Ich weiß nicht, ob das hier schonmal diskutiert wurde: In meinen Augen ist zur Situation bei DEAG erwähnenswert, dass der deutsche Markt durch eine Entscheidung des Bundeskartellamtes vom Dezember gegen CTS Eventim für DEAG demnächst deutlich einfacher zu beackern sein könnte. Ich kopiere hier einfach mal meine dahingehende Korrespondenz mit der IR:
FRAGE: Im letzten Jahr ist der Konkurrent CTS Eventim kartellrechtlich in Deutschland verurteilt worden, dass sie wegen ihrer marktbeherrschenden Stellung keine Exklusivverträge für Veranstaltungen mehr verwenden dürfen. Insbesondere will das Bundeskartellamt so sicherstellen, dass auch Wettbewerber wie myticket Tickets für Veranstaltungen verkaufen dürfen, die von CTS Eventim angeboten werden. Bei Durchsicht der jeweiligen Plattformen kann ich jedoch nicht erkennen, dass myticket bereits Veranstaltungen anbietet, die CTS Eventim offeriert. Es wirkt daher so, als würde CTS immer noch auf Exklusivverträge setzen. Könnten Sie hierzu kurz die Situation erklären? Ist in Zukunft geplant, solche Veranstaltungen auf myticket aufzunehmen? Oder erwartet DEAG nicht, dass das Urteil gegen CTS die gewünschte, marktöffnende Wirkung zugunsten von Plattformen wie myticket hat?
ANTWORT: vielen Dank für Ihre Frage zur aktuellen Situation bezüglich des CTS-Verfahrens. Das Kartellamt hat CTS Eventim am 4. Dezember 2017 dazu verpflichtet, binnen vier Monaten Verträge anzupassen, die den Vertragspartnern den Vertrieb von Tickets ausschließlich oder zu einem erheblichen Teil über das CTS-System eventim.net erlauben. CTS Eventim hat hiergegen Einspruch eingelegt. Gleichwohl befindet sich myticket bereits mit mehreren Veranstaltern und Hallenbetreibern in Gesprächen, um hier gegebenenfalls Kontingente übernehmen zu können. Zur genauen Entscheidung finden Sie unter folgendem Link die betreffende Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 4. Dezember 2017: www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/...publicationFile&v=5