozessen wegen angeblicher Verletzung der Markenrechte angegriffen worden.
"Das ist ein echter Durchbruch", sagt GoYellow-Chef Klaus Harisch. Für Fachjuristen komme die Entscheidung nicht überraschend, schreibt der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe. Kürzlich waren bereits die Marken Post und Lotto gelöscht worden.
Quelle: Handelsblatt.com