Zwei große Überraschungen bringt die HV.
Zu einem wird um die Zustimmung einer erhöhten Vergütung gebeten. Die erbrachten Leistungen erkenne wir wohl alle wohlwollend an, aber die Ursache dafür, sind Sie zu einem nicht unerheblichen Teil, selbst.
Meiner Meinung nach, sollte man die erhöhte Vergütung solange aufschieben, bis Gewinnausschüttungen stattfinden, dann kann die Vergütung auch gerne üppiger ausfallen. Die EBIT-Ziele sollten ehrgeizig definiert werden und nicht nur die variable sondern auch die feste Vergütung sollte davon abhängig gemacht werden.
Zum zweiten empfinde ich persönlich das Bezugsrecht von 1:1 zu hoch, zumal die Verkäufe fast zu Schleuderpreisen über den Tisch gingen, mal schauen wie viel Supro eingebracht bzw. Kosten wird.
Ein Bezugsrecht von 1:2, wie in HV 2009 vorgeschlagen ist erstmal genug und die weitere Entwicklung ist im Auge zu behalten. gerne würde ich Eure Meinungen dazu hören...
Zu einem wird um die Zustimmung einer erhöhten Vergütung gebeten. Die erbrachten Leistungen erkenne wir wohl alle wohlwollend an, aber die Ursache dafür, sind Sie zu einem nicht unerheblichen Teil, selbst.
Meiner Meinung nach, sollte man die erhöhte Vergütung solange aufschieben, bis Gewinnausschüttungen stattfinden, dann kann die Vergütung auch gerne üppiger ausfallen. Die EBIT-Ziele sollten ehrgeizig definiert werden und nicht nur die variable sondern auch die feste Vergütung sollte davon abhängig gemacht werden.
Zum zweiten empfinde ich persönlich das Bezugsrecht von 1:1 zu hoch, zumal die Verkäufe fast zu Schleuderpreisen über den Tisch gingen, mal schauen wie viel Supro eingebracht bzw. Kosten wird.
Ein Bezugsrecht von 1:2, wie in HV 2009 vorgeschlagen ist erstmal genug und die weitere Entwicklung ist im Auge zu behalten. gerne würde ich Eure Meinungen dazu hören...