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10.12.01 18:53
eJay beantragt Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Stuttgart, 10. Dezember 2001. Die eJay AG hat heute auf Grund von Zahlungsunfähigkeit beim zuständigen Amtsgericht in Stuttgart beantragt, ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Dabei strebt eJay in Zusammenarbeit mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter an, die operativen Geschäfte weiter zu führen und die Kontinuität der Kundenbeziehungen aufrecht zu halten.

Die bereits begonnenen Verhandlungen mit potenziellen Investoren und Erwerbern werden weitergeführt.

Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 10.12.2001

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